Der Bundesverband Informationswissenschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (kurz Bitkom) ist ein Interessenverband, der optimale politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die ITK-Branche erreichen möchte. Jährlich finden deshalb einige Veranstaltungen und Konferenzen, wie beispielsweise eine Bildungskonferenz, statt.
Seit 2016 werden auf dieser Bildungskonferenz auch sogenannte Smart Schools ausgezeichnet. Doch was sind Smart Schools und was muss eine Schule tun, um ausgezeichnet zu werden? Smart Schools sind laut Bitkom "Ökosysteme des digitalen Lernens, die Bildungsangebote modellhaft im Praxisbetrieb zeigen".
Das Bitkom-Projekt Smart School analysiert und bewertet anhand von drei Säulen (Infrastruktur, Pädagogisches Konzept, Lehrerfortbildung) deutsche Schulen. Dabei geht es z.B. um die Ausstattung der Schule mit Breitband und/oder WLAN im gesamten Gebäude, Cloud-Services, interaktive Whiteboards etc., aber auch um das schulindividuelle Medienkonzept, innovative Lehrmethoden, digitale Lerninhalte und interaktives Lernen in einer interaktiven Lernumgebung. Darüber hinaus müssen Schulen, die ausgezeichnet werden wollen, ein Gremium "Smart School" beschließen, und die Lehrerschaft muss an Workshops mit Schwerpunkt Digitalisierung teilnehmen.
Zwar ist das Konzept der Smart Schools noch relativ jung, dennoch ist es unter Betrachtung des digitalen Wandels, der Entwicklung und des Forschungsstands mehr als wichtig, unsere Schulen in diese Richtung auszubauen, das Lehrerkollegium weiterzuentwickeln und schlichtweg mit der Zeit zu gehen.
Denn: "Die Schülerinnen und Schüler von heute werden morgen in Jobs arbeiten, die es heute noch gar nicht gibt und dann ist es sehr gefährlich, sie mit den Methoden von gestern darauf vorzubereiten" (Christian Lindner, bei der Bildungskonferenz 2018).
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Freitag, 30. November 2018
Donnerstag, 29. November 2018
Liegt der Fortschritt wirklich in der Digitalisierung?
Durch die neue Grundgesetzesänderung darf der Bund nun die digitale Bildung an Schulen mit enormen Summen fördern. Digitale Bildung – das Stichwort schlechthin, wenn es um die Zukunft geht, darum innovativ zu sein und natürlich um Bildung zeitgemäß zu gestalten.
Ab 2019 sollen nun die Schulen moderner ausgestattet werden, mit Tablets und WLAN, sodass die Schulbildung auf den aktuellen Stand gehoben wird. Natürlich folgt auch die entsprechende Lehrerfortbildung. Das sogenannte „Ende der Kreidezeit“ hat demnach begonnen. Einen Eindruck wie das neue Zeitalter der digitalen Schulwelt nun aussehen wird, gibt uns ein Artikel in der "Zeit“:
Desweiteren stellt sich für mich die Frage, ob sich die BRD nicht vielleicht im Kurs vertan hat. Die Bildung der Zukunft... liegt diese wirklich in der Digitalisierung?
Jack Ma (Vorsitzender des größten Handelskonzerns der Welt) erklärte, dass bis 2030 ca. 800 Mio. Berufe durch Maschinen ersetzt werden. Deshalb plädiert er dafür, die Bildung in Schulen an die neuen Gegebenheiten anzupassen, indem wir das lehren, was Maschinen nicht ersetzen können. Als Beispiele für neue Lehrinhalte nennt er z.B. Teamworkbildung, Malerei und Kunst, selbstständiges Denken und auch die Werteerziehung.
Bei diesem Gedanken stellt sich für mich die Frage, ob für diese neuen Lehrinhalte wirklich die Digitalisierung von Nöten bzw. ob sie nicht sogar hinderlich ist.
Ab 2019 sollen nun die Schulen moderner ausgestattet werden, mit Tablets und WLAN, sodass die Schulbildung auf den aktuellen Stand gehoben wird. Natürlich folgt auch die entsprechende Lehrerfortbildung. Das sogenannte „Ende der Kreidezeit“ hat demnach begonnen. Einen Eindruck wie das neue Zeitalter der digitalen Schulwelt nun aussehen wird, gibt uns ein Artikel in der "Zeit“:
„Wie emsige Geschäftsleute rennen die Schüler der 7a hoch konzentriert mit ihren Tablets durch die Klasse. Auf den Bildschirmen: ein Bewertungsraster, mit dem sich die Kinder gegenseitig Rückmeldung geben: Wie gut sind die Poster zur Berechnung des Erdumfangs gelungen? Wer hat richtig gerechnet, wer falsch? Um den Umfang der Erde zu ermitteln, musste in der 7a niemand mehr Stift und Lineal aus dem Rucksack holen. Patrick Bronner, Mathe- und Physiklehrer, wollte, dass seine Schüler auf drei Wegen zum Ergebnis kommen, alle digital: mit Handy und GPS auf dem Schulhof, mit Google Maps und über eine Internetrecherche.“Man könnte sagen, dass diese Entscheidung längst überfällig war, und wie es scheint unserem Land und deren Schulbildung große Vorteile bringt und das Schulsystem regelrecht nach vorne bringt. Nicht bedacht wird hierbei jedoch die immer häufiger auftretende Art des Cybermobbings. Kinder stehen heutzutage unter einem deutlich erhöhten Druck und in der Gefahr, selbst Opfer von Cybermobbing zu werden. Da stellt sich die Frage, ob das freigängige WLAN für SuS in der Schule die Angriffsmöglichkeiten nicht erhöht, vor allem wenn Handys erlaubt sind und somit leicht unbemerkt Fotos und Videoaufnahmen gemacht werden können.
Desweiteren stellt sich für mich die Frage, ob sich die BRD nicht vielleicht im Kurs vertan hat. Die Bildung der Zukunft... liegt diese wirklich in der Digitalisierung?
Jack Ma (Vorsitzender des größten Handelskonzerns der Welt) erklärte, dass bis 2030 ca. 800 Mio. Berufe durch Maschinen ersetzt werden. Deshalb plädiert er dafür, die Bildung in Schulen an die neuen Gegebenheiten anzupassen, indem wir das lehren, was Maschinen nicht ersetzen können. Als Beispiele für neue Lehrinhalte nennt er z.B. Teamworkbildung, Malerei und Kunst, selbstständiges Denken und auch die Werteerziehung.
Bei diesem Gedanken stellt sich für mich die Frage, ob für diese neuen Lehrinhalte wirklich die Digitalisierung von Nöten bzw. ob sie nicht sogar hinderlich ist.
HABA Digitalwerkstatt
Durch den digitalen Wandel werden neue Anforderungen an Erziehung und Bildung gestellt. Die digitale Welt ist selbst für uns Erwachsene nicht immer leicht zu verstehen. Damit Kinder ein besseres Verständnis hierfür bekommen, wurde die HABA Digitalwerkstatt entwickelt.
Die Digitalwerkstatt ist ein kreatives Bildungs- und Erfahrungsangebot für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren, aber auch Eltern und Lehrer, bei dem sie die digitalen Technologien gemeinsam spielerisch entdecken und erforschen können sowie wichtige Kompetenzen im Umgang mit den neuen Technologien entwickeln.
Seit 2016 findet das Angebot in Form von Kursen und Workshops in Hamburg, Berlin, Lippstadt, Frankfurt und München statt, bei denen Kinder das Programmieren lernen, Roboter bauen, mit dem 3D-Druck experimentieren und Animationsfilme gestalten.
Konzipiert wurde das Programm von erfahrenen Medienpädagogen, Lehrern und Informatikern. Ziel ist es, Kinder zu befähigen, sich in der digitalen Welt aktiv und selbstbestimmt zu bewegen.
Die Digitalwerkstatt ist ein kreatives Bildungs- und Erfahrungsangebot für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren, aber auch Eltern und Lehrer, bei dem sie die digitalen Technologien gemeinsam spielerisch entdecken und erforschen können sowie wichtige Kompetenzen im Umgang mit den neuen Technologien entwickeln.
Seit 2016 findet das Angebot in Form von Kursen und Workshops in Hamburg, Berlin, Lippstadt, Frankfurt und München statt, bei denen Kinder das Programmieren lernen, Roboter bauen, mit dem 3D-Druck experimentieren und Animationsfilme gestalten.
Konzipiert wurde das Programm von erfahrenen Medienpädagogen, Lehrern und Informatikern. Ziel ist es, Kinder zu befähigen, sich in der digitalen Welt aktiv und selbstbestimmt zu bewegen.
Mittwoch, 28. November 2018
MOOC - Massive Open Online Courses - Universität 2.0!?
Wenn man heutzutage studieren möchte, kommt man nicht mehr daran vorbei, sich über Online-Plattformen in diverse Kurse und Veranstaltungen einzuschreiben. Auch Rückmeldungen zum neuen Semester und das Einsehen in Noten und Leistungen erfolgt via Online-Studienplattform. Aber damit hat sich die Verlagerung des akademischen Lernens ins Internet noch längst nicht erschöpft. Seit 2010 werden an den Hochschulen im In- und Ausland auch vermehrt sogenannte "MOOC" - Massive Open Online Courses, zu Deutsch "Massen-Online-Kurse", angeboten.
Eine Vielzahl der StudentenInnen der PH Ludwigsburg, die Politik studieren, ist bereits mit einer MOOC-Plattform in Berührung gekommen. In den Eingangsseminaren von Herrn Müller haben wir es in Form von iversity https://iversity.org/de, dem Schwesterprojekt der MOOC-Plattform www.iversity.org, bereits kennengelernt. Dort konnten wir Studierende unsere Referat-Handouts hochladen und der Dozent konnte jederzeit Seminarpläne und Aufgaben einstellen.
Das klingt jetzt noch nicht besonders. Das Besondere an MOOC ist, dass Jeder und Jede, der/die sich für ein MOOC interessiert, daran einfach so teilnehmen kann, ohne Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen erfüllen zu müssen. Lehrende und Lernende haben die Möglichkeit, Videos und Lesematerial einzustellen; können in den verschiedenen Foren aber auch Probleme und Fragen miteinander diskutieren.
Lehrende und Lerndende agieren dabei virtuell miteinander. Die MOOC sind in Form von Seminaren und Workshops angelegt.
Welche Vorteile bieten MOOC?
MOOCS sind deshalb vorteilhaft, weil sie keine Gebühren und keine weiteren Voraussetzungen haben; abegesehen vom Internetzugang und Interesse. Es ist sozusagen ein niederschwelliges Angebot und kann auch Lernenden in Ländern des globalen Südens leicht zugänglich gemacht werden, so dass alle LernerInnen weltweit auf Bildung Zugriff haben.
MOOC werden seit 2010 angeboten. Wer nimmt daran teil? Es sind Personen weltweit, die vornehmlich gut ausgebildet und eher jünger sind - < 30 Jahre - darunter sind viele Männer und Berufstätige. MOOC werden überwiegend in der Hochschul- und Erwachsenenbildung eingesetzt.
Nachteilig an den MOOC ist, dass die Lehrenden viel Zeit für die Kursbetreuung, für die Vor- und Nachbereitung aufwenden müssen. Auch der pädagogische Mehrwert ist umstritten, da die wissenschaftliche Grundlage dafür noch weitestgehend fehlt.
Befürworter der MOOC argumentieren auf der methodisch-didaktischen Ebene so, dass das Online-Lernen gewinnbringend und schnell ist. Zudem passen sich MOOC durch Mastery-Learning an den/die Lernende/n an; erst, wenn etwas verstanden wurde, geht es weiter mit dem folgenden Input. Darüber hinaus kann man traditionelle Kursangebote mit mehrmaliger Präsenz im Semester mit blended learning verknüpfen. Schließlich können MOOC die Lernenden bei der Entwicklung von Selbstlernkompetenzen unterstützen.
Neben iversity gibt es im deutschsprachigen Raum noch weitere MOOC-Plattformen:
Eine Vielzahl der StudentenInnen der PH Ludwigsburg, die Politik studieren, ist bereits mit einer MOOC-Plattform in Berührung gekommen. In den Eingangsseminaren von Herrn Müller haben wir es in Form von iversity https://iversity.org/de, dem Schwesterprojekt der MOOC-Plattform www.iversity.org, bereits kennengelernt. Dort konnten wir Studierende unsere Referat-Handouts hochladen und der Dozent konnte jederzeit Seminarpläne und Aufgaben einstellen.
Das klingt jetzt noch nicht besonders. Das Besondere an MOOC ist, dass Jeder und Jede, der/die sich für ein MOOC interessiert, daran einfach so teilnehmen kann, ohne Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen erfüllen zu müssen. Lehrende und Lernende haben die Möglichkeit, Videos und Lesematerial einzustellen; können in den verschiedenen Foren aber auch Probleme und Fragen miteinander diskutieren.
Lehrende und Lerndende agieren dabei virtuell miteinander. Die MOOC sind in Form von Seminaren und Workshops angelegt.
Welche Vorteile bieten MOOC?
MOOCS sind deshalb vorteilhaft, weil sie keine Gebühren und keine weiteren Voraussetzungen haben; abegesehen vom Internetzugang und Interesse. Es ist sozusagen ein niederschwelliges Angebot und kann auch Lernenden in Ländern des globalen Südens leicht zugänglich gemacht werden, so dass alle LernerInnen weltweit auf Bildung Zugriff haben.
MOOC werden seit 2010 angeboten. Wer nimmt daran teil? Es sind Personen weltweit, die vornehmlich gut ausgebildet und eher jünger sind - < 30 Jahre - darunter sind viele Männer und Berufstätige. MOOC werden überwiegend in der Hochschul- und Erwachsenenbildung eingesetzt.
Nachteilig an den MOOC ist, dass die Lehrenden viel Zeit für die Kursbetreuung, für die Vor- und Nachbereitung aufwenden müssen. Auch der pädagogische Mehrwert ist umstritten, da die wissenschaftliche Grundlage dafür noch weitestgehend fehlt.
Befürworter der MOOC argumentieren auf der methodisch-didaktischen Ebene so, dass das Online-Lernen gewinnbringend und schnell ist. Zudem passen sich MOOC durch Mastery-Learning an den/die Lernende/n an; erst, wenn etwas verstanden wurde, geht es weiter mit dem folgenden Input. Darüber hinaus kann man traditionelle Kursangebote mit mehrmaliger Präsenz im Semester mit blended learning verknüpfen. Schließlich können MOOC die Lernenden bei der Entwicklung von Selbstlernkompetenzen unterstützen.
Neben iversity gibt es im deutschsprachigen Raum noch weitere MOOC-Plattformen:
- OpenCourse World - Firma IMC AG
- mooin - FH Lübeck
- iMoox - österreichische Plattform der Karl-Franzens-Universität Graz und der TU Graz
- http://www.itdl.org/Journal/Jan_05/article01.htm (Zugriff: 28.11.18).
- Schulmeister, Rolf, MOOCs - Massive Open Online Courses. Offene Bildung oder Geschäftsmodell? (Münster/New York/München 2013).
- Treeck, Timo van; Himpsl-Gutermann, Klaus; Robes, Jochen, Offene und partizipative Lernkonzepte. E-Portfolios, MOOCs und Flipped Calssrooms, in: Lehrbuch für Lernen und Lehren mit Technologien (L3T), hg. von Martin Ebner und Sandra Schön (2013).
DigitalPakt Schule: Eine Grundgesetzänderung als wichtiger Schritt für die Digitale Bildung?
Am Freitag, den 23.11.2018, konnten sich Vertreter und Vertreterinnen der Bundesregierung und anderer Parteien ordentlich auf die Schulter klopfen: In einer gemeinsamen Erklärung verkündeten die Bundestagsfraktionen der CDU, CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen den Kompromiss zur Änderung von Artikel 104c des Grundgesetzes.
Das veränderte Grundgesetz
Art. 104c GG (Stand 2017): Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der finanzschwachen Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Artikel 104b Absatz 2 und 3 gilt entsprechend.
Geplante Änderung: Der Bund kann den Ländern zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie mit diesen verbundene besondere unmittelbare Kosten der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Artikel 104b Absatz 2 Satz 1 bis 5 und Absatz 3 gilt entsprechend.
Auf Basis des veränderten Artikels soll gleich im kommenden Jahr das Projekt „DigitalPakt Schule“ fußen. Worum handelt es sich dabei und inwiefern ist das nun ein Schritt in die Richtung „optimale digitale Bildung“?
Der Digitalpakt im Detail
Erstmals vorgestellt wurde der DigitalPakt Schule vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Jahr 2016. Dieser Pakt soll zum Ausbau der schulischen Digitalisierung zwischen Bund und Ländern geschlossen werden:
Der Bund will den Ländern und Kommunen über fünf Jahre fünf Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Dieses Geld soll mannigfaltig genutzt werden, z.B. um
Eltern und Schüler müssten sich heute eigentlich darüber freuen. Im November 2017 präsentierte die „Vodafone Stiftung Deutschland“ eine Umfrage zum Thema Digitale Bildung und welche Kompetenzen die Deutschen als wichtig erachten.
Die Studie zeigt: 81% der Bürger glaubten, dass „Jugendliche es in Zukunft ohne ein grundlegendes Verständnis digitaler Technologien schwer haben werden, einen guten Arbeitsplatz zu erhalten“.
Jeder Zweite beklagte in dieser Studie, dass die Politik nicht genügend unternehme, um die Bevölkerung auf die Herausforderungen der Digitalisierung vorzubereiten. Des weiteren stimmen 54% der befragten Erwachsenen und Jugendlichen zu, dass jeder Schüler die Grundkenntnisse des Programmierens erlernen sollte. Was ist nun also von all dem zu halten, politisch und pädagogisch?
Politisch
Viele Politiker sprechen sich für die erforderliche Grundgesetzänderung zum Vorteil des DigitalPakts aus. Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek (CDU) warnt davor, eine Debatte zum Thema Föderalismus zu eröffnen: „[…] eine Grundsatzdiskussion zum Föderalismus aufzumachen und damit den Fortschritt in unseren Schulen zu behindern, wäre aus meiner Sicht eine Versündigung an den Kindern“.
Dabei ist diese Debatte, zumindest aus Sicht der Länder, verständlich. Die Bildungspolitik ist Ländersache, der Bund darf zwar das Geld für Technikinvestitionen bereitstellen, aber nicht für das Personal. Dafür haben sich aber die FDP und die Grünen eingesetzt und mit der Änderung von Artikel 104c hätte der Bund auch die Erlaubnis dafür.
Der Ministerpräsident von Baden-Württemberg Winfried Kretschmann (Grüne) ist der Einzige, der sich gegen die Grundgesetzänderung stellen will. Damit zieht er sogar gegen die eigene Bundespartei ins Feld.
Er sieht jedoch noch eine weitere Gefahr, als nur die Verletzung des Föderalismus. „Das, was hier gemacht wird und wie es kommuniziert wird, das grenzt an Erpressung“, meint er. Damit bezieht er sich auf die Finanzhilfe des Bundes. Die fünf Milliarden Euro sollen aus zeitlich befristeten Fonds kommen. Darin sieht der Ministerpräsident eine Abhängigkeit der Länder vom Bund. Der Bund vermittele den Eindruck, dass es ohne eine Grundgesetzänderung in der Bildungsfinanzierung kein Geld für die Länder gebe.
Bei der Änderung von Art. 104b GG soll es übrigens nicht bleiben. Die Bundesparteien haben sich zudem auf die Änderung von Art. 104c geeinigt. Dieser Zusatz regelt die Verteilung der zu stellenden Finanzen: 90% kommen dabei vom Bund, 10% stellen die Länder.
Die gewünschte Änderung dieses Zusatzes findet sich übrigens nur im Kleingedruckten. Darin heißt es: "Die Mittel des Bundes sind in jeweils gleicher Höhe durch Landesmittel für den entsprechenden Investitionsbereich zu ergänzen."
Somit müssten die Länder in Zukunft 50% der Investitionen selbst stemmen, bei fünf Milliarden Euro ist das eine ganze Menge Geld.
Kretschmann setzt sich schon länger für unbefristete Gelder aus dem gemeinsamen Steuerreservoir von Bund und Ländern ein. Generell findet er: "Den Bildungsbereich besser auszustatten, ist absolut notwendig. Aber der Weg ist falsch."
Momentan sucht der Grünen-Politiker Verbündete unter den Ministerpräsidenten. Denn an ihnen liegt es nun. Der Bundestag hat die Änderung des Grundgesetzes bereits mit der Entscheidung am Freitag gebilligt.
Der Bundesrat wird bei seiner nächsten Sitzung, am Freitag, den 14.12.2018 darüber abstimmen müssen. Für dessen Zustimmung ist, wie im Bundestag, eine 2/3 Mehrheit der Abgeordneten nötig. Bis jetzt will kein anderes Land öffentlich mit Baden-Württemberg an einem Strang ziehen und die Änderung ablehnen. Winfried Kretschmann sucht trotzdem weiter.
Pädagogisch
Die digitale Bildung ist unverzichtbar, soviel ist klar. Die Digitalisierung und Entwicklung neuer Technologie schreitet immer weiter und immer schneller voran, ohne, dass ein Ende absehbar wäre.
Aber ist es nicht sinnvoller die richtige Vermittlung neuer Medien zu fördern, als nur neue Medien anzuschaffen? Und sollten Erstklässler wirklich schon technische Fächer haben müssen, so wie es Prof. Ira Diethelm fordert, die an der Uni Oldenburg Didaktik der Informatik lehrt?
Werfen wir einen Blick auf die Geschichte. Im 20. Jahrhundert war nahezu jede neue Generation mit einer neuen technischen Änderung und Ausstattung konfrontiert. Während es für deren Eltern meist schwierig war, die Veränderung in ihren Alltag zu integrieren, wuchsen die jungen Menschen damit auf und haben entsprechend schnell gelernt, mit den neuen Geräten und Funktionen umzugehen.
Zudem wird in nahezu allen pädagogischen Bereichen eine These genutzt, die auch auf die digitale Bildung angewandt werden kann: learning by doing. In der Grundschule können die Kinder die Informatik und das Internet noch gar nicht erfassen.
Sie machen in diesen Jahren erstmals Erfahrungen mit dem Medium Computer. Lieber Informatik in der weiterführenden Schule, wenn die Kinder gereifter sind und die Dimension der Digitalisierung schon durch ihren Alltag erfassen können.
Zu guter Letzt: Technische Ausstattung ist die eine Hälfte des Kuchens, die Kompetenz Digitale Bildung richtig zu vermitteln, die andere. Auch wenn das Bundesbildungsministerium beruhigt und sagt, man würde Lehrer im Beruf und auch im Referendariat weiterbilden, halte ich das für zu wenig.
Auch Lehrer meiner alten Schule haben derartige Fortbildungen erhalten, haben aber die gelernten Informationen nicht umsetzen können. Lediglich die jungen Lehrer, die mit derartigen Medien schon aufgewachsen sind, konnten die Informationen viel besser verarbeiten.
Learning by doing. Damit die Digitalisierung in ihrer schnellen Entwicklung noch von den Lehrern verstanden wird, müssen Fortbildungen zum Einen in die Tiefe gehen und zum Anderen kontinuierlich wiederholt werden. Lehramtsstudenten dürfen das Thema Digitalisierung nicht nur für das Schulfach Informatik oder nur für ein Semester behandeln.
Ausblick
Mit solchen und ähnlichen Änderungen wären die Weichen zur „optimalen digitalen Bildung“ gestellt und werden es hoffentlich bald. Die Zukunft des DigitalPakt Schule wird sich, in dieser ersten Form des Projekts, am 14.12.2018 entscheiden. Es bleibt spannend...
Weiterführende Informationen und verwendete Quellen:
Das veränderte Grundgesetz
Art. 104c GG (Stand 2017): Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der finanzschwachen Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Artikel 104b Absatz 2 und 3 gilt entsprechend.
Geplante Änderung: Der Bund kann den Ländern zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie mit diesen verbundene besondere unmittelbare Kosten der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Artikel 104b Absatz 2 Satz 1 bis 5 und Absatz 3 gilt entsprechend.
Auf Basis des veränderten Artikels soll gleich im kommenden Jahr das Projekt „DigitalPakt Schule“ fußen. Worum handelt es sich dabei und inwiefern ist das nun ein Schritt in die Richtung „optimale digitale Bildung“?
Der Digitalpakt im Detail
Erstmals vorgestellt wurde der DigitalPakt Schule vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Jahr 2016. Dieser Pakt soll zum Ausbau der schulischen Digitalisierung zwischen Bund und Ländern geschlossen werden:
Der Bund will den Ländern und Kommunen über fünf Jahre fünf Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Dieses Geld soll mannigfaltig genutzt werden, z.B. um
- Schulen einen besseren, schnelleren Internetzugang zu ermöglichen
- stationäre und neue Endgeräte wie Tablets oder interaktive Tafeln anzuschaffen
- Lehrern Fortbildungen zu geben
- Lern- und Kommunikationsplattformen sowie Schulserver zu entwickeln
Eltern und Schüler müssten sich heute eigentlich darüber freuen. Im November 2017 präsentierte die „Vodafone Stiftung Deutschland“ eine Umfrage zum Thema Digitale Bildung und welche Kompetenzen die Deutschen als wichtig erachten.
Die Studie zeigt: 81% der Bürger glaubten, dass „Jugendliche es in Zukunft ohne ein grundlegendes Verständnis digitaler Technologien schwer haben werden, einen guten Arbeitsplatz zu erhalten“.
Jeder Zweite beklagte in dieser Studie, dass die Politik nicht genügend unternehme, um die Bevölkerung auf die Herausforderungen der Digitalisierung vorzubereiten. Des weiteren stimmen 54% der befragten Erwachsenen und Jugendlichen zu, dass jeder Schüler die Grundkenntnisse des Programmierens erlernen sollte. Was ist nun also von all dem zu halten, politisch und pädagogisch?
Politisch
Viele Politiker sprechen sich für die erforderliche Grundgesetzänderung zum Vorteil des DigitalPakts aus. Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek (CDU) warnt davor, eine Debatte zum Thema Föderalismus zu eröffnen: „[…] eine Grundsatzdiskussion zum Föderalismus aufzumachen und damit den Fortschritt in unseren Schulen zu behindern, wäre aus meiner Sicht eine Versündigung an den Kindern“.
Dabei ist diese Debatte, zumindest aus Sicht der Länder, verständlich. Die Bildungspolitik ist Ländersache, der Bund darf zwar das Geld für Technikinvestitionen bereitstellen, aber nicht für das Personal. Dafür haben sich aber die FDP und die Grünen eingesetzt und mit der Änderung von Artikel 104c hätte der Bund auch die Erlaubnis dafür.
Der Ministerpräsident von Baden-Württemberg Winfried Kretschmann (Grüne) ist der Einzige, der sich gegen die Grundgesetzänderung stellen will. Damit zieht er sogar gegen die eigene Bundespartei ins Feld.
Er sieht jedoch noch eine weitere Gefahr, als nur die Verletzung des Föderalismus. „Das, was hier gemacht wird und wie es kommuniziert wird, das grenzt an Erpressung“, meint er. Damit bezieht er sich auf die Finanzhilfe des Bundes. Die fünf Milliarden Euro sollen aus zeitlich befristeten Fonds kommen. Darin sieht der Ministerpräsident eine Abhängigkeit der Länder vom Bund. Der Bund vermittele den Eindruck, dass es ohne eine Grundgesetzänderung in der Bildungsfinanzierung kein Geld für die Länder gebe.
Bei der Änderung von Art. 104b GG soll es übrigens nicht bleiben. Die Bundesparteien haben sich zudem auf die Änderung von Art. 104c geeinigt. Dieser Zusatz regelt die Verteilung der zu stellenden Finanzen: 90% kommen dabei vom Bund, 10% stellen die Länder.
Die gewünschte Änderung dieses Zusatzes findet sich übrigens nur im Kleingedruckten. Darin heißt es: "Die Mittel des Bundes sind in jeweils gleicher Höhe durch Landesmittel für den entsprechenden Investitionsbereich zu ergänzen."
Somit müssten die Länder in Zukunft 50% der Investitionen selbst stemmen, bei fünf Milliarden Euro ist das eine ganze Menge Geld.
Kretschmann setzt sich schon länger für unbefristete Gelder aus dem gemeinsamen Steuerreservoir von Bund und Ländern ein. Generell findet er: "Den Bildungsbereich besser auszustatten, ist absolut notwendig. Aber der Weg ist falsch."
Momentan sucht der Grünen-Politiker Verbündete unter den Ministerpräsidenten. Denn an ihnen liegt es nun. Der Bundestag hat die Änderung des Grundgesetzes bereits mit der Entscheidung am Freitag gebilligt.
Der Bundesrat wird bei seiner nächsten Sitzung, am Freitag, den 14.12.2018 darüber abstimmen müssen. Für dessen Zustimmung ist, wie im Bundestag, eine 2/3 Mehrheit der Abgeordneten nötig. Bis jetzt will kein anderes Land öffentlich mit Baden-Württemberg an einem Strang ziehen und die Änderung ablehnen. Winfried Kretschmann sucht trotzdem weiter.
Pädagogisch
Die digitale Bildung ist unverzichtbar, soviel ist klar. Die Digitalisierung und Entwicklung neuer Technologie schreitet immer weiter und immer schneller voran, ohne, dass ein Ende absehbar wäre.
Aber ist es nicht sinnvoller die richtige Vermittlung neuer Medien zu fördern, als nur neue Medien anzuschaffen? Und sollten Erstklässler wirklich schon technische Fächer haben müssen, so wie es Prof. Ira Diethelm fordert, die an der Uni Oldenburg Didaktik der Informatik lehrt?
Werfen wir einen Blick auf die Geschichte. Im 20. Jahrhundert war nahezu jede neue Generation mit einer neuen technischen Änderung und Ausstattung konfrontiert. Während es für deren Eltern meist schwierig war, die Veränderung in ihren Alltag zu integrieren, wuchsen die jungen Menschen damit auf und haben entsprechend schnell gelernt, mit den neuen Geräten und Funktionen umzugehen.
Zudem wird in nahezu allen pädagogischen Bereichen eine These genutzt, die auch auf die digitale Bildung angewandt werden kann: learning by doing. In der Grundschule können die Kinder die Informatik und das Internet noch gar nicht erfassen.
Sie machen in diesen Jahren erstmals Erfahrungen mit dem Medium Computer. Lieber Informatik in der weiterführenden Schule, wenn die Kinder gereifter sind und die Dimension der Digitalisierung schon durch ihren Alltag erfassen können.
Zu guter Letzt: Technische Ausstattung ist die eine Hälfte des Kuchens, die Kompetenz Digitale Bildung richtig zu vermitteln, die andere. Auch wenn das Bundesbildungsministerium beruhigt und sagt, man würde Lehrer im Beruf und auch im Referendariat weiterbilden, halte ich das für zu wenig.
Auch Lehrer meiner alten Schule haben derartige Fortbildungen erhalten, haben aber die gelernten Informationen nicht umsetzen können. Lediglich die jungen Lehrer, die mit derartigen Medien schon aufgewachsen sind, konnten die Informationen viel besser verarbeiten.
Learning by doing. Damit die Digitalisierung in ihrer schnellen Entwicklung noch von den Lehrern verstanden wird, müssen Fortbildungen zum Einen in die Tiefe gehen und zum Anderen kontinuierlich wiederholt werden. Lehramtsstudenten dürfen das Thema Digitalisierung nicht nur für das Schulfach Informatik oder nur für ein Semester behandeln.
Ausblick
Mit solchen und ähnlichen Änderungen wären die Weichen zur „optimalen digitalen Bildung“ gestellt und werden es hoffentlich bald. Die Zukunft des DigitalPakt Schule wird sich, in dieser ersten Form des Projekts, am 14.12.2018 entscheiden. Es bleibt spannend...
Weiterführende Informationen und verwendete Quellen:
- Winfried Kretschmann lehnt Grundgesetzänderung ab - SWR Aktuell
- Blick ins Digital - Zeit ONLINE
- Deutsche wollen mehr Digitalisierung an Schulen - Zeit ONLINE
- Stimmen Sie einfach der Grundgesetzänderung zu - Ministerin Karliczeks Rede vor dem deutschen Bundestag - BMBF
- Wissenswertes um den DigitalPakt Schule - BMBF
- Widerstand im Bundesrat gegen Digitalpakt - Spiegel ONLINE
- Parteien einigen sich auf Grundgesetzänderung - Spiegel ONLINE
- Digitalpakt: Kretschmann steht alleine da - Bildungsmagazin
- VSD Studie Nov 2017 CODING + CHARACTER - vodafone-stiftung.de
Big Brother is learning with you
Lehr-Roboter: Hallo Lisa, ich grüße Dich. Du arbeitest im Kurs „History of English“ hervorragend mit.
Lisa: Danke für das Lob – hast du auch etwas auszusetzen?
Lehr-Roboter: Nicht viel. Allerdings solltest Du zur Sicherheit den zweiten Mastery Test zum Thema „Proto-Languages“ nochmal wiederholen, um eine höhere Prozentzahl als die bisherigen 75% zu erreichen. Hast du dazu noch Fragen?
Lisa: Wann ist die Abschlussklausur?
Lehr-Roboter: Am 16. Februar 2019 um 10 Uhr.
So oder so ähnlich könnte die Zukunft aussehen.
Die Entwicklung „künstlicher Intelligenz“ mit Zugang zu Big Data wird in den Medien heiß diskutiert. Einige sagen den Untergang der Menschheit voraus, wieder andere sehen Chancen für Wissenschaft und Medizin.
Der Einsatz von „KI“ im Unterrichtskontext ist ein bisher wenig diskutierter Ansatz. Der Artikel „KI@Education: Wann kommt der LehrBot?“ von Dr. Ulrich Schmid befasst sich mit diesem Thema. Er zeigt mögliche Chancen und Möglichkeiten von „Lehrbots“ im Unterricht auf. Doch bisher handelt es sich dabei noch um Zukunftsmusik. Bisher...
Zum Artikel: https://www.digitalisierung-bildung.de/2018/11/06/kieducation-wann-kommt-der-lehrbot/
Lisa: Danke für das Lob – hast du auch etwas auszusetzen?
Lehr-Roboter: Nicht viel. Allerdings solltest Du zur Sicherheit den zweiten Mastery Test zum Thema „Proto-Languages“ nochmal wiederholen, um eine höhere Prozentzahl als die bisherigen 75% zu erreichen. Hast du dazu noch Fragen?
Lisa: Wann ist die Abschlussklausur?
Lehr-Roboter: Am 16. Februar 2019 um 10 Uhr.
So oder so ähnlich könnte die Zukunft aussehen.
Die Entwicklung „künstlicher Intelligenz“ mit Zugang zu Big Data wird in den Medien heiß diskutiert. Einige sagen den Untergang der Menschheit voraus, wieder andere sehen Chancen für Wissenschaft und Medizin.
Der Einsatz von „KI“ im Unterrichtskontext ist ein bisher wenig diskutierter Ansatz. Der Artikel „KI@Education: Wann kommt der LehrBot?“ von Dr. Ulrich Schmid befasst sich mit diesem Thema. Er zeigt mögliche Chancen und Möglichkeiten von „Lehrbots“ im Unterricht auf. Doch bisher handelt es sich dabei noch um Zukunftsmusik. Bisher...
Zum Artikel: https://www.digitalisierung-bildung.de/2018/11/06/kieducation-wann-kommt-der-lehrbot/
Ein Führerschein für das Internet?!
Bei der Recherche zu einem Fundgrubenbeitrag zum Thema Digitale Bildung stellte ich mir die Frage, ob es neben dem Füller- und dem Gasbrenner-Führerschein auch eine Art Führerschein für Kinder gibt, die das Internet neu kennenlernen. Als ich anfing, danach zu suchen, wurde ich schnell fündig: Einmal auf der Homepage der Polizeigewerkschaft und auf der Internetseite internet-abc.de.
Auf der Polizeiwebsite findet man ein kleines Fenster, in dem man Fragen rund um die Sicherheit beim Surfen beantworten kann, hierbei sind die Antwortmöglichkeiten teilweise sehr einfach. Zum Beispiel werden bei der Frage "Wie kann man sich vor Viren, Würmern und Trojanern schützen?" die Möglichkeiten a) mit der Feuerwehr b) mit einer Firewall und einem Antivirenprogramm und c) mit Hustensaft gegeben. Zum Schluss darf man, nachdem man die Fragen richtig beantwortet hat (u.a. mit dem Hinweis, dass man seine Daten nicht im Internet teilen soll), seine Daten eingeben und bekommt anschließend seinen Internet-Führerschein als pdf-Datei.
Der Surfschein der Website internet-abc ist, was die Fragen betrifft, ebenfalls sehr leicht und kindgerecht gestaltet. Die Fragen werden in vier Untergruppen aufgeteilt: Surfen & Internet, Achtung! Gefahren, Lesen, Hören & Sehen und Mitreden & Mitmachen.
In der Kategorie Surfen & Internet geht es vor allem um Grundbegriffe wie „.de“ oder „online“. Bei Achtung! Gefahren wird, wie der Name schon sagt, gefragt, wie man mit Stalking und Mobbing umgeht. Lesen. Hören & Sehen beschäftigt sich mit Urheberrechten, Up- und Downloads und bei Mitreden & Mitmachen wird über das sichere Chatten gefragt.
Zusätzlich hat die Website Informationen für Lehrpersonen und Eltern, unter anderem wie mit dem Thema Internetsicherheit gut umzugehen ist, unterstützt mit allerlei Unterrichtsmaterialien und Broschüren.
Beide Seiten versuchen, durch kindgerechte Fragestellungen den Wissensstand der Kinder über das Internet und dessen Gefahren zu erfahren, um festzustellen, ob sie sicher im Internet surfen können. Allerdings sind die Fragen teilweise sehr einfach gestellt, wodurch das Raten sehr einfach ist. Außerdem kann man mit maximal 20 Fragen nicht feststellen, wie erfahren ein Kind im Umgang mit dem Internet ist. Mit beiden Websites können Kinder spielerisch den Umgang mit dem Internet erlernen und die Gefahren kennenlernen.
Auf der Polizeiwebsite findet man ein kleines Fenster, in dem man Fragen rund um die Sicherheit beim Surfen beantworten kann, hierbei sind die Antwortmöglichkeiten teilweise sehr einfach. Zum Beispiel werden bei der Frage "Wie kann man sich vor Viren, Würmern und Trojanern schützen?" die Möglichkeiten a) mit der Feuerwehr b) mit einer Firewall und einem Antivirenprogramm und c) mit Hustensaft gegeben. Zum Schluss darf man, nachdem man die Fragen richtig beantwortet hat (u.a. mit dem Hinweis, dass man seine Daten nicht im Internet teilen soll), seine Daten eingeben und bekommt anschließend seinen Internet-Führerschein als pdf-Datei.
Der Surfschein der Website internet-abc ist, was die Fragen betrifft, ebenfalls sehr leicht und kindgerecht gestaltet. Die Fragen werden in vier Untergruppen aufgeteilt: Surfen & Internet, Achtung! Gefahren, Lesen, Hören & Sehen und Mitreden & Mitmachen.
In der Kategorie Surfen & Internet geht es vor allem um Grundbegriffe wie „.de“ oder „online“. Bei Achtung! Gefahren wird, wie der Name schon sagt, gefragt, wie man mit Stalking und Mobbing umgeht. Lesen. Hören & Sehen beschäftigt sich mit Urheberrechten, Up- und Downloads und bei Mitreden & Mitmachen wird über das sichere Chatten gefragt.
Zusätzlich hat die Website Informationen für Lehrpersonen und Eltern, unter anderem wie mit dem Thema Internetsicherheit gut umzugehen ist, unterstützt mit allerlei Unterrichtsmaterialien und Broschüren.
Beide Seiten versuchen, durch kindgerechte Fragestellungen den Wissensstand der Kinder über das Internet und dessen Gefahren zu erfahren, um festzustellen, ob sie sicher im Internet surfen können. Allerdings sind die Fragen teilweise sehr einfach gestellt, wodurch das Raten sehr einfach ist. Außerdem kann man mit maximal 20 Fragen nicht feststellen, wie erfahren ein Kind im Umgang mit dem Internet ist. Mit beiden Websites können Kinder spielerisch den Umgang mit dem Internet erlernen und die Gefahren kennenlernen.
Netzwerk Digitale Bildung
Das Netzwerk Digitale Bildung bietet eine Plattform für Lehrende, um sich über das Thema digitale Bildung auszutauschen und zu informieren. Neben aktuellen Debatten und Themen wird unter anderem auch ein Methodenpool zur Verfügung gestellt, in dem sich Lehrende fachspezifisch inspirieren lassen können. Link zur Homepage: Netzwerk Digitale Bildung
Dienstag, 27. November 2018
eduPad - interaktives Textbearbeitungsprogramm
In diesem Beitrag zur Digitalen Bildung geht es um ein Textbearbeitungsprogramm namens eduPad. EduPad ist ein kostenloses, webbasiertes Textbearbeitungsprogramm, bei dem bis zu 15 Personen gleichzeitig an einem Dokument arbeiten können. Für die Nutzung ist keine Registrierung notwendig und man kann einfach auf der Seite von eduPad direkt ein neues Dokument öffnen. Um die Zusammenarbeit zu ermöglichen, muss lediglich der Link an alle anderen Mitwirkenden versendet werden. Dadurch können auch nur diese Personen auf das Dokument direkt zugreifen.
In der Gruppenarbeit kann sich jedes Gruppenmitglied eine andere Farbe zulegen, und die anderen können dann genau sehen, was der/die jeweilige am Dokument verändert hat. Das Ganze geschieht in Echtzeit, so dass jede/r direkt sehen kann, was der andere am Dokument bearbeitet.
Ein weiterer Vorteil ist die Chatfunktion, mithilfe derer man sich parallel über das Dokument austauschen kann. Außerdem gibt es die Funktion, den Verlauf der Bearbeitung im nachhinein zurückverfolgen zu können. So können beispielswiese Formulierungen, die bereits gelöscht worden sind, nachverfolgt werden und ggf. wieder aufgenommen werden.
Auch die gängigen Schriftbearbeitungsmöglichkeiten sind vorhanden: Fett, kursiv, unterstrichen etc. lassen sich verwenden. Damit man das Ganze auch langfristig nutzen kann, gibt es die Funktion, das Dokument in ein anderes Dateiformat umzuwandeln und zu speichern (bspw. PDF, Microsoft Word).
Bezüglich der Datensicherheit lässt sich sagen, dass die Betreiberin nicht für den Verlust von Daten haftet und sich auch das Recht vorbehält, die Pads stichprobenartig zu überprüfen und ggf. zu löschen.
Übertragen auf den Unterricht bietet eduPad den Vorteil, dass es sich sehr leicht bedienen lässt und keine umfangreiche Registrierung o.ä. vorgenommen werden muss. Auch SuS in den jüngeren Klassen können sicherlich gut damit umgehen, da es sehr übersichtlich gestaltet ist und die verschiedenen Funktionen größtenteils selbsterklärend sind.
In der Gruppenarbeit kann sich jedes Gruppenmitglied eine andere Farbe zulegen, und die anderen können dann genau sehen, was der/die jeweilige am Dokument verändert hat. Das Ganze geschieht in Echtzeit, so dass jede/r direkt sehen kann, was der andere am Dokument bearbeitet.
Ein weiterer Vorteil ist die Chatfunktion, mithilfe derer man sich parallel über das Dokument austauschen kann. Außerdem gibt es die Funktion, den Verlauf der Bearbeitung im nachhinein zurückverfolgen zu können. So können beispielswiese Formulierungen, die bereits gelöscht worden sind, nachverfolgt werden und ggf. wieder aufgenommen werden.
Auch die gängigen Schriftbearbeitungsmöglichkeiten sind vorhanden: Fett, kursiv, unterstrichen etc. lassen sich verwenden. Damit man das Ganze auch langfristig nutzen kann, gibt es die Funktion, das Dokument in ein anderes Dateiformat umzuwandeln und zu speichern (bspw. PDF, Microsoft Word).
Bezüglich der Datensicherheit lässt sich sagen, dass die Betreiberin nicht für den Verlust von Daten haftet und sich auch das Recht vorbehält, die Pads stichprobenartig zu überprüfen und ggf. zu löschen.
Übertragen auf den Unterricht bietet eduPad den Vorteil, dass es sich sehr leicht bedienen lässt und keine umfangreiche Registrierung o.ä. vorgenommen werden muss. Auch SuS in den jüngeren Klassen können sicherlich gut damit umgehen, da es sehr übersichtlich gestaltet ist und die verschiedenen Funktionen größtenteils selbsterklärend sind.
Montag, 26. November 2018
Wie funktioniert eine Suchmaschine?
Ist diese Frage trivial? Ganz im Gegenteil! Insbesondere wenn Kinder Erwachsene diese Frage stellen, kommt der eine oder andere ins Straucheln. Abhilfe schafft hier eine Erklärung aus der aktuellen Folge der "Sendung mit der Maus" Dabei wird die Funktion der Suchmaschine sehr kinderfreundlich erklärt: Zum Film: Suchmaschine aus "Die Sendung mit der Maus"