Mitte letzten Jahres bekam ich zu meinem Erstaunen Post von meinem damaligen E-Mail-Anbieter GMX. In einem letzten außergerichtlichen Mahnbescheid wurde ich dazu aufgefordert, 25 Euro für ein angeblich in Anspruch genommenes Topmail-Konto zu bezahlen. Leider hatte ich jedoch sowohl von der Bestellung als auch der Nutzung dieses Angebots in dem genannten Zeitraum der letzten drei Monate nichts mitbekommen. Als ich mich zu informieren begann, stellte ich sofort fest, dass es sich hierbei um eine häufig angewendete Strategie zur Abzocke handelte.
Bei meiner Recherche bezüglich des weiteren Vorgehens in diesem Fall bin ich auf dieses Video gestoßen. Ich entschloss mich, wie der Ersteller des Videos, nicht zu bezahlen. Nachdem dann Tage später mein E-Mail-Postfach gesperrt wurde, sah ich mich zum Handeln gezwungen. Ich machte Gebrauch von diesem vorgefertigten Musterbrief der Verbraucherschutzzentrale, von dem es eine Anfertigung für Volljährige sowie Minderjährige gibt. Ich passte den Brief meinem Fall an und schickte ihn am nächsten Tag mit der Post an die zuständige Adresse. Wenige Tage später bekam ich eine schriftliche Antwort, in der die Zahlungsforderungen gegen mich (Wortlaut aus dem Brief: ,,treuen Kunden") zurückgezogen wurden.
Leider sind Strategien wie diese eine häufige angewandte und somit auch ertragreiche Strategie einiger Online-Anbieter, wie dieser Bericht des Bayrischen Rundfunks zeigt.
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