„Sie sind bereits überall und wir werden ihnen nicht entkommen können. Es wird nicht mehr lange dauern, dann haben sie uns. Unser Schicksal wird damit besiegelt sein, denn sie werden uns in einen von ihnen verwandeln! Es sind schon so viele. Sie sagen, dass sie uns nur helfen und uns unterstützen wollen und dass sie unser Leben verbessern möchten. Aber ihre wahrhaftigen Absichten sind böse“ [1].
So oder so ähnlich könnte die Kurzfassung eines Horrorfilms lauten. Aber nein, dies ist kein Horrorfilm, sondern vielmehr jenes Szenario, welches sich in den Gedanken der meisten Menschen abspielt, wenn es um genetisch und technisch veränderbare Menschen, sogenannte Cyborgs, geht [2].
Modernste Technik und Menschen werden eins, in dem sie zu Cyborgs transformiert werden. Dies ist die Wunschvorstellung der „Transhumanisten“. Könnte dies der Weg zum ewigen Leben sein? Längst ist es uns möglich, Gehörlose wieder hören oder Gelähmte wieder gehen zu lassen. Doch wie können wir garantieren, dass Menschen noch Menschen bleiben, wenn sie ihren Körper massiv verändern und mit modernster Technik „aufpimpen“?
Ist ein Mensch noch ein Mensch, der seine Sehkraft verbessert, seine Sinne verstärkt, sich Chips implantieren lässt oder Magnete in den Fingerspitzen trägt? Wie sieht es mit der Chancengleichheit in unserer Gesellschaft aus? Wie weit darf der Mensch gehen?
In diesem Blogeintrag werde ich mich den oben genannten Fragestellungen widmen und Möglichkeiten aufzeigen, wie Mensch und Maschine in Einklang miteinander leben können und welche Auswirkung dies auf unsere Gesellschaft haben könnte.
Das folgende Video [3] verdeutlicht unseren bereits erfolgten technischen Fortschritt in Bezug auf Cyborgs - faszinierend und erschreckend zugleich.
Die Geschichte des Begriffes „Cyborg“
Seit jeher entwickeln sich Organismen von Generation zu Generation weiter, passen sich ihrer Umgebung an und sichern somit ihren Bestand. Dank Charles Darwin, der im 19. Jahrhundert eine große Vielzahl von Lebewesen und Fossilien untersuchte und viele Gemeinsamkeiten der Lebewesen feststellte, wissen wir inzwischen, dass Lebewesen in der Lage sind, ihre Gene so zu verändern und zu entwickeln, dass sie immer anpassungs- und somit überlebensfähiger geworden sind [4].
Im Jahr 1960 fügten die Wissenschaftler Manfred Clynes und Nathan Kline der darwinschen Evolutionstheorie einen weiteren wichtigen Aspekt fern von Genmutationen hinzu. Mit ihrem Aufsatz „Cyborgs and Space“ riefen sie den Begriff „Cyborg“ erstmals ins Leben und öffneten der Forschung einen neuen Blickwinkel auf die bisherigen Theorien. Aus der Kombination von Mensch und Maschine sollte eine theoretische Reise ins All, durch Anpassung des Menschen an die Umweltbedingungen des Weltraumes, möglich werden [5].
Der Begriff „Cyborg“ heute
Inzwischen wurde aus dem Begriff „Cyborg“ ein weitaus komplexerer Begriff. Die Reise ins All ist uns längst geglückt. Maschinen und Menschen arbeiten stetig zusammen und tragen wesentlich zur Vereinfachung unserer Arbeit bei. Der Begriff „Cyborg“ stammt aus dem Englischen und wurde von „cybernetic organism“ abgeleitet. Cybernetic, zu deutsch „Kybernetik“, stammt aus dem Griechischen und bedeutet übersetzt „Steuermann“ [6]. Organismus, griechisch „organon“, bedeutet unter anderem auch „Werkzeug“ [7]. Daraus lässt sich schließen, dass beide Wörter, also Steuermann und Werkzeug zusammen als „Steuerungswerkzeug“ interpretiert werden können.
Man stelle sich ein Individuum vor, dessen Sehkraft enorm geschwächt ist. Im Normalfall wäre dieses Individuum nicht in der Lage, in seiner Umgebung ohne fremde Hilfe zu überleben. Der Starke frisst den Schwachen. Gäbe man diesem Individuum nun eine Brille, also ein Steuerungswerkzeug, welches die Überlebenschance des Individuums enorm steigern würde, beeinflusst dies auch die natürliche Selektion der Menschheit. Die Menschheit hat längst die natürliche Selektion durch den Einsatz von Medizin und Technik weitgehend dahingehend beeinflusst, dass wir auch mit schwerwiegenden Krankheiten alt werden können.
Cyborg im Kontext von Chancengleichheit
Das Zusammenspiel von Mensch und Maschine ist für medizinische Zwecke nicht mehr wegzudenken. Ein ständig kontrovers diskutiertes Thema in unserer Gesellschaft ist aber der Einsatz von Technik in gesunden Körpern, der nur der Aufwertung und Optimierung des eigenen Körpers und nicht medizinischen Zwecken dient. Die biotechnologischen Eingriffe in den menschlichen Organismus, die in verbessernder Absicht, aber nicht in einem eng verstandenen therapeutischen Kontext stattfinden, werden auch „Human Enhancement“-Eingriffe genannt [8].
Wer heutzutage ein Cyborg werden will, muss Geld in die Hand nehmen, einen Tattoo- oder Piercing-Laden aufsuchen und sich einen sogenannten „radio-frequency identification chip“ (kurz RFID) unter die Haut spritzen lassen. RFID bezeichnet eine Technologie, die es erlaubt, die Informationen auf dem Chip berührungslos an andere RFID-fähige Lesegeräte weiterzugeben [9]. Wie ein solcher Eingriff aussieht und welche weiteren Möglichkeiten ein RFID-Chip bietet, zeigt dieses Video [10].
Das Implantieren von Chips, die Aufwertung und Optimierung des eigenen Körpers spaltet die Gesellschaft, denn die Angst vor einer „Zweiklassengesellschaft“ besteht durchaus [11].
Als der Computer oder das Mobiltelefon auf den Markt gekommen sind, wurden diese oft zuerst von privilegierten Schichten genutzt. Cyborg werden kostet Geld, dieses Geld besitzen nicht alle. Es ist also nicht jedem möglich, ein Cyborg zu werden. Ein Mensch, der seinen Körper aufwertet, sich modifiziert und sich dadurch von der Gesellschaft abhebt, stellt eine potenzielle Gefahr für die Chancengleichheit in unserer Gesellschaft dar [12].
Ein weiterer ernstzunehmender Gedanke ist der Missbrauch von „Human Enhancement“ im Bereich des Militärs. Die technischen Möglichkeiten bieten weitaus mehr als nur das Implantieren von diversen Chips. So kann man z.B. auch mit Exoskeletten oder Neurochips die Leistungsfähigkeit eines Soldaten verbessern. Auch wenn dies alles nur Vorstellungen und noch keine Realität sind, stellen sich bereits ethische und rechtliche Fragen.
Ethische und strafrechtliche Schranken
Laut Wolf-Michael Catenhusen, stellv. Vorsitzender des Deutschen Ethikrates, sei das menschliche Gehirn jedem Computer um Längen voraus. Er setze auf die moderne Biologie. „Denn biologische Systeme lassen sich stimulieren und sind in der Lage, sich weiterzuentwickeln [13].“ Nach Catenhusen müsse die Gesellschaft selbst darüber entscheiden, was implantiert werden darf und was nicht. Unter Ethikgesichtspunkten sehe er es kritisch, wenn es nur um „die Optimierung von Funktionen“ gehe [14].
Diese Aussage lässt sich mit einem kurzen Beispiel etwas genauer verdeutlichen. Stephan Ernst hat hierzu einen passenden Artikel in „Die Zeitschrift für christliche Kultur“ geschrieben.
Wenn z.B. ein Sportler Doping betreibe, um seine Leistung zu verbessern, wäre dies auch eine gewisse externe Optimierung des eigenen Körpers über eine bestimmte Zeit hinweg. In diesem Sport gehe es um viele Titel, Medaillen und Geld. Durch den Einsatz von Doping erhöhe man die Chance auf einen Titel, verringere aber gleichzeitig auch die Chance der anderen, siegreich und erfolgreich zu werden.
Nun könne man sagen, dass man Doping einfach für alle erlauben solle, doch mit einer Legalisierung leistungsverstärkender Mittel im Sport würde es keineswegs zu einer Besserung, sondern vielmehr zu einer gesundheitlichen Gefährdung aller Athleten kommen. Natürlich sei jeder Athlet für sich selbst verantwortlich und wisse selbst, wann er ein Aufputschmittel nehmen solle oder nicht. Die Gefahr, dass Sportler aber nicht aus eigenem Interesse, sondern aus gesellschaftlichen Zwängen agieren, sei viel höher als aus reinem freien Interesse [15].
Aber sollte der einzelne Athlet nicht selbst für sich verantwortlich sein? Sollte man es den Athleten nicht ermöglichen, selbst zu entscheiden, ob der Gewinn eines Titels eine gesundheitliche Schädigung rechtfertigt? Es sei sehr schwierig, ein Verbot zu begründen oder gar ein rechtliches Verbot einzuführen [16].
Nun könne man sagen, dass man Doping einfach für alle erlauben solle, doch mit einer Legalisierung leistungsverstärkender Mittel im Sport würde es keineswegs zu einer Besserung, sondern vielmehr zu einer gesundheitlichen Gefährdung aller Athleten kommen. Natürlich sei jeder Athlet für sich selbst verantwortlich und wisse selbst, wann er ein Aufputschmittel nehmen solle oder nicht. Die Gefahr, dass Sportler aber nicht aus eigenem Interesse, sondern aus gesellschaftlichen Zwängen agieren, sei viel höher als aus reinem freien Interesse [15].
Aber sollte der einzelne Athlet nicht selbst für sich verantwortlich sein? Sollte man es den Athleten nicht ermöglichen, selbst zu entscheiden, ob der Gewinn eines Titels eine gesundheitliche Schädigung rechtfertigt? Es sei sehr schwierig, ein Verbot zu begründen oder gar ein rechtliches Verbot einzuführen [16].
Ersetzt man nun im oben genannten Abschnitt das Wort „Doping“ durch „Human Enhancement“ lassen sich gewisse Gemeinsamkeiten zur Ethikfrage im Bereich des „Human Enhancement“ erkennen. Ebenso wichtig sind aber auch die Fragen nach strafrechtlichen Folgen einer Selbsttechnisierung.
„Strafrechtliche Schranken kommen sowohl unter dem Blickwinkel eines Schutzes des Einzelnen vor sich selbst als auch unter dem Aspekt einer Sicherung schützenswerter Interessen (Rechtsgüter) Dritter bzw. der Allgemeinheit in Betracht“ [17].
Angesichts des Ausmaßes des technischen Fortschritts, der in naher Zukunft das Szenario „Mensch-Maschine-Interaktion“ sehr realistisch erscheinen lässt, möchte ich im nachfolgenden Teil eine strafrechtliche Grenzziehung der Selbsttechnisierung durch den Staat, basierend auf der Veröffentlichung von Eric Hilgendorf „Robotik im Kontext von Recht und Moral“ erläutern.
„Der letzte Zweck des Staates ist nicht, zu herrschen noch die Menschen in Furcht zu halten oder sie fremder Gewalt zu unterwerfen, sondern vielmehr den einzelnen von der Furcht zu befreien, damit er so sicher als möglich leben und sein natürliches Recht zu sein und zu wirken ohne Schaden für sich und andere vollkommen behaupten kann. (...) Der Zweck des Staates ist in Wahrheit die Freiheit [18]."
Zuerst gilt es zu fragen, ob der Staat eine körperliche Technisierung überhaupt beschränken darf, denn im Grunde könne jeder Mensch mit seinem Körper machen, was er will [19]. Zu untersuchen ist, welche Grundrechte durch bestimmte staatliche Regulierungen überhaupt berührt werden könnten. Z.B. könne dies die Forschungsfreiheit für das Experimentieren mit Menschen (Art. 5 Abs. 3 GG), die Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs 1 GG) durch den Vertrieb von Implantaten oder aber auch die ärztliche Aufklärung vor Implantierungen technischer Materialien, welche auch dem Recht der Berufsausübungsfreiheit zugrunde liegen, betreffen [20].
Angesichts dieser Tatsache stehen Sozialwissenschaftler und Philosophen vor einer großen Aufgabe. Darf der Staat nun oder darf er nicht? Aus Sicht der Rechtsphilosophie lasse sich der Schutz vor sich selbst durch den in der angelsächsischen Philosophie sogenannten staatlichen Paternalismus erörtern. Dieser schreibt vor, man müsse eine Person mit der Begründung, sie gefährde sich selbst, vor Selbstschädigung schützen.
Ein Stück weiter geht der sogenannte „harte“ Paternalismus: Er kümmert sich nicht um die Autonomie einer Person, sondern greift zum Wohle der betroffenen Person ein und hindert sie an ihrem Vorhaben [21]. Genau diese Begründungen seien aber wieder problematisch, denn jeder Mensch habe ein Recht auf Autonomie. Demnach sind Einschränkungen der Freiheit durch den Staat nur dann legitim, wenn von einer Gefahr für Dritte ausgegangen werden kann oder die Belange der Allgemeinheit eingeschränkt werden.
Dem gegenüber steht der sogenannte „weiche“ Paternalismus. Dieser lehnt Freiheitsbeschränkungen zum Schutz des Einzelnen vor sich selbst ab und lässt Personen grundsätzlich autonom handeln [22]. Nach dem Grundrecht auf körperliche Verfügungsfreiheit bedeutet dies auch, dass er sich im schlimmsten Fall selbst verletzen darf [23].
Ein Stück weiter geht der sogenannte „harte“ Paternalismus: Er kümmert sich nicht um die Autonomie einer Person, sondern greift zum Wohle der betroffenen Person ein und hindert sie an ihrem Vorhaben [21]. Genau diese Begründungen seien aber wieder problematisch, denn jeder Mensch habe ein Recht auf Autonomie. Demnach sind Einschränkungen der Freiheit durch den Staat nur dann legitim, wenn von einer Gefahr für Dritte ausgegangen werden kann oder die Belange der Allgemeinheit eingeschränkt werden.
Dem gegenüber steht der sogenannte „weiche“ Paternalismus. Dieser lehnt Freiheitsbeschränkungen zum Schutz des Einzelnen vor sich selbst ab und lässt Personen grundsätzlich autonom handeln [22]. Nach dem Grundrecht auf körperliche Verfügungsfreiheit bedeutet dies auch, dass er sich im schlimmsten Fall selbst verletzen darf [23].
Mögliche Gefahren
Schnittstellen zwischen Mensch und Maschine könnten leicht ausgenutzt werden. Wissenschaftlern ist es gelungen, eine Armprothese zu entwickeln, die rein mit den Gedanken gesteuert werden kann. Der durch Gedankenwellen gesteuerte Arm einer amerikanischen Firma namens DEKA wurde von der amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA (Food and Drug Administration) im Jahr 2014 erstmals zugelassen [24].
Die Internetseite „motherboard“ berichtet von Marc Weber Tobias, einem italienischen Sicherheitsexperten, der vor einer Fremdsteuerung solch einer Armprothese durch Hacker warnt. Eine Armprothese zu hacken hält der italienische Sicherheitsexperte für einfach. Hacker seien immer auf der Suche nach neuen Technologien, an denen sie sich ausprobieren können, so Weber Tobias. Wenn ein solcher Arm, ein Herzschrittmacher oder ähnliche Prothesen unter die Kontrolle von Hackern geraten, könne dies katastrophale Auswirkungen für die betreffenden Personen haben.
Ein Beispiel von der McAfee FOCUS 11-Konferenz im Jahr 2011 zeige bereits, dass Medizintechnik angreifbar ist. Einem Hacker ist es gelungen, zu demonstrieren, dass er eine am Körper integrierte Insulinpumpe hacken kann. Ihm gelang es, die Dosierung des Insulins auf ein zum Tode führendes Level zu steigern [25]. Andererseits bietet das Aufzeigen solcher Sicherheitslücken Chancen für Entwickler, Fehlerquellen zu beheben, Prothesen und Implantate sicherer zu gestalten und die Technik in diesem Bereich weiterzuentwickeln.
Angesichts der Tatsache, dass Prothesen oder Ähnliches aus der Ferne fremdgesteuert werden können, bleibt folgende Frage offen: Wer trägt die Schuld, wenn jemand keine Kontrolle mehr über seine eigene eingebaute Technik hat?
Krieg der Zukunft?
Aus einem Artikel des Spektrum Verlages über „Mensch Maschine Visionen“, stammt ein interessantes Interview zum Thema „moderne Kriegsführung“, das sich etwas genauer zu betrachten lohnt. Armin Grunwald, Leiter des Instituts für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse, stellte sich den Fragen.
Man stelle sich vor, dass Kampfjetpiloten in Zukunft ihren Jet rein mit den Gedanken durch „Neuroenhancement“ und nicht mehr von Hand steuern. Bei dieser Vorstellung wird es auch Armin Grunwald etwas mulmig, doch er findet diese Entwicklung durchaus vertretbar. Wenn die Piloten nicht dazu gezwungen würden, sich diese Implantate einpflanzen zu lassen, stehe diesem Eingriff ethisch gesehen nichts im Wege. Denn Kriegsführung als solche sei, wenn man gewisse völkerrechtliche Standards zu Grunde lege, ethisch gemeinhin akzeptiert, so Grunwald.
Die Geschichte zeige, dass es seit jeher militärische Tradition sei, Soldaten für die Schlacht zu rüsten. Mit Blick auf die Vergangenheit müsse man leider akzeptieren, dass eine solche Entwicklung ganz im Sinne des militärtechnischen Fortschritts der letzten Jahrhunderte sei [26]. Auf die Frage, ob eine solche Entwicklung der Kriegsführung gegenüber schlechter gerüsteten Heeren nicht unfair sei, findet Grunwald klare Worte.
Schon die Ägypter hätten damals ihre Feinde mit Streitwagen vertrieben, während diese gnadenlos unterlegen waren. Doch so sei der Krieg eben, bessere und modernere Technik habe schon immer einen Krieg entschieden, so Grunwald. Nun würde die Technik in den Menschen verlagert, dies sei eben das Neue an der ganzen Geschichte. Den Grundgedanken, durch technischen Fortschritt den potenziellen Feinden überlegen zu sein, gebe es schon seit Jahrtausenden [27].
Die Geschichte zeige, dass es seit jeher militärische Tradition sei, Soldaten für die Schlacht zu rüsten. Mit Blick auf die Vergangenheit müsse man leider akzeptieren, dass eine solche Entwicklung ganz im Sinne des militärtechnischen Fortschritts der letzten Jahrhunderte sei [26]. Auf die Frage, ob eine solche Entwicklung der Kriegsführung gegenüber schlechter gerüsteten Heeren nicht unfair sei, findet Grunwald klare Worte.
Schon die Ägypter hätten damals ihre Feinde mit Streitwagen vertrieben, während diese gnadenlos unterlegen waren. Doch so sei der Krieg eben, bessere und modernere Technik habe schon immer einen Krieg entschieden, so Grunwald. Nun würde die Technik in den Menschen verlagert, dies sei eben das Neue an der ganzen Geschichte. Den Grundgedanken, durch technischen Fortschritt den potenziellen Feinden überlegen zu sein, gebe es schon seit Jahrtausenden [27].
Fazit
Aus ethischer Sicht finde ich persönlich keine ausschlaggebenden k.o.-Kriterien, die eine Technisierung der Menschen im medizinischen Bereich verbieten sollten. Krankheiten versucht man seit jeher zu heilen und hat sich der Technik der Zeit immer wieder angepasst. In dieser Entwicklung sehe ich viel Potential, schwerwiegende Krankheiten in naher Zukunft besser behandeln zu können.
Was mir viel mehr Sorgen bereitet, ist der Einsatz von Technik, der nur zum Zwecke der Optimierung der eigenen Fähigkeiten dienen soll. Der Staat hat momentan nur eingeschränkt Rechte, eine gewisse Selbsttechnisierung zu untersagen. In den nächsten Jahren muss sich der Staat aber intensiv mit dieser Thematik auseinandersetzen und eine Lösung für die Fragen rund um die Selbsttechnisierung finden.
Meiner Meinung nach muss verhindert werden, dass sich Personen selbst schaden oder im schlimmsten Falle einer dritten Person Schaden zufügen können. Zudem befürchte ich, dass uns eine Zweiklassengesellschaft und ein gesellschaftlicher Zwang hin zu einem Wettbewerb der Selbsttechnisierung aus Angst, den Anschluss zu verlieren, drohen. Technik ist überwach- und angreifbar. Wir sollten uns daher gut überlegen ob wir uns mit Chips oder ähnlichen Implantaten im Körper ausstatten wollen und so noch gläserner werden, als wir es sowieso schon sind.
Es stellt sich mir nicht mehr die Frage, ob der Staat eine Selbsttechnisierung gesetzlich einschränken darf, sondern viel mehr, wann er dies tut. Eine derartige technische Entwicklung sollte uns allen eine Warnung sein. Wir dürfen nicht blind vor Gier nach neuen Fähigkeiten werden und dadurch unsere eigentlichen Werte und Ideale vergessen. Dennoch sollten wir uns fragen, ob wir heute da stünden, wo wir stehen, wenn wir immer starrköpfig auf unsere traditionellen Werte und Ideale bestanden hätten.
Doch wollen wir eine derartige Entwicklung überhaupt und welche Kriege werden wir in Zukunft führen, wenn sich aufgemotzte Cyborg-Soldaten gegenüberstehen? Die Thematik Cyborg bietet viel Gesprächsstoff und wird uns in Zukunft alle beschäftigen. Aber eines ist sicher: Schon jetzt tragen wir ständig ein Multifunktions-Gerät an unserem, wenn auch nicht in unserem Körper, das uns auch nur deswegen von den Cyborgs unterscheidet – das Smartphone.
Literatur/Quellen:
[1] Weber, Karsten; Zoglauer, Thomas (2015): Verbesserte Menschen. Ethische und technikwissenschaftliche Überlegungen. Freiburg, München: Verlag Karl Alber, S. 7.
[2] vgl. ebd. S. 7
[3] https://www.youtube.com/watch?v=5wXagCcI_lI [zuletzt geprüft am 03.03.2017]
[4] Darwin, Charles (2012): On the Origin of Species. By Means of Natural Selection. Newburyport: Dover Publications (Dover Thrift Editions).
[5] Clynes, Manfred; Kline, Nathan (1995): In: Chris Hables Gray, Heidi Figueroa-Sarriera, Steven Mentor (Hrsg): The Cyborg Handbook. New York & London. Online verfügbar unter: http://web.mit.edu/digitalapollo/Documents/Chapter1/cyborgs.pdf [Zuletzt geprüft am: 01.03.2017]
[6] http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/kybernetik/kybernetik.htm [zuletzt geprüft am: 03.03.2017]
[7] http://www.wissen-digital.de/Organ_(Biologie) [zuletzt geprüft am: 03.03.2017]
[8] https://www.bpb.de/gesellschaft/umwelt/bioethik/160269/enhancement [zuletzt geprüft am: 06.03.2017]
[9] http://www.itwissen.info/RFID-radio-frequency-identification.html [zuletzt geprüft am: 06.03.2017]
[10] https://www.youtube.com/watch?v=hYZFLalovvg [zuletzt geprüft am: 06.03.2017
[11] Schulte von Drach, Markus (2015). Auf dem Weg in die Zwei-Klassen-Gesellschaft der Zukunft. Verfügbar unter: http://www.sueddeutsche.de/wissen/auf-dem-weg-in-die-cyborg-aera-1.2408741 [zuletzt geprüft am: 06.03.2017]
[12] Wissenschaftler prophezeit: In 200 Jahren sind Menschen Cyborgs. Verfügbar unter: http://www.focus.de/wissen/mensch/fusion-von-mensch-und-maschine-wissenschaftler-aus-israel-gottaehnliche-cyborgs-sind-die-zukunft-der-menschheit_id_4706519.html [zuletzt geprüft am 06.03.2017]
[13] Cyborgs – Ethik-Debatte um das Tuning für Menschen. Verfügbar unter: http://gruenderzeit.morgenpost.de/2013/04/24/cyborgs-ethik-tuning/ [zuletzt geprüft am: 06.03.2017]
[14] vgl. ebd.
[15] vgl. Ernst, Stephan - Den Menschen verbessern? Enhancement aus theologisch-ethischer Sicht. Verfügbar unter: http://www.stimmen-der-zeit.de/zeitschrift/archiv/beitrag_details?k_beitrag=3719319&query_start=3&k_produkt=3722360 [zuletzt geprüft am: 06.03.2017]
[16] vgl. ebd.
[17] Hilgendorf, Eric; Beck, Susanne (2014): Robotik im Kontext von Recht und Moral. 1. Aufl. Baden-Baden: Nomos (Robotik und Recht, 3), S.126.
[18] Papier, Hans-Jürgen (2008): Wie der Staat Freiheit und Sicherheit vereint. Verfügbar unter: https://www.welt.de/politik/article2055921/Wie-der-Staat-Freiheit-und-Sicherheit-vereint.html [zuletzt geprüft am: 09.03.2017]
[19] Hilgendorf, Eric; Beck, Susanne (2014): Robotik im Kontext von Recht und Moral. 1. Aufl. Baden-Baden: Nomos (Robotik und Recht, 3), S.152.
[20] vgl. ebd. S.153.
[21] vgl. ebd. S.154.
[22] vgl. ebd. S.155.
[23] vgl. ebd. S.156.
[24] Deka-Arm: Prothese mit Gedankensteuerung. Verfügbar unter: http://www.chip.de/news/Deka-Arm-Prothese-mit-Gedankensteuerung_69726122.html [zuletzt geprüft am: 09.03.2017]
[25] Alexander, Julia (2014): Wer ist schuld, wenn sich jemand in deinen Cyborg-Arm hackt? Verfügbar unter: https://motherboard.vice.com/de/article/wer-ist-schuld-wenn-sich-jemand-in-deinen-cyborg-arm-hackt [zuletzt geprüft am: 09.03.2017]
[26] Krämer, Tanja (2015). In: Spektrum der Wissenschaft (3), S. 44–47.
[27] vgl. ebd.
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