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Donnerstag, 11. Mai 2017

Cybermobbing und Schule

Heutzutage ist der Umgang mit den neuen Medien ein fester Bestandteil im Leben der Jugendlichen. Dies stellt unsere Gesellschaft vor zahlreiche neue Herausforderungen, denn diese neuen Kommunikationstechniken bringen nicht nur positive Aspekte mit sich, sie bergen auch Gefahren. Ein Beispiel dafür ist der Suizid einer jungen Amerikanerin, welche sich aufgrund schrecklicher Schikanen im Internet das Leben nahm.

Die 15-jährige Kanadierin Amanda Todd hielt die Hänseleien nicht mehr aus, sie wurde monatelang von ihren Mitschülern wegen eines Nacktfotos im Internet gemobbt. Ein Mann hatte es an die ganze Schule verschickt. „Ich habe niemanden“, steht in schwarzer Schrift auf einer weißen Karteikarte. „Ich brauche jemanden.“ Darunter hat das junge Mädchen einen traurig guckenden Smiley gemalt. Das Video ist der neun Minuten lange Hilferuf des Cybermobbing-Opfers Amanda Todd. Nicht einmal zwei Wochen nach der Veröffentlichung des Videos ist das Mädchen tot. Die 15-jährige nahm sich aufgrund der nicht enden wollenden Hänseleien im Netz das Leben.


Der Fall Amanda Todd zeigt, wie wichtig es ist, das Thema Cybermobbing nicht auszublenden. Die Eltern und auch die Schule haben die Aufgabe, die Schüler und Schülerinnen über die neuen Medien aufzuklären und die damit verbundenen Kompetenzen zu vermitteln (vgl. Fawzi 2009, S. 119ff). In dieser Ausarbeitung wird zunächst auf das Phänomen Cybermobbing eingegangen und im weiteren Verlauf die möglichen Ursachen und Folgen erläutert. Anschließend wird aufgezeigt, welche Möglichkeiten es für Schulen und Lehrer gibt, präventiv aktiv zu werden. Dazu wird am Ende die App „Erste-Hilfe bei Cybermobbing“ von klicksafe.de vorgestellt, zudem wurde ein Cybermobbing-Experte der Polizei Baden Württemberg interviewt.

Begriffsklärung

Bevor näher auf das Thema „Cybermobbing“, auch Cyberbullying oder Internetmobbing genannt, eingegangen wird, möchte ich zunächst eine Grundlage schaffen, indem der Begriff Cybermobbing in diesem Kapitel definiert wird. Die Website Klicksafe definiert Cybermobbing als:
„(...) das absichtliche Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen anderer mithilfe von Internet- und Mobiltelefondiensten über einen längeren Zeitraum hinweg.“
Das "Cybermobbing", also das Mobbing im Internet, kann zum Beispiel in Chats, Foren und per E-Mail geschehen, aber auch in Social Communities, wie zum Beispiel schülerVZ und Wer-kennt-wen, und auf Videoplattformen wie Youtube, auch wenn die Betreiber dieser Seiten sich bemühen, gegen Mobbingattacken vorzugehen und Diffamierungen schnell zu löschen (vgl. Jäger und Riebel 2009, S. 14).

Die Ausgrenzung und das Verspotten bestimmter Personengruppen sind kein neues Phänomen. Auch die Antriebe, andere Personen zu beleidigen oder gar zu bedrohen, haben sich in den letzten Jahrzehnten nicht geändert, nur die Formen und Wege sind teilweise andere, so schreibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (bmfsfj) auf seiner Homepage.

Dem Mobbing, welches früher oft in der Schule oder auch auf dem Schulweg stattfand, konnte entkommen werden. Der Aufschwung, den das Web 2.0 in den letzen Jahren erlebte, und der damit verbundene drastische Anstieg der im Internet gehänselten Jugendlichen und Erwachsenen macht dies nun nicht mehr möglich und verstärkt das Leiden für den Betroffenen erheblich. Denn diese haben nun keine Möglichkeit mehr, den Gemeinheiten der Mitmenschen zu entkommen.

Merkmale von Cybermobbing

Cybermobbing wird in einigen Punkten vom „traditionellen“ Mobbing unterschieden. Im Gegensatz zum traditionellen Mobbing findet das Cybermobbing immer unter Zuhilfenahme elektronischer Kommunikationsmittel statt. Das heißt, die meisten Mobbing-Opfer erfahren dabei permanente Schikanen in Chatrooms oder sozialen Netzwerken wie Facebook oder YouTube.

Schon die Vorsilbe „Cyber“ suggeriert die Verwendung von Internet und Handy bei dieser Art von Mobbing. Im Gegensatz zum verbalen / traditionellen Mobbing findet das Cybermobbing immer in schriftlicher Form statt. Dies bedeutet, dass das Opfer die Beleidigungen sowie Diffamierungen als geschriebenes Wort liest.

Des Weiteren ist das Cybermobbing im Gegensatz zum traditionellen Mobbing nicht mehr ortsgebunden. Das heißt, dass die Schikanen nicht mehr nur noch im Bus, in der Schule oder auf dem Schulweg stattfinden, sondern allgegenwärtig sind und die Opfer immer und überall damit konfrontiert werden können. Dies bedeutet, dass es keine Möglichkeit mehr für die Opfer gibt, sich ihren Peinigern zu entziehen, wie beispielsweise durch einen Schulwechsel oder die Wahl eines anderen Schulweges.

Ein weiteres Merkmal des Cybermobbings ist die räumliche Trennung von Opfer und Peiniger. Zwischen den beiden Akteuren besteht kein direkter Kontakt, meist sind sie durch den Bildschirm eines Handy bzw. eines Computers getrennt. Dies bedeutet für den Täter, dass er die Reaktion des Opfers nicht sehen kann und somit auch nicht einschätzen kann, was für ein Ausmaß seine Beleidigungen angenommen haben.

Beim anonymen Mobbing weiß das Opfer nicht, wer hinter der Tat steckt. Diese Anonymität ist eine der bedeutendsten Veränderungen im Vergleich zum traditionellen Mobbing. Da Täter und Opfer keinen gemeinsamen Handlungshintergrund besitzen, kann das Cybermobbing sogar durch einen Fremden oder eine Onlinebekanntschaft ausgeübt werden. Das schafft zusätzlich eine gewisse Distanz zwischen Täter und Opfer.

Ein weiteres Kennzeichen des Cybermobbings ist seine „Dauerhaftigkeit“. Aufgrund der Digitalisierung bleiben die öffentlichen Daten dauerhaft gespeichert und es kann überall und zu jeder Tag- und Nachtzeit darauf zugegriffen werden. Zumal man keinen Überblick darüber hat, wer sich das Material bereits angeschaut und wer dieses schon kopiert oder verbreitet hat. Dies bedeutet, dass die Tat nicht ungeschehen gemacht werden kann, und Inhalte, die schon längst wieder vergessen sind, durch einen Zufall wieder „ans Licht“ kommen können.

Letztlich zeichnet sich Cybermobbing durch die geringeren Unterstützungsmöglichkeiten der "Zuschauer" aus, welche normalerweise durch ihr Verhalten den „Mobbingprozess“ beeinflussen können. Nicht nur die Zuschauer, auch die Erwachsenen selbst „fehlen“ oft, da sie entweder nichts von der Tat mitbekommen oder diese schlicht und einfach unterschätzen.

In den meisten Fällen sind sich die Eltern nicht bewusst, was Mobbing im Internet bedeutet und welche Konsequenzen dies mit sich bringen kann. Umso wichtiger ist es, Schüler und Schülerinnen sowie Lehrer und Eltern für das Thema zu sensibilisieren. Denn nicht nur bei den Eltern herrscht oft Ratlosigkeit, auch die Schülerinnen und Schüler sind mit dem Thema Cybermobbing oft überfordert. Denn weder als Gehänselter noch als Zuschauer wissen die jungen Erwachsenen, welche Möglichkeiten es gibt, um sich selbst oder auch andere vor Attacken im Internet zu schützen. (vgl. Fawzi, S. 66ff.)

Häufigkeit von Cybermobbing

Aufgrund der Neuartigkeit des Themas liegen noch keine Langzeitstudien vor. Doch auch wenn in Deutschland noch keine gesicherten Zahlen bekannt sind, kann festgehalten werden, dass Cybermobbing hier zunehmend im Fokus der Aufmerksamkeit steht. Erste Bekanntheit erzielte das Phänomen Cybermobbing insbesondere durch Schüler, die ihre Lehrer durch bloßstellende Videos und Bilder im Internet diffamierten. In diesem Zusammenhang erlangte die Plattform SpickMich.de - ursprünglich zur Bewertung von Lehrkräften geschaffen - mediales Interesse, da es auf ihr immer wieder zu Beleidigungen und Anfeindungen kam.

Durch die technische Entwicklung hat das Handy einen immer größeren Stellenwert im Alltag von Kindern - 95 % aller Teenager ab 14 Jahren besitzen aktuell ein mobiles Telefon, viele davon ein Smartphone. Das Leben der Jugendlichen findet zunehmend interaktiv statt. So werden Freundschaften und Beziehungen im Netz oder per Handy aufrechterhalten.

Die JIM-Studie 2009 ergab, dass 24 Prozent der Befragten zwischen 12 und 19 Jahren jemanden kennen, der bereits Opfer einer Mobbingattacke im Internet wurde (vgl. Fillecia & Rack 2013, S. 5).
„Das Zentrum für empirische pädagogische Forschung der Universität Koblenz-Landau (ZEPF) hat in einer Online-Befragung aus dem Jahr 2007 herausgefunden, dass 19,9% der befragten Schülerinnen und Schüler (1.-12/13.Klasse) bereits von Cybermobbing betroffen waren bzw. sind“ (Fillecia & Rack 2013, S. 5).
Hierbei handelt es sich jedoch um eine nicht-repräsentative Studie. Trotz allem geben die Ergebnisse der Studie wichtige Hinweise über das Phänomen „Cybermobbing“. In einer weiteren Online-Befragung aus dem Jahr 2009 wurden Schülerinnen und Schüler unter anderem gefragt, wie häufig sie in den letzten zwei Monaten Opfer von Cybermobbing waren. Circa 8,8 Prozent gaben an, nur ein- oder zweimal davon in den letzten zwei Monaten betroffen gewesen zu sein. 4 Prozent gaben an, sogar mehrfach die Woche betroffen gewesen zu sein (vgl. Fawzi 2009, S. 67).

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass Cybermobbing ein Phänomen ist, das einen substanziellen Anteil deutscher Schülerinnen und Schüler betrifft. „Je nach Art des abgefragten Cybermobbings sind in Deutschland zwischen 4 und 36 Prozent der Schülerinnen und Schüler Opfer von Cybermobbing, und zwischen 15 und 55 Prozent der Schülerinnen und Schüler Täter von Cybermobbing“ (Pieschl&Porsch 2012, S. 27). Diese Ergebnisse machen deutlich, wie wichtig gute Präventionsmaßnahmen gegen Cybermobbing sind.

Symptome und Folgen von Cybermobbing

Je nach der psychischen Verfassung und nach Schwere der Tat können sich die Symptome eines Mobbingopfers unterschiedlich äußern. Sie reichen von Wut über Isolation und Angst bis hin zu Rückzug, Vermeidung von bestimmten Bereichen, wie beispielsweise der Schule. Auch Essstörungen und Depressionen sind keine seltenen Symptome bei Cybermobbing.

In besonders schlimmen Fällen begehen die Opfer Suizid, da sie keinen anderen Ausweg mehr sehen. Vor allem durch die Suizide von Schülerinnen wie zum Beispiel Amanda Todd, die damit der unerträglichen Situation der permanenten Beleidigungen und Demütigungen entgehen wollte, rückte Cybermobbing ins mediale Interesse und machte auf die Schwere der Problematik aufmerksam.

Ergebnisse einer neuen Studie, die sich vor allem auf die Folgeerscheinung von Gerüchten bezieht, fanden folgendes heraus:
„Hirnscans von Mobbingopfern brachten erschreckende Erkenntnisse zutage: Der emotionale Stress, verursacht durch Hetzreden und Gerüchte, verändert bei den Opfern die Nervenzellstrukturen, in denen Forscher den Sitz des Selbstwertgefühls verorten. Die Forscher wissen deshalb inzwischen, dass diese Überbelastung zu Depressionen und Todessehnsüchten führen kann“ (Impera zitiert nach Schön & Wellmann 2010, S. 83).
Laut Fawzi kann die öffentliche diskreditierende Darstellung einer Person letztendlich sogar negative Folgen für das spätere Berufsleben haben (Pieschl & Porsch, zitiert nach Fawzi 2009, S. 31). Cybermobbing kann außerdem zu vielfältigen Gesundheitsproblemen und Stressreaktionen führen. Als psychosomatische Störungen äußern sich diese insbesondere durch Kopf- und Bauchschmerzen.

Zudem zeigen sich negative Folgen für soziale Beziehungen und den Schulalltag. Dazu zählen ein stärkeres delinquentes Verhalten sowie ein Absinken der schulischen Leistungen (vgl. Pieschl & Porsch 2012, S. 32). Sie können jedoch nie einheitlich erfasst werden, da sie immer vom jeweiligen Fall abhängig gemacht werden müssen. Zudem wurden bisher keine Kausalitäten sondern lediglich Zusammenhänge hergestellt (vgl. Pieschl & Porsch 2012, S. 31).

Rechtlicher Aspekt – Was sagt das Gesetz?

Kommen wir nun von den Symptomen und den Folgen von Cybermobbing zu den Konsequenzen, die Cybermobbing für die Täter haben kann. Diese fallen meistens gering aus, denn im Gegensatz zur Gesetzeslage in Großbritannien, Südkorea und den US-Bundesstaaten Missouri und New Jersey gibt es in Deutschland bislang kein eigenes Gesetz für den Straftatbestand „Cybermobbing".

Zudem fehlt eine Kooperation zwischen beispielsweise dem Erziehungsminister und Facebook, wie es zum Beispiel in Frankreich der Fall ist. Dabei werden die Mobber identifiziert und von der Schule ausgeschlossen. Die Strafverfolgung wird jedoch durch die ausländischen Server erschwert, über welche viele deutsche Seiten angemeldet sind. Denn somit fallen die Straftaten nicht mehr unter das deutsche Recht und können nicht verurteilt werden. Zivilrechtliche Unterlassungsansprüche gelten jedoch überall auf der Welt, wonach sich Entscheide deutscher Gerichte auch im Ausland vollstrecken lassen.

Bei der Strafverfolgung kann zwischen Cybermobbing über ein öffentliches Medium oder Cybermobbing über ein privates Medium unterschieden werden. Werden Videos oder Bilder, mit denen man selbst nicht einverstanden ist, ohne eine Zustimmung über ein öffentliches Medium veröffentlicht, tritt das „Recht am eigenen Bild“ (§22 KunstUrhG) in Kraft.

Werden in Foren, Sozialen Netzwerken oder Blogs Unwahrheiten verbreitet oder Beleidigungen (§185 StGB) ausgesprochen, kann Unterlassungsanspruch gefordert oder Strafanzeige wegen Verleumdung (§187 StGB) oder Übler Nachrede (§186 StGB) erstattet werden.

Findet Cybermobbing durch fortlaufende Beleidigung oder Belästigung über ein privates Medium statt, beispielsweise per Mail, Instant Messenger oder SMS, tritt unter Umständen das „Anti-Stalking-Gesetz“ (§238 StGB) in Kraft. Hierbei muss jedoch zwischen Stalking und Cyberstalking unterschieden werden. Während Stalking das Verfolgen oder Belästigen einer Person beschreibt, beschreibt das Cyberstalking das Belästigen oder das beharrliche Nachstellen einer Person unter Anwendung und Zuhilfenahme von Kommunikationsmitteln, für das es eben noch keinen Straftatbestand gibt.

Insgesamt sind Bedrohungen (§241 StGB) Erpressungen und Nötigungen (§240 StGB) Straftaten, egal durch welches Medium. Die Polizei ist in diesem Fall der richtige Ansprechpartner (vgl. Fillecia und Rack 2013, S. 15). Hier nochmal alle Paragrafen im Überblick:
  • Beleidigung (§ 185 StGB): gewalttätiges Handyvideo
  • Gewaltdarstellung (§ 131 StGB): Aussprüche wie „So ein Flittchen!“
  • Üble Nachrede (§ 186 StGB): Behauptungen, die sich später als falsch herausstellen
  • Verleumdung (§ 187 StGB): Absichtliche Falschaussagen, die eine Person in ein schlechtes Licht rücken.
  • Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB): Abhören mit einem Abhörgerät sowie die Weitergabe an Dritte
  • Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB):
  • Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 232ff. StGB)
→ Nachstellung (§ 238 StGB)
→ Nötigung (§ 240 StGB)
→ Bedrohung (§ 241 StGB)
  • Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG): Unbefugtes Herstellen, Übertragen und Weitergeben von Bildaufnahmen einer Person
  • Recht am eigenen Namen (§ 12 BGB)
  • Recht am eigenen Bild (§ 22ff. KUG)
  • Wirtschaftlicher Ruf (§ 824 BGB)

Cybermobbing im Kontext Schule - Typen von Online-Tätern

Fawzi versuchte in einer Aufzählung die breite Palette an Motiven, die sich in verschiedenen Arten zeigen können, aufzuführen. Hierfür benannte sie „Typen von Online-Tätern“ und ordnete ihnen jeweils Motiv und Verhalten zu. Für diese Einteilung gibt es jedoch noch keinen empirischen Befund, sie dient lediglich der Orientierung.

Die „Vergeltung übenden Engel“ sind Jugendliche, die sich revanchieren wollen, weil sie selber (oder ein Freund) zum Opfer von Cybermobbing geworden sind. Diese Jugendlichen mobben dann ihren Täter wiederum im Internet. Zu den „Machtsüchtigen“ gehören Jugendlichen, die auf Grund des Verlangens nach der Demonstration ihrer Autorität im Internet andere mobben. Ähnlich wie beim traditionellen Mobbing versucht der Täter, Kontrolle über andere auszuüben. Jugendlichen, die in der Schule als Streber gelten und sich aufgrund des mangelnden Respekts an ihren Mitschüler rächen wollen, bezeichnet Fawzi als „Rache der Streber“.

Zu dem letzten Typ von Online-Tätern, „Gemeine Mädchen“, gehören diejenigen, die aus Langeweile oder zur Abwechslung andere im Internet bloßstellen und schikanieren. Wobei man hierzu sagen muss, dass die Begrifflichkeiten ungünstig gewählt wurden, da es sich hierbei sowohl um Mädchen als auch um Jungen handeln kann (vgl. Fawzi 2009, S. 41). Entgegen der Annahme, dass Täter meist männlich sind, ergab eine Münsteraner Studie ein ausgeglichenes Verhältnis von Mädchen und Jungen.

Vermeintlicher Nutzen

Doch welchen vermeintlichen „Nutzen“ kann das Cybermobbing für die Täter haben? Ein Beweggrund für Täter ist nach Palfrey und Gasser das Nicht-unter-Kontrolle-Haben seiner Impulse.
„Wenn man nicht gelernt hat, seine Impulse zu kontrollieren, werden digitale Medien unter Umständen zu gefährlichen Waffen.“ (Palfrey, John / Gasser, Urs [2008]: Generation Internet, Die Digital Natives: Wie sie leben - Was sie denken - Wie sie arbeiten. Verlag Hanser, S. 113)
Cybermobbing kann dem Täter vor allem zur Entlastung dienen und ist somit ein Ventil für angestaute Aggressionen. Aufgrund der Anonymität, die das Internet den Tätern bietet, können diese unbeschwert und zu jeder Zeit ihren Aggressionen Abhilfe verschaffen. Zudem wird es dazu verwendet, einen bestimmten Ruf zu erringen. Jugendliche Täter erhoffen sich somit mehr Anerkennung von ihren Mitschülern. Ein weiterer Faktor ist die Stärkung des Gemeinschaftsgefühls, denn Cybermobbing geschieht meistens in einer Gruppe nach dem Motto: “Gemeinsam sind wir stark.“ „Mitläufer und Mitläuferinnen“, die ihre Zugehörigkeit zur Gruppe nicht riskieren wollen, haben oft Angst zu versagen oder selbst zum Mobbing-Opfer zu werden und schließen sich deswegen den Tätern an. Generell wird Cybermobbing auch häufig eingesetzt, um Macht zu demonstrieren und Stärke zu zeigen (vgl. Fillecia und Rack 2013, S. 8).

Ursachen von Cybermobbing

Ein ausschlaggebender Grund für Cybermobbing ist der Aspekt der Freiheit, die das Internet bietet. Aufgrund der Anonymität im Netz fühlen sich die Nutzer frei und unentdeckt und erwarten dadurch auch keine negativen Folgen.

Aufgrund dieser Anonymität sind Opfer oft leichtsinniger im Umgang mit ihren Intimitäten, welche nicht selten Material für eine Mobbingsituation bieten. Das Internet wird oft als „rechtsfreier Raum“ betrachtet. Durch das Fehlen wirksamer Kontrolle und Sanktionsmechanismen ist die Kontrolle der einzelnen Nutzer nahezu unmöglich.

Wichtige Faktoren, wie beispielsweise Gesicht, Stimme und körperliche Haltung, bleiben bei der computervermittelten Kommunikation verborgen. Das Einfühlungsvermögen ist daraufhin sehr eingeschränkt. Das ist aber ein wichtige r Faktor, um Empathie beim Gegenüber auszulösen. Die Hemmschwelle, seinen Aggressionen freien Lauf zu lassen, sinkt.

Aufgrund des technischen Fortschritts sind Gewalttaten im Internet oder per Handy nicht an bestimmte Zeiten gebunden. Der Täter hat somit die Möglichkeit, sein Opfer jederzeit zu schikanieren (vgl. Impera 2010, S. 64f.).

Interkulturelle Konflikte zwischen Jugendlichen verschiedener Nationalitäten sind auch oft eine Ursache für Cybermobbing. Klassengemeinschaften verändern sich durch neue Klassenkonstellationen während oder gerade zu Beginn eines neuen Schuljahres. Häufig entstehen Konflikte innerhalb dieser Klassengemeinschaft, die sich zunehmend auf das Internet oder Handy verlagern.

Doch auch Langweile kann ein Grund für Cybermobbing sein. Das bloße negative Kommentieren eines Fotos in einer Online-Community stellt beispielsweise auch einen Straftatbestand dar. Hierbei muss nicht immer von einer bösen Absicht ausgegangen werden. Kinder und Jugendliche sind sich häufig nicht bewusst, wie verletzend eine Bloßstellung für die Beteiligten sein kann (vgl. Fileccia und Rack 2013, S. 9).

Prävention von Cybermobbing - Was kann die Schule tun? 

Jugendliche wissen häufig nicht, welchen Schaden sie, beispielsweise mit vorschnell veröffentlichten Bildern, anrichten können. Für viele ist es oft nur ein Spaß, welcher sich im Nachhinein als bitterer Ernst entpuppt. Da die Arten und Motive sehr unterschiedlich sind, gibt es kein Patenzrezept. Daher ist es sehr wichtig, dass die Schule, Lehrer und die Eltern ein Gespür dafür entwickeln, wie auf die jeweilige Situation reagiert werden sollte.

Sinnvoll ist es, die Schüler und Schülerinnen über das Thema schon frühzeitig aufzuklären. Dafür sind präventive Maßnahmen gefragt, mit denen sich die ganze Schule auseinandersetzen sollte. Das kann beispielweise in Form von Projekttagen geschehen, bei welchen die Schülerinnen und Schüler verschiedene Stationen zum Thema „Cybermobbing“ durchlaufen und diese dann bearbeiten.

Eltern und Lehrern muss bewusst werden, dass sich der Lebensalltag der Jugendliche stark verändert hat, die exzessive Mediennutzung gehört heute selbstverständlich dazu und ist für viele unerlässlich. Cybermobbing spielt sich ausschließlich in der Alltags-Umgebung des Opfers ab. Die Schule ist ein wichtiger Teil davon, daher ist es auch sehr wahrscheinlich, dass Fälle im Umfeld der Schule auftauchen.

Aus diesem Grund ist es auch von großer Bedeutung, dass Lehrerinnen und Lehrer sich dieser möglichen Herausforderung „gewachsen“ fühlen. Dies kann beispielsweise durch den regelmäßigen Austausch im Lehrerkollegium passieren. Zusätzlich werden regelmäßig Workshops zum Thema angeboten, welche die Pädagogen und die Pädagoginnen zunächst einmal über Cybermobbing aufklären (Was ist Cybermobbing?, Wie unterscheidet sich Cybermobbing vom „traditionellen“ Molbbing?) und diesen dann Handlungsmöglichkeiten und eine Liste von Anlaufstellen mit auf den Weg geben.

Von Vorteil ist es, wenn die ganze Schule über eine einheitliche Definition von Cybermobbing verfügt. Somit ist sich Jeder im Klaren, ab welchem Punkt es sich um Cybermobbing handelt und wann eingegriffen werden sollte. Des Weiteren ist es wichtig, dass Schüler und Schülerinnen über ihre Verantwortung im Internet gegenüber sich und ihren Mitmenschen und über die Sanktionen bei möglichem Missbrauch aufgeklärt werden.

Zudem sollten die Schulen den Eltern auch Hilfe bei außerschulischen Mobbingattacken anbieten. Ein weiterer Aspekt, mit dem die Schule präventiv aktiv sein kann, ist die Berufung eines Anti-Mobbing Beauftragten. Hierbei ist es wichtig, dass es sich um eine Person handelt, die den Überblick über die Schüler und die Kommunikationswege innerhalb der Schule hat.

Prävention von Cybermobbing - Was können die Lehrer tun?

Es ist immer von Vorteil, Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen, anstatt Gegenmaßnahmen einleiten zu müssen. Dies schließt nicht aus, dass Kinder zu Opfern oder zu Tätern werden, jedoch wird das Risiko, dass dieser Fall eintritt, verringert. Um eine frühzeitige Erkennung und somit auch eine rechtzeitige „Klärung“ der Probleme in der realen Welt außerhalb des Netzes zu ermöglichen, bedarf es eines Zusammenspiels vieler verschiedener Faktoren: elterliche Fürsorge und Aufmerksamkeit, Aufklärung durch Eltern und Schule, die Medienkompetenz der Kinder sowie nicht zuletzt die Einrichtung von Institutionen.

Wie im realen Leben gilt auch im Internet das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit. Das Risiko, selbst Opfer von Mobbing-Attacken zu werden, lässt sich unter anderem dadurch senken, dass keine persönlichen Daten leichtfertig hinterlassen werden, um die Angriffsfläche nicht zu vergrößern - Handynummern, Post- oder E-Mail-Adressen gehören nicht in das persönliche Profil. Es sollten nur die engen Freunde Zugriff auf das eigene Profil haben, zudem sollte für die Teilnahme an Chats ein Nickname gewählt werden, welcher keinerlei Aussagen über den Realnamen und das Alter zulässt. Ein aufklärendes Gespräch innerhalb der Familie über die Risikofaktoren in Chaträumen kann ebenso präventiv wirken.

In den Lehrplänen muss das Thema der Medienkompetenz stärkere Berücksichtigung finden - hier kann ein Interesse der Eltern helfen, dies weiter zu forcieren. Der Umgang mit Medien muss dabei vor allem auch unter dem Aspekt der Sensibilisierung für soziale Belange erfolgen: Selbstachtung, Durchsetzungsvermögen, Eigen- und Mitverantwortlichkeit sowie die Schaffung eines Problembewusstseins bei den Tätern. So wurde in Hamburg eine Initiative zur Förderung der Datenschutzkompetenz (https://www.datenschutz-hamburg.de/news/detail/article/meine-daten-kriegt-ihr-nicht-projekt-tritt-in-2-phase-ein.html) vorgestellt, welche mit den Schülern das Verhalten in der virtuellen Welt einstudieren soll.
„Das Verhalten im Internet muss im Grunde genauso eingeübt werden wie im Straßenverkehr, und die Schulen ziehen die Schüler und Schülerinnen natürlich bereits ins Internet, indem dort recherchiert wird für Hausarbeiten, indem dort Referate gemacht werden.“ (Caspar, Johannes, zit. nach: Lundgren, Manuela (2010). Virtuelle Belästigung mit realen Folgen - Immer mehr Jugendliche klagen über Mobbing im Internet. dradio.de Hintergrund vom 31. Oktober 2010.)
„Erste-Hilfe bei Cybermobbing" - eine App von klicksafe

Beleidigungen auf Facebook oder peinliche Fotos, die über WhatsApp verbreitet werden – Cybermobbing ist unter Jugendlichen keine Seltenheit. Teilnehmer des „Youth Panels“ der EU-Initiative Klicksafe haben daher eine Smartphone-App entwickelt, die Jugendlichen bei Mobbing über Internet und Handy Unterstützung anbietet. Dabei wird in verschiedenen Tutorials erklärt, wie man Cyber-Mobber blockiert oder meldet.

Die App wurde ursprünglich für den Wettbewerb „Enable Hackathon“ entwickelt. Dabei handelt es sich um ein englisches Projekt zur Prävention von Cybermobbing. Es sollte sollte eine App oder ein Projekt entwickelt werden, das Cybermobbing vorbeugt. „Die Jugendlichen haben die App dann über die Sommerferien selbstständig konzipiert und programmiert – und damit den ersten Platz bei dem Wettbewerb belegt“, erklärt Stefanie Rack von der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz.

Die App bietet Jugendlichen, die zum Beispiel über soziale Medien oder Messenger beschimpft werden, Unterstützung an. Begleitet werden die Nutzer der App dabei von den Guides Tom und Emilia, die hilfesuchende Jugendliche durch die App führen und Tipps geben. Klickt man einen der beiden an, kann man sich zum Beispiel kurze Videos und Tutorials zu verschiedenen Themen anschauen.

„In den Videos werden viele Tipps gegeben, etwa, dass man sich jemandem anvertrauen soll, wie man mithilfe eines Screenshots die Angriffe dokumentiert, wie man auf den verschiedenen Plattformen jemanden meldet, blockiert oder löscht, aber auch zur rechtlichen Situation“, erklärt Rack. Viele Jugendliche wüssten zum Beispiel nicht, dass es ein Recht am eigenen Bild gibt oder dass die Intimsphäre rechtlich besonders geschützt ist.

Bei akuten Mobbingfällen kann man direkt Kontakt zu den Beratern der „Nummer gegen Kummer“ aufnehmen. Über den Beratungsbutton wird man direkt dorthin weitergeleitet. Außerdem kann man über die Beratungsplattform „Juuuport“ Chat-Kontakt zu anderen Jugendlichen aufnehmen, die einem beratend zur Seite stehen. „Uns war wichtig, dass man in einer verzweifelten Situation über die App auch umgehend persönliche Unterstützung bekommen kann – entweder telefonisch oder per Chat“, erklärt die Expertin. Auf der Videoplattform wird das Projekt von zwei Jugendlichen in aller Kürze vorgestellt.


Was tun, wenn man Opfer einer Cybermobbingattacke wurde?

Die meisten Anbieter von sozialen Netzwerken oder anderen Internetdiensten geben einem die Möglichkeit, einen Benutzer zu melden oder zu sperren. Wichtig ist es, wenn man betroffen ist, zu handeln. Handeln bedeutet jedoch nicht, dass man auf die bösartigen und beleidigenden Nachrichten antwortet. Durch eine Reaktion fühlt sich der Täter womöglich bestätigt. Handeln bedeutet vielmehr, Hilfe zu suchen und darüber zu sprechen.

Neben Familienmitgliedern, Freunden oder Mobbingberatern können auch die jeweiligen Serviceanbieter der sozialen Netzwerke kontaktiert werden. Diese werden dann den Hinweisen nachgehen, denn sie haben die Möglichkeit, Profile von Nutzern zu löschen, die sich nicht an die Regeln halten. Um weitere Hilfe zu bekommen, ist es wichtig, sich einem Erwachsenen anzuvertrauen.

Oftmals haben Betroffene aber auch das Verlangen, anonym zu bleiben. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, verschiedene Hotlines zu kontaktieren, bei denen man anonym bleiben kann. Sollte es zu einem Mobbingangriff kommen, ist es wichtig, so viel Beweise wie möglich zu sichern. Gerade durch die Digitalisierung der Daten ist es relativ einfach, Kopien anzufertigen. Beweise helfen einem, anderen zu zeigen, was passiert ist. Das erleichtert die Ermittlung des Peinigers.

Eine weitere Möglichkeit, die besteht, wenn man selber betroffen ist, besteht darin, die eigenen Daten zu ändern. Die Verwendung einer neuen Handynummer oder das Erstellen einer neuen Email-Adresse. Bei massiver Bedrohung sollte in jedem Fall umgehend die Polizei aufgesucht werden (vgl. Fileccia und Rack 2013, S. 13ff.).

Anlaufstellen

Bei Problemen im Internet ist das „Kinder- und Jugendtelefon“ von Nummer gegen Kummer e.V. die deutsche Helpline für Kinder und Jugendliche. Die Beraterinnen und Berater dieser Helpline hören zu und versuchen, die Betroffenen emotional zu entlasten, und leisten konkret Hilfe. Die Anrufe sind kostenlos und anonym. Für Betroffene, die nicht gerne telefonieren, gibt es die Beratung von juuuport. Hier beraten Jugendliche Betroffene. Persönliche Fragen werden von einem juuuport-Scout beantwortet. Auch für Fragen zum Bereich Medien, die Kinder und Jugendliche bewegen, gibt es Foren, in denen diskutiert werden kann. Des Weiteren kann jede örtliche Polizeidienststelle aufgesucht werden.

Links und weiterführende Literatur

Expertenmeinung: Im Gespräch mit einem Jugendsachbearbeiter der Polizei Baden Württemberg

Interview über Cybermobbing mit dem Jugendsachbearbeiter des Polizeipostens Untergruppenbach, PHM (Polizeihauptmeister) Matthias Schäfer:

„Zu meiner Person. Ich heiße Matthias Schäfer und bin 44 Jahre alt. Bei der Polizei bin ich schon seit mehreren Jahren als Jugendsachbearbeiter tätig. Für diese Tätigkeit habe ich eine spezielle Schulung erfahren. Jugendsachbearbeiter beschäftigen sich mit Sachverhalten, bei denen Minderjährige mit der Polizei in Kontakt kommen. Dies sind sowohl Straftaten, aber auch Vermisstenfälle. Zu meinen Aufgaben gehört weiterhin die Prävention. So wird in allen Schule in meinem Zuständigkeitsbereich der Vortrag „Herausforderung Gewalt“ angeboten, von dem rege Gebrauch gemacht wird. Dabei werden die Schüler zu dem Thema Gewalt auf verschiedenster Art und Weise, zunächst durch die Pädagogen, dann die Polizei und letztlich die Eltern sensibilisiert und über die Folgen von Gewalt über ein angestimmtes Programm vom Innenministerium / Kultusministerium aufgeklärt, mit dem Ziel die Gewalt zu vermeiden.

Das Thema Gewalt beschäftigt mich schon seit Längerem sehr, wobei ich nicht nur die Feststellung der Täter im Auge habe, sondern ich mache mir auch Gedanken über die Opfer, wie man ihnen helfen und sie auch schützen kann.

Zu Anfang meiner Tätigkeit als Jugendsachbearbeiter hatte ich im Zusammenhang mit Minderjährigen überwiegend mit latenter Gewalt zu tun, d.h. das Spektrum der Taten hatte sich über den Bereich von Körperverletzungen und Sachbeschädigungen erstreckt.Die Tätigkeit der Polizei bzw. Jugendsachbearbeiter war hierbei die Feststellung des Täters, Fertigen einer Anzeige und deren Vorlage bei der Staatsanwaltschaft sowie Verständigung des Allgemeinen Sozialen Dienstes beim Landratsamt (Jugendamt). Bei der Sanktionierung der Jugendkriminalität steht die Frage im Vordergrund, „Was muss man machen, damit der Täter nicht weiter straffällig wird?“ Dies wurde und wird nach wie vor durch den Allgemeinen Sozialen Dienst vom Landratsamt und Jugendgerichtshelfer der Justizbehörden durchgeführt.

Schon früh bemängelte ich, die räumliche Entfernung und damit verbunden auch die Eingriffszeiten und mahnte deshalb die Installation von Schulsozialarbeitern an. Dies wurde dann Anfang bis Mitte der 90iger Jahre durchgeführt.

Weiterhin hielten die sozialen Medien immer mehr Einzug bei Jugendlichen. Waren es zu Anfang an noch Chatrooms beginnend von Knuddels bis Facebook, die man (stationär) am PC bedienen musste, so ist heute nahezu jeder Jugendliche im Besitz eines Smartphones mit permanentem Internetzugang. Mit der hier beschriebenen Entwicklung ging die gemessene Quote der Jugendkriminalität kontinuierlich zurück. Dies führe ich auf Grund meiner Erfahrung auf die schnelle und niederschwellige Intervention bei Problemen in der Schule und dem Gemeinwesen und der Verlagerung der Konflikte auf die sozialen Medien (Facebook, WhatsApp, Instagram, Snapchat und Twitter), die oftmals als nicht so schlimm (denn man sieht sie ja nicht) empfunden und deshalb auch nicht zur Anzeige gebracht werden.

Über diese Instrumente werden heute die meisten Konflikte ausgetragen. Beispielhaft kann ich hier anführen, dass nachdem ein Schüler auf dem Pausenhof zusammengeschlagen worden ist, er dann bewusstlos am Boden lag, Bilder von ihm gefertigt wurden und eine WhatsApp Gruppe darüber gebildet wurde in der die Bilder und letztlich Hasskommentare hin bis zu Beschimpfungen und Bedrohungen die Runde machten. Manchmal bricht ein richtiger Shitstorm hierzu los.

Für mich ist Mobbing, wenn man aus Gründen von „besser da zu stehen“ (bzw. damit verbunden einen Anderen schlecht zu machen) oder sich einfach zu profilieren, Andere in verschiedenste Art und Weise angeht. Als Beispiel hierzu kann ich sagen, dass man früher kleine Briefchen herumgehen ließ oder ein Täter dann auch schon mal DIN A 4 Zettel im Schulhaus aufgehängt hatte.

Das Neue an dieser Art von Konflikten jetzt ist, dass sich eine schier unbegrenzte bzw. nicht feststellbare Anzahl von Personen, permanent, auf verschiedenste Art und Weise an dem Konflikt beteiligen und viele davon sich nur mit geringen (moralischen) Verfehlungen einbringen, die oftmals schwer zu greifen (bzw. ermitteln) sind. Dies aus einer anonymen, räumlichen Deckung heraus, ohne den Täter persönlich zu konfrontieren. Die geringen Verfehlungen führen auch zu keinem Schuldbewusstsein beim Täter. Letztlich kann hierzu auch ergänzt werden, dass es keinen Straftatbestand des Mobbing gibt. Die 'Gesamt'-tat setzt sich überwiegend aus Kleinstkriminalität im Bereich der Privatklagedelikte zusammen, die deshalb auch zu keiner 'großen' Strafe führen, sondern auch auf die Privatklage verwiesen werden. Dass bei Ganztagsschulen, die Schüler länger zusammen sind, spielt meiner Meinung nach eine untergeordnete Rolle.

Aus Gesprächen mit Opfern habe ich erfahren, dass sie die Angriffe in der Summe betrachtet, schwer belasten. Aus meinen Vorträgen zur Gewaltprävention und damit verbunden mit der Abfrage von Schülern ist mir bekannt, dass die psychische Gewalt als belastender empfunden wird als die körperliche Gewalt.

Weiterhin entscheidet letztlich auch das Opfer was Gewalt ist. So fühlt sich eine Person bei einem Ausdruck nicht betroffen, während Andere wiederum zu tiefst beleidigt sind. Wobei hier auch zu beachten ist, dass sich manche Schüler durch die vermeintliche Opferrolle auch in den Vordergrund spielen wollen.

Ansatzpunkte zur Intervention sehe ich hierbei vielseitig, wobei sie immer individuell betrachtet werden müssen:

Bei der Intervention sehe ich die Grundsätze der Bearbeitung von Jugendsachen als bestätigt. Dies sind nämlich, ein schnelles und konsequentes Einschreiten bei der Feststellung von Mobbing bzw. Cybermobbing und deren Sanktionierung.

Weiterhin sehe ich es als wünschenswert an, das der Gesetzgeber hier aktiv wird und es letztlich dabei zu der gleichen Entwicklung wie beim Stalking kommt. Beim Stalking (Nachstellung) konnten die Taten vor der Einführung eines entsprechenden Straftatbestands ebenfalls nur über 'Hilfskonstrukte' zur Anzeige gebracht werden.

Ein wesentlicher Punkt zur Bekämpfung von Jugendkriminalität ist in meinen Augen schon erfüllt, nämlich die Einstellung von Schulsozialarbeitern, Freizeitpädagogen und Jugendsozialarbeitern sowie die Zurverfügungstellung von Jugendhäusern. Auch dazu beigetragen haben sicherlich das o.a. Programm „Herausforderung Gewalt“ und die Vernetzung der mit Jugenddelinquenz befassten Institutionen wie Jugendsachbearbeiter, Sozialarbeiter, Schule, Allgemeiner Sozialer Dienst, Jugendgerichtshelfer und sonstige Hilfeeinrichtungen für auffällige Jugendliche. Dabei kann erwähnt werden, dass die Jugendkriminalität seit Jahren rückläufig ist, was ich letztlich auch darauf zurückführe.

Die Gemeinde Ilsfeld mit ihren 9500 Einwohnern und einer Grund- sowie Gemeinschaftsschule, einer Realschule und Förderschule kann ich hier als Vorzeigeprojekt benennen. Dort ist die Polizei mit einem Jugendsachbearbeiter vor Ort, es gibt einen Jugendreferenten, der die Arbeit mit Jugendlichen koordiniert, Schulsozialarbeiter sowie Freizeitpädagogen sind an den Schulen aktiv und in einem neu errichteten Jugendhaus findet eine außerschulische Betreuung durch fachkundiges Personal (auch teilweise in Eigenregie der Jugendlichen) statt. Weiterhin ist dort noch eine JULE (Jugendhilfe im Lebensfeld) angesiedelt, d.h. dort findet eine Betreuung von 'problematischen' Jugendlichen außerhalb der Schule statt. Dabei wird zunächst die Ursache für delinquentes Verhalten analysiert und dann zusammen mit der Familie des Jugendlichen Lösungen und Verhaltenskriterien erarbeitet.

Für mich ist Intervention gleichzeitig auch Prävention, denn bei jedem Sachverhalt den ich bearbeite, leiste ich auch Vorbeugung, indem ich dem delinquenten Jugendlichen seine Tat vorhalte, den weiteren Verfahrensweg eröffne und die möglichen Folgen sowie ihm und auch seinen Eltern,Hilfsangebote aufzeige.

Weiterhin rege ich oftmals einen Täter Opfer Ausgleich an. Hierbei wird ein Treffen von Täter mit dem Opfer zusammen mit einem fachkundigen Moderator angeregt. Dabei eröffnet der Täter dem Opfer, was ihn zu der Tat bewegt hat (vielleicht auch ein Verhalten des Opfers) und das Opfer zeigt auf, wie es durch die Tat belastet worden ist. Hiervon können beide Parteien lernen, was letztlich zu einer Vermeidung von weiteren Taten führt.

Projekte der Schulsozialarbeit und der Polizei an den Schulen tragen weiter dazu bei. Der Vorteil hierbei ist, dass sich in der Schule kein Jugendlicher der Prävention entziehen kann.

Prävention ist leider nicht messbar, denn für den Rückgang der Zahlen in der polizeilichen Kriminalstatistik sind letztlich viele Faktoren verantwortlich.

Meiner Meinung nach ist für die Prävention auch wichtig, dass das Opfer in Person und seine Verletzung bzw. Gefühle, bekannt gemacht werden. Dies geschieht bei uns vielfach durch die Schulsozialarbeit aber auch durch uns Jugendsachbearbeiter. Dies führt erstaunlicher Weise bei den Beteiligten (Täter, Opfer, 'Gaffer') zu einer gewissen Betroffenheit, wobei dies nicht immer mit einer entsprechenden Einsicht gekoppelt ist.

Die o.a. Ausführung behandelt überwiegend die Jugenddelinquenz und auch das Mobbing. Das Cybermobbing ist die neuste Form des Mobbing, das letztlich die Tat für den Täter komfortabler (aus geschützter, anonymer, kontaktloser Position heraus) und für das Opfer schlimmer (sieht sich isoliert und der Öffentlichkeit verächtlich gemacht) macht.

Eine Sonderform des Cybermobbing sehe ich in dem Sexting. Hier fertigt eine Person Nacktbilder von sich bzw. von Geschlechtsteilen an und übergibt/sendet sie auf mehr oder weniger Druck einer anderen Person (oftmals Freund / Freundin). Nach Beendigung der Beziehung werden diese Bilder als Druckmittel oder Pfand eingesetzt, oder einfach so der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, was die Opfer dann stark belastet.

Ich bedanke mich bei Ihnen für ihr Interesse an dieser Materie, was letztlich auch ein Stück zur Prävention beitragen kann.

Fazit

Das Thema „Cybermobbing“ ist allgegenwärtig und wird in unserer heutigen Gesellschaft immer wichtiger. Um Suizidfälle, wie der von Amanda Todd, aber auch schon „harmloseren“ Mobbingattacken vorzubeugen, bedarf es einer umfangreichen Aufklärung, nicht zuletzt durch die Schulen.

Auch das familiäre Umfeld spielt bei der Medienerziehung eine große Rolle. Denn das frühzeitige Entdecken von Symptomen, die oft bei Cybermobbingopfern auftreten, kann die schikanierten Jugendlichen oftmals vor weitaus tragischeren Schicksalen bewahren. Daher ist es auch wichtig, dass die Eltern über ein umfangreiches Wissen über „Cybermobbing“ verfügen. Diese sollten ein Gespür dafür bekommen, wann das eigene Kind zum Opfer oder gar zum Täter werden kann.

Eine wichtige Rolle spielt natürlich auch das schulische Umfeld, in welchem die Jugendlichen ein Großteil ihrer Zeit verbringen und in welchem zudem die meisten Cybermobbingattacken ihren Ursprung finden. Daher ist es umso wichtiger, dass die Schulen ein breites Wissensspektrum auf diesem Themenfeld haben und ihren Lehrenden regelmäßig die Möglichkeit geben, sich weiterzubilden. Was bedeutet, dass die Lehrenden eine gewisse Kompetenz auf dem Gebiet „Cybermobbing“ bekommen. Zudem sollte man die Hilfe „von außen“ durchaus beanspruchen und beispielsweise Polizeibeamte zu Themenabenden einladen. Davon können nicht nur die Schülerinnen und Schüler profitieren, sondern auch Geschwisterkinder und Eltern.

Natürlich kann durch diese Bandbreite an Präventionsmaßnahmen diese Art von Mobbing nicht ganz „ausgerottet“ werden, aber diese Aufklärungsarbeit hilft vielleicht, tragische Suizidfälle wie der von Amanda Todd zu verhindern.

Literaturverzeichnis 

• Jäger, R. & Riebel, J. (2009). Cyberbullying als neues Gewaltphänomen. Definitionen, Erscheinungsformen, Tätereigenschaften und Implikationen für die Praxis

• Fawzi, N. (2009). Cyber-Mobbing: Ursachen und Auswirkungen von Mobbing im Internet (Band 37). Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft

• Impera,D. (2010).Cybermobbing. Wenn das Internet zur Mobbingplattform wird. Diplomarbeit. Pädagogische Hochschule Freiburg.

• Pieschl, S. & Porsch, T. (2012). Schluss mit Cybermobbing! Weinheimund Basel: Beltz Verlag

• Rack, S. & Fileccia, M. (2013). Was tun bei Cyber-Mobbing? (5.Auflage). Berlin: klicksafe.de

• Schultze-Krumbholz & Zagorscak & Siebenbrock & Scheithauer (2012). Medienhelden. München/Basel: Ernst Reinhardt Verlag

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