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Freitag, 23. September 2022

Schule, Unterricht und Social Media in Baden-Württemberg

Lernen - Wenn Sie dieses Wort lesen, was schießt Ihnen durch den Kopf? Der letzte VHS-Kurs in südostasiatischer Kampfkunst oder doch eher zähe Stunden vor dem Mathebuch? Egal welches Bild Sie jetzt gerade im Kopf haben, eines ist sicher: Wie gelernt wird, hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Wer heute Gitarre lernen möchte, schaut sich Videos auf Youtube an und lädt sich die Noten im Internet herunter. Wer eine Sprache lernen möchte, benutzt Sprachlernapps und vernetzt sich mit anderen Menschen über das Internet. Wir lernen aber auch ungewollt: Auf Instagram weckt ein Post über den Ameisenigel unser Interesse, wir folgen dem Link und einige Artikel (und viele Stunden) später sind wir auf einmal Experten für Kloakentiere.
 
Während sich also das Lernverhalten im Privaten stark gewandelt hat, scheint dies in Schulen in Baden-Württemberg nur langsam anzukommen. Hier lernen meist noch alle gemeinsam mit der gleichen Stelle im Englischbuch. Wen es nicht interessiert, der bekommt unter Umständen eine schlechte Note. Wer schon weiter ist, soll sich zurückhalten, und dass die Darstellung der Entdeckung Amerikas in dem Buch nicht mehr ganz zeitgemäß ist, geht neben dem Streit um das offene Fenster unter.
 
Zugegeben, diese Schilderungen sind natürlich überspitzt, jedoch lassen sich die Vorteile des Lernens durch und mit Social Media schlecht von der Hand weisen: Stets aktuelle und an die individuellen Interessen angepasste Informationen warten dort auf die Rezipienten und laden zur Interaktion ein. Doch natürlich hat die zögernde Haltung der Schulen und des Ministeriums in Baden-Württemberg Gründe.
 
Aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die Nutzung von Social Media im schulischen Kontext nur sehr eingeschränkt zulässig (s.u.). Hieraus resultiert, dass die Beschäftigung mit Social Media im Rahmen des Unterrichts zwar möglich ist, der eigentliche Einsatz zur Unterstützung von Lernprozessen jedoch nicht. Die entsprechende 2013 veröffentlichte Handreichung wurde kontrovers diskutiert (s.u.).
 
Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, wie Social Media im Kontext des Unterrichts in Baden-Württemberg bearbeitet werden kann und welche konkreten Vor- und Nachteile sich hieraus ergeben. Hierfür soll zunächst kurz auf „Social Media“ bzw. „Social Network Sites“ eingegangen werden, um sich dann die aktuelle rechtliche Situation für Schulen in Baden-Württemberg etwas genauer anzuschauen. Anschließend sollen Einsatzmöglichkeiten von Social Media und deren Risiken im Kontext des Unterrichts beleuchtet werden, um zu diskutieren, welche der aufgezeigten Möglichkeiten in Baden-Württemberg zulässig wären und welche Vor- und Nachteile sich hieraus ergeben.

Social Media

Seit einiger Zeit ist der Begriff "Social Media" populär, um Plattformen wie Facebook oder Instagram zu beschreiben. Jedoch lässt sich bei Durchsicht der Literatur feststellen, dass es keine einheitliche Definition dieses Begriffes gibt. Erschwerend kommt hinzu, dass einige Autor:innen auch Begriffe wie „social network“ o.ä. nutzen, um solche Plattformen zu beschreiben. Die Definition von Ellison and Boyd beispielsweise lautet:

"A Social network site is a networked communication plattform in witch participants have uniquely identifable profiles that consist of user-supplied content, content provided by other users, and/or system-level data; can publicly articulate connections that can be viewed and transversed by others; and can consume, produce and/or interact with streams of user generated content provided by their connections on the site." (Ellison & Boyd, 2014, S. 158)

Hierbei sprechen sie bewusst von „social network sites“, da der Begriff „social network“ auch einen Vorgang beschreiben könne, der offline stattfindet (vgl. ebd.). In dieser Arbeit wird der Einfachheit halber und weil dieser Begriff im deutschsprachigen Raum am verbreitetsten scheint der Begriff „Social Media“ synonym zu „social network sites“ verwendet. Kennzeichnend für social network sites oder auch Social Media ist nach Ellison und Boyd, dass sowohl Inhalte, die von anderen Usern oder der Plattform selbst bereitgestellt werden, passiv konsumiert werden, als auch aktiv produziert und verbreitet werden können.

Hierbei werden Kontakte zu anderen meist öffentlich angezeigt (z.B. in der Freundesliste), wodurch andere sich wiederum mit diesen Freunden und den von ihnen produzierten und geteilten Inhalten verbinden und interagieren können. Hierbei können diese Verbindungen auch asymmetrisch sein (z.B. wird einer Person gefolgt, diese folgt jedoch nicht „zurück“). Durch Tagging kann sich hierbei ein breites Netzwerk ergeben, bei dem Inhalte nach bestimmten Themen eingeordnet und gefunden werden können (vgl. ebd., S.153 ff.). Wichtig ist hierbei zu betonen, dass diese Definition längst nicht mehr nur auf Plattformen wie Facebook oder Instagram zutrifft, sondern auch auf Online Gaming Plattformen und Ähnliches. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Grenzen zwischen Social Media und "normalen" Internetseiten immer mehr verschwimmen.

Die Nutzung dieser Medien ist sowohl mit Chancen als auch Risiken verbunden (s.u.). Häufig ist mit dieser Erkenntnis die Forderung verbunden, Social Media und die dahinterstehenden Mechanismen Schüler:innen in der Schule näherzubringen, um ihre Medienkompetenz zu fördern, sie vor den Risiken zu schützen oder sich zumindest der Risiken bewusst zu sein. Zudem könnte Social Media ein geeignetes Tool sein, um Kommunikationsprozesse in der Schule zu erleichtern. Um die Frage, wie die Nutzung von Social Media in der Schule aussehen sollte, spinnt sich jedoch eine Diskussion, die im Folgenden näher beleuchtet werden soll. Hierfür wird sich nun zunächst der Frage gewidmet, wie sich derzeit die rechtliche Situation in Baden-Württemberg in Bezug auf Social Media in der Schule darstellt.

Einsatz von Social Media in Schulen in Baden-Württemberg - rechtliche Lage 

Auf Basis des Ergebnisberichtes der Innenministerkonferenz vom 4. April 2012, die unter anderem Empfehlungen für die Verwendung von Social Media durch öffentliche Stellen gab, wurde 2013 vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport BW die Handreichung „Der Einsatz von ‚Sozialen Medien‘ an Schulen“ veröffentlicht (vgl. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport BW, 2013, S. 2). Hierin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation über Soziale Netzwerke, wie beispielsweise Facebook oder Twitter, zwischen Schüler:innen und Lehrkräften sowie zwischen Lehrkräften aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt sei (vgl. ebd., S. 1).

Grund hierfür sei, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Schule unzulässig sei, wenn der Server des Anbieters außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes liegt oder ein Zugriff außerhalb dieser Zone möglich ist (vgl. ebd.). Bei „Fanpages“ von Schulen auf Facebook sei die rechtliche Lage noch nicht umfassend geklärt. Das Ministerium empfiehlt in dem Papier, auf herkömmliche Homepages auszuweichen, und betont, dass bei der Nutzung der Fanpages auf die Veröffentlichung personenbezogener Daten oder Bilder von Schüler:innen verzichtet werden müsse.

Ebenso unzulässig sei das Installieren von „Social Plugins“ wie z.B. der „Like-Button“ auf Facebook (vgl. ebd., S. 2). Erlaubt hingegen sei grundsätzlich das Behandeln des Themas „soziale Medien im Unterricht“ und in diesem Zuge auch eine Nutzung bereits bestehender Accounts der Schüler:innen als Anschauungsmaterial. Hierbei müsse jedoch eine Freiwilligkeit der Schüler:innen sichergestellt sein (vgl. ebd.).

Nach Veröffentlichung des Papiers kam Kritik auf. So beklagten Lehrende, dass Social Media oft das unkomplizierteste Werkzeug sei, um mit Schüler:innen in Kontakt zu treten, da sie diese im Alltag verwenden würden und andere Kommunikationswege wie beispielsweise E-Mail nicht genutzt würden (vgl. Trenkamp 2013, o.S.). Auch Stimmen von Lehrpersonen aus anderen Bundesländern wurden laut, welche die Vorteile der Kommunikation über Social Media als niedrigschwelliges Kommunikationsmittel gerade für Schüler:innen in prekären Lebensverhältnissen hervorhoben (vgl. Feynberg 2013, o.S.).

Der Schweizer Medienpädagoge Philippe Wampfler sieht es gar als Paradox an, Schüler:innen vor den Gefahren der Sozialen Medien beschützen zu wollen, indem man sie aus der Schule verbannt (vgl. Wampfler, 2014, S. 126f.). Jedoch gab es auch Stimmen, die Zustimmung zu dem Papier äußerten (vgl. Breining, 2013, o.S.). Im Folgenden soll nun näher beleuchtet werden, wie Social Media im Kontext des Unterrichts überhaupt genutzt werden könnte und welche Chancen und Risiken dies mit sich bringen kann.

Möglichkeiten und Chancen des Einsatzes von Social Media im Unterricht

Der Schweizer Medienpädagoge Philippe Wampfler sieht grundsätzlich zwei Möglichkeiten, Social Media im Unterricht einzusetzen: „[…] einerseits als Teil einer grundlegenden Vermittlung von Medienkompetenz […], andererseits als Hilfestellung für Lernprozesse“ (Wampfler, 2016, S. 109). Im Folgenden soll sich zur näheren Betrachtung an dieser Unterteilung orientiert werden, auch wenn diese zwei Bereiche sicherlich nicht ganz trennscharf voneinander abzugrenzen sind und einige didaktisch-methodische Konzepte sich beiden Kategorien zuordnen lassen würden. Auch können im Rahmen dieser Arbeit nur einige Möglichkeiten vorgestellt werden. Die folgende Aufzählung erhebt somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere, teilweise sehr viel detaillierte Vorschläge für den Einsatz finden sich hier hier und in weiteren Artikeln auf diesem Blog.

Hilfestellung für Lernprozesse

Kommunikation

Ein recht offensichtlicher Einsatz von Social Media im Kontext des Unterrichts ist die Kommunikation zwischen Lehrer:innen und Schüler:innen über die entsprechenden Plattformen. Inhalte der Kommunikation könnten hierbei Hausaufgaben, Verspätungen o.ä. sein. Schüler:innen sind über Social Media meist schneller zu erreichen als über die herkömmliche E-Mail, da sie diese auch privat nutzen (vgl. Wampfler, 2014, S. 127). Wie oben bereits erwähnt, kann dies gerade bei Schüler:innen aus prekären Lebensverhältnissen ein gutes Hilfsmittel darstellen, da die Kommunikation so recht spontan und niedrigschwellig vonstattengehen kann (vgl. Feynberg, 2013, o.S.).

Wissensmanagement

Neben der Kommunikation zwischen Schüler:innen und Lehrer:innen sieht Wampfler in Social Media auch ein geeignetes Werkzeug für Wissensmanagement von Lehrer:innen. Mit Wissensmanagement meint er den Prozess, wie neue Informationen gefunden, gesammelt, strukturiert und schließlich verarbeitet werden. (vgl. ebd., S. 99) So könnten bestimmte Tools genutzt werden, um relevante Artikel auf Social Media zu sammeln und zu strukturieren. Blogs und Wikis könnten dazu genutzt werden, Ideen und Unterrichtspläne zu veröffentlichen. Vorteil hierbei sei, dass die Inhalte fortlaufend aktualisiert werden könnten. Auch zur Vernetzung von Wissen seien Soziale Medien geeignet (vgl. ebd. S. 100).

Kollaboration

Eine weitere Möglichkeit, Social Media zu nutzen, besteht darin, in Teams über Social Media zu arbeiten. So kann beispielsweise über Google Docs gemeinsam an Dokumenten geschrieben werden. Auch auf Blogs und in Wikis kann Wissen vernetzt, diskutiert und gemeinsam erarbeitet werden. Ebenso stellt die Videotelefonie ein geeignetes Werkzeug da, um ohne Fahrtwege gemeinsam an einem Projekt zu arbeiten. (vgl. Wampfler, 2016, S. 100f.) Dies sind Tools (von den genannten oder anderen Anbietern), die während der Corona-Pandemie im Online-Unterricht genutzt wurden und somit auch allgemeine Verbreitung gefunden haben, sodass bei vielen Schüler:innen zumindest ein grobes Wissen über die Nutzung dieser Werkzeuge vorhanden sein dürfte.

Weitere Einsatzmöglichkeiten

Wie schon in den vorherigen Abschnitten angeklungen, lässt sich Social Media nicht nur für einzelne Aufgaben in eigens dafür vorgesehenen Fächern nutzen. Denkbar wäre es, den Gebrauch von Social Media fächerübergreifend zu etablieren und nicht nur in einem eigens dafür eingerichteten Schulfach. (vgl. ebd. S. 109) Besonders anbieten würden sich hierfür laut Wampfler Projektlernen oder andere selbstgesteuerte Lernphasen. Geeignet seien offene Arbeitsaufträge, die die Schüler:innen dann in Form von Lernjournalen bearbeiten. Hieraus würden Lehrer:innen dann wieder Kernideen entnehmen, aus denen sie dann neue Arbeitsaufträge erstellen. Die Lernjournale könnten beispielsweise durch Blogs ersetzt werden, bei denen auch Mitschüler:innen kommentieren und verlinken könnten, sodass ein Wissensnetzwerk entstehe (vgl. ebd., S. 110).

Auch der Einsatz eines Backchannels, also eine Möglichkeit für Schüler:innen, per Endgerät still Fragen zu stellen, sei eine Option, Social Media im Unterricht zu etablieren. Dies hätte den Vorteil, dass eventuell auch stillere Schüler:innen sich zu Wort melden würden (vgl. ebd., S. 111). Entscheidend bei allen Einsatzmöglichkeiten sei aber immer auch die Medienreflexion. So müsse immer gefragt werden, an welcher Stelle der Medieneinsatz sinnvoll sei und ob eventuell auch Mechanismen aus der digitalen Welt in die Offline-Welt übertragen werden könnten (soziale Netzwerke knüpfen, individuelles Lernen usw.) (vgl. ebd. S. 112).

Vermittlung von Medienkompetenz

Wie oben erwähnt, nennt Wampfler die Vermittlung von Medienkompetenz als ein Ziel der Nutzung von Social Media im Kontext des Unterrichts. Da es den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde, an dieser Stelle den Medienkompetenzbegriff ausführlich darzustellen (näheres hier), wird sich im Folgenden an der Definition Baackes und den dort genannten vier Aufgabenfeldern Medienkritik, Mediennutzung, Medienkunde und Mediengestaltung orientiert. Auch wenn diese Definition und Unterteilung in der Vergangenheit kritisiert und weiterentwickelt wurde (vgl. bspw. Vollbrecht 2001, S. 52ff.), bietet sie dennoch eine grobe Kategorisierung, die für die Zwecke dieser Arbeit ausreichend erscheint.

Medienkritik

Nach Baacke umfasst Medienkritik eine analytische, eine reflexive und eine ethische Dimension. Es sollen also gesellschaftliche Prozesse und ihre Folgen im Zusammenhang mit den Medien erkannt werden, dieses Wissen auf sich selbst angewendet und sozial verantwortet werden können (vgl. Baacke, 1996, S. 120). Im Zusammenhang mit Social Media scheinen hier vor allem zwei Punkte relevant zu sein. Erstens wird es durch die Masse an Informationen, die über Social Media geteilt wird, immer schwieriger, Fakten von Unwahrheiten oder Meinungen zu unterscheiden. Gerade im Zusammenhang mit Verschwörungstheorien scheint es sinnvoll, Schüler:innen zu vermitteln, wie sie seriöse von unseriösen Quellen unterscheiden können.

Wampfler schlägt hier vor, auf der einen Seite auf herkömmliche Quellenkunde zu setzen (also die Frage danach, wer Urheber:in ist, auf welcher Seite die Information veröffentlicht wurde usw.) und auf der anderen Seite im Unterricht digitale Werkzeuge näherzubringen, die bei der Überprüfung helfen können (z.B. Google Bildersuche) (vgl. Wampfler, 2014, S. 131). Denkbar ist hierbei, dies nicht nur theoretisch aufzuzeigen, sondern auch durch praktische Übungen (reicht in den Bereich der Mediennutzung und Medienkunde hinein) im Unterricht auszuprobieren.

Zweitens scheint es wichtig, Interessen der Social Media-Betreiber:innen und anderer beteiligter Akteur:innen zu kennen. Nach bekanntgewordenen Fällen wie „Cambridge Analytica“ und der Diskussion um den „Filterblaseneffekt“ ist klar, dass Algorithmen einen großen Einfluss auf Individuen, aber auch die ganze Gesellschaft haben können. Auch hier kann im Unterricht auf der einen Seite theoretisch aufgeklärt, aber auch praktische Erfahrung gesammelt werden, die dann gemeinsam reflektiert werden sollte.

Medienkunde

Die Medienkunde umfasst eine informative und eine instrumentell-qualifikatorische Dimension. Die informative Dimension beinhaltet Wissen über das Medium an sich (also z.B. Was sind soziale Medien), während die instrumentell-qualifikatorische Dimension die Fähigkeit bezeichnet, ein Mediengerät bedienen zu können (vgl. Baacke 1996, S. 120). In der heutigen Zeit ist davon auszugehen, dass viele Schüler:innen ein grundlegendes Verständnis davon haben werden, wie Social Media zu bedienen sind. Einzelne Funktionen oder wichtige Einstellungen z.B. zum Datenschutz werden jedoch vermutlich nicht bekannt sein. Gerade in der Primarstufe könnten altersgerechte und praktische Anleitungen hilfreich sein, um einen sicheren Umgang zu gewährleisten.

Mediennutzung

Bei der Mediennutzung geht es sowohl um die rezeptive als auch die interaktive Nutzung des Mediums (vgl. Baacke 1996, S. 120). Neben der recht offensichtlichen Rolle des Users als Rezipient scheint hier die interaktive Nutzung in Bezug auf das Lernen interessant. Wampfler betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig Netzwerke in der heutigen Zeit sind. Als wichtige Kompetenz nennt er das Erstellen von sogenannten „Persönlichen Lernnetzwerken“ (PLN). Hiermit ist gemeint, sich ein Netzwerk an Wissensquellen und Austausch mit anderen aufzubauen.

Diese Beschreibung geht zurück auf Howard Rheingold, der den Begriff „Personal Learning Network“ in seinem Buch „Net Smart“ popularisierte. Im Idealfall würden, laut Wampfler, Lernprozesse durch das PLN vollständig individualisiert und reflektiert (vgl. ebd., S. 102). PLN würden durch die Vernetzung zu Anderen soziales Kapital bedeuten und somit zu eigenen Lernprozessen außerhalb der Institution Schule befähigen und seien somit eine Schlüsselkompetenz für das weitere Leben (vgl. ebd. f.).

Diese speziell auf das Lernen ausgerichtete Mediennutzung ist vermutlich eine Art der Nutzung Sozialer Medien, die viele Schüler:innen nicht kennen, daher kann es sinnvoll sein, die Erstellung eines PLN bereits im Unterricht einzuüben. Hierfür wäre es hilfreich, die Nutzung von Social Media regelmäßig im Unterricht zu implementieren und so im Lauf der Zeit Schüler:innen die Möglichkeit zu geben, Netzwerke zu erstellen.

Mediengestaltung

Hier unterteilt Baacke in die innovative (Veränderung und Weiterentwicklung des Mediensystems) und die kreative (ästhetische Weiterentwicklung) Dimension. In Bezug auf Social Media würde dies bedeuten, im Unterricht auch darauf einzugehen, wie Social Media Sites erstellt und gestaltet werden können. Dies könnte beispielsweise geschehen, indem eigene Blogs erstellt und so grundlegende Funktionen nähergebracht werden. Hierbei könnte beispielsweise auch auf Gestaltungsregeln von Blogbeiträgen o.ä. hingewiesen werden. Diese Grundlagen würden Schüler:innen dazu befähigen, von diesem Punkt aus eigenständig zu experimentieren und neue Ideen zu entwickeln. Sicherlich ist auch denkbar, im Rahmen des Informatikunterrichts tiefer in das Programmieren einzusteigen und somit das Verständnis für das Programmieren z.B. einer App oder Website zu erhöhen.

Risiken und beachtenswerte Punkte beim Einsatz von Social Media im Unterricht

Neben den Möglichkeiten, Social Media im Unterricht einzusetzen, und den damit einhergehenden Chancen bestehen jedoch auch Risiken, auf die nachfolgend näher eingegangen werden soll. Auch hier stellt diese Arbeit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es werden lediglich einige Punkte exemplarisch herausgegriffen.

Lehrpersonen auf Social Media

Die Kommunikation mit Schüler:innen über Social Media kann, wie oben bereits erläutert, einige Vorteile mit sich bringen. Jedoch gilt es hierbei einiges zu beachten. Zunächst einmal stellt sich die Frage, ob Lehrpersonen in ihrer beruflichen Rolle überhaupt auf Social Media vertreten und mit Schüler:innen „befreundet“ (oder je nach Plattform auch „abonniert“) sein sollten. Die hier lauernde Problematik ist die der Vermischung von Privatem und Beruflichen.

Dies kann einerseits für Lehrer:innen unangenehm sein, wenn Schüler:innen private Inhalte einsehen können, die Lehrer:innen lieber unter Verschluss gehalten hätten, oder es sogar zu Mobbing von Seiten der Schüler:innen kommt (vgl. z.B. o. A. 2021, o.S.). Eine größere Gefahr besteht hierbei jedoch für die Schüler:innen selbst. Zum einen kann von Seiten der Lehrpersonen in ihre Privatsphäre eingedrungen werden, wenn unbeabsichtigt Inhalte einsehbar sind, die sie nicht mit der Lehrperson teilen möchten, zum anderen besteht durch die Vermischung von Privatem und Beruflichem die Gefahr des Missbrauchs.

Beim sogenannten „Cybergrooming“ werden Kinder und Jugendliche über Soziale Plattformen manipuliert mit dem Ziel einer sexuell motivierten Straftat. Im privaten Chat auf Social Media können Grenzen verschwimmen. Die Kommunikation zwischen Lehrer:in und Schüler:in gestaltet sich wie ein Gespräch unter Freund:innen. Gepostete Bilder können Anlass zu übergriffigen Kommentaren sein. Auch wenn Missbrauch auch in der Offline-Welt stattfindet, scheint Social Media eine erhöhte Gefahr oder zumindest eine zusätzliche Gelegenheit für Täter:innen darzustellen.

Philippe Wampfler empfiehlt trotz der Risiken eine Social Media-Präsenz für Lehrpersonen ausdrücklich, mit der Begründung, dass eine gute Aufklärung seitens der Lehrkräfte über Social Media nur stattfinden könne, wenn diese sich selbst mit dem Medium auskennen würden (vgl. Wampfler 2016, S. 92). Wie diese Präsenz auf Social Media aussähe und ob diese auch zur Kommunikation mit Schüler:innen genutzt werde, bleibe der Lehrkraft selbst überlassen. Jedoch sei es wichtig, diese Entscheidung bewusst zu treffen und je nach gewählter Variante bestimmte Regeln einzuhalten.

So sollte die Präsenz auf Sozialen Netzwerken grundsätzlich zurückhaltend gestaltet sein. Zudem sollte von Anfang an ein Ziel formuliert werden, vor dessen Hintergrund das Profil angelegt wird (vgl. ebd., S. 93). Gründe für Lehrer:innen, auf Social Media präsent zu sein, könnten beispielsweise die bereits oben genannte Aneignung von Kompetenzen, Wissensmanagement, Vernetzung, Begleitung des Unterrichts oder auch Publikation von Unterrichtsmaterialen sein (ebd.).

In jedem Fall stelle sich für Lehrkräfte die Frage, inwiefern sie ihre private und berufliche Internetpräsenz vermischen sollten. Hierbei stellt Wampfler vier Möglichkeiten zur Auswahl. Einerseits könnten Lehrer:innen ihr privates und berufliches Profil komplett miteinander verbinden. Hier müsse darauf geachtet werden, dass das private Profil immer auch kompatibel mit dem beruflichen Kontext bleibe und erfordere daher ein starkes Bewusstsein. Vorteil hierbei sei, dass der Auftritt bei guter Ausführung besonders authentisch wirke.

Eine weitere Möglichkeit sei, zwei Profile anzulegen: Eines für den beruflichen und ein anderes für den privaten Kontext. Dies sei zwar mit etwas Mehrarbeit verbunden, jedoch sei eine klare Abgrenzung einfacher möglich. Auch die Trennung von Netzwerken sei denkbar, sodass für den schulischen Kontext beispielsweise nur Facebook und für die private Nutzung nur Twitter verwendet würde. Eine vierte Möglichkeit sei die vollkommene Abstinenz von Social Media. Diese empfiehlt Wampfler aus den oben genannten Gründen nicht (vgl. ebd. S. 95f.).

Eine Möglichkeit, die er an dieser Stelle außen vor lässt, ist die der ausschließlich privaten Nutzung von Social Media, die jedoch ebenso legitim erscheint vor dem Hintergrund, dass Lehrkräfte damit dem Problem der Vermischung von Privatem und Öffentlichem aus dem Weg gehen und trotzdem Kompetenzen in dem Bereich Social Media sammeln könnten. Falls sich dafür entschieden wurde, über Social Media mit Schüler:innen zu kommunizieren, sollten in Absprache mit allen Beteiligten vorher festgelegte Regeln eingehalten werden, die sowohl für die Schulleitung und Lehrer:innen als auch die Schüler:innen und Eltern transparent gemacht werden sollten (vgl. ebd. S. 96).

Datenschutz

Ein weiteres Risiko des Einsatzes von Social Media im Kontext des Unterrichts stellt die Verletzung des Datenschutzes dar. Wenn Social Media selbstverständlich im Unterricht genutzt würde, wären Schüler:innen gezwungen, sich auf den entsprechenden Plattformen anzumelden. Die Server der meisten gebräuchlichen Anbieter sind jedoch in den USA verortet. Die dort geltenden Datenschutzstandards sind nicht mit europäischen Recht vereinbar. Auch die AGBs stehen nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht im Einklang.

Zudem lässt sich die Frage stellen, wie ein kritisches Hinterfragen der Datenschutzregelungen möglich ist, wenn Social Media in der Schule zum alltäglichen Gebrauch gehört. Denkbar wäre jedoch hier, Plattformen wie Moodle o.ä. zu nutzen, deren Server in Deutschland liegen und die mit dem deutschen und europäischen Datenschutz vereinbar sind. Ebenfalls können Schüler:innen über die Datenschutzproblematik aufgeklärt werden, der heute fast niemand mehr entgehen kann. Jugendliche brauchen hierfür, wie Wampfler es ausdrückt: „(…) nicht nur Anleitungen, sondern Visionen“ (Wampfler 2014, S. 107).

Neurowissenschaftliche Komponente

An dieser Stelle sollen kurz Bedenken aufgeführt werden, die sich eher grundsätzlich gegen den Einsatz von digitalen Medien im Unterricht richten, die jedoch auch im Umgang mit Social Media als beachtenswert erscheinen. Es gibt Stimmen, die sich entschieden gegen den Einsatz digitaler Medien im Unterricht aussprechen. Ein prominenter Vertreter ist hier der Neurowissenschaftler und Psychiater Manfred Spitzer.

Er führt viele Gründe gegen das digitale Lernen an, die an dieser Stelle nicht alle diskutiert werden können. In Bezug auf Social Media scheint vor allem die verkürzte Aufmerksamkeitsspanne durch die regelmäßige Nutzung digitaler Medien relevant (vgl. Spitzer 2019, S. 117). Durch die Fülle an Reizen und Informationen und den hohen Aufforderungscharakter Sozialer Medien fällt es häufig schwer, sich auf eine Aufgabe zu konzentrieren. Spitzer argumentiert, der Einsatz von digitalen Medien im Unterricht sei daher kontraproduktiv. Er vertritt die These, dass das regelmäßige Multitasking, welches durch digitale Medien provoziert werde, zu dauerhaften Störungen der gerichteten Aufmerksamkeit führe (vgl. ebd., S. 115).

Dadurch, dass Soziale Medien häufig so gestaltet sind, dass sie die Aufmerksamkeit der User:innen möglichst lange auf sich ziehen, besteht womöglich zudem die Gefahr einer „Sucht“. Dies ist bisher nur in Bezug auf Online-Gaming eine offizielle Diagnose und wird in der Literatur kontrovers diskutiert (vgl. Winkler, Dörsing, Rief, Shen, & Glombiewski 2013, S. 326f.).

Nachdem hier ein kurzer Einblick in die Möglichkeiten und Risiken der Nutzung von Social Media im Kontext des Unterrichts gegeben wurde, soll sich im Folgenden der Frage gewidmet werden, welche dieser Einsatzmöglichkeiten in Baden-Württemberg zulässig wären und welche Vor- und Nachteile sich hieraus ergeben.

Was ist in Baden-Württemberg möglich? – Vor- und Nachteile

Oben wurden die Einsatzmöglichkeiten nach "Hilfestellung für Lernprozesse" und "Vermittlung von Medienkompetenz" unterteilt. Social Media als Hilfestellung für Lernprozesse sind in Baden-Württemberg nur begrenzt nutzbar. Als Kommunikationsmittel ist Social Media in diesem Bundesland auszuschließen. Hiermit geht einerseits die Chance verloren, gerade Kindern und Jugendlichen aus prekären Lebensverhältnissen ein niedrigschwelliges Kommunikationsangebot zu bieten. Als Vorteil ergibt sich hier, dass weder Schüler:innen noch Lehrer:innen dazu gezwungen sind, Social Media zu nutzen und sich somit der problematischen Datenschutzlage auszusetzen.

Als privates Wissensmanagementsystem können Lehrer:innen Social Media in Baden-Württemberg durchaus nutzen, solang hierbei keine personenbezogenen Daten von Kolleg:innen oder Schüler:innen preisgegeben werden müssen. Im Unterricht können Schüler:innen auf diese Möglichkeit der Social Media-Nutzung auch hingewiesen werden, ein aktives Einüben dieser Praxis, scheint jedoch nicht praktikabel, da dies eine intensive Social Media-Nutzung im Unterricht voraussetzen würde. Ähnliches gilt für das Erstellen eines Persönlichen Lernnetzwerkes, welches aktiv in den Unterricht miteingebunden werden müsste.

Die Möglichkeit der Kollaboration über gängige Social Media-Plattformen gibt es in Baden-Württemberg zwar nicht (außer Schüler:innen entscheiden sich privat, dies zu tun), jedoch können hierfür datenschutzrechtlich unbedenkliche Plattformen wie z.B. „Moodle“ oder „Big Blue Button“ genutzt werden. Der Vorteil hierbei ist selbstredend die Einhaltung des Datenschutzes und dass Schüler:innen in sicherem Rahmen Funktionen wie Videotelefonie oder geteilte Dokumente im Kontext des gemeinsamen Arbeitens kennenlernen können. Nachteilig könnte sein, dass die Tools und Programme zunächst neu installiert und kennengelernt werden müssen.

Hierbei stellen diese „sicheren“ Plattformen nach der oben genannten Definition von Ellison und Boyd streng genommen keine bzw. nur eingeschränkt „social media sites“ im herkömmlichen Sinne dar, da die Vernetzungsmöglichkeiten nur sehr begrenzt bestehen. Dies betrifft auch ein „fächerübergreifendes Social Media Konzept“. Dies ist aufgrund des Datenschutzes nur mit bestimmten Programmen möglich und bietet somit einen sicheren, aber nicht annähernd so komplexen Rahmen, wie die gängigen Social Media Netzwerke.

Im Bereich der Medienkompetenz lässt sich feststellen, dass Medienkritik im Unterricht in Baden-Württemberg sicherlich über Gespräche über Social Media und einzelne Profile als Anschauungsmaterial vermittelt werden kann. Hierbei kann vor allem die analytische und ethische Komponente berücksichtigt werden. Das Reflektieren über die eigene Nutzung muss ohnehin von Schüler:innen selbst vollzogen werden. Bei einer direkteren Begleitung auf Social Media wäre es jedoch der Lehrperson eventuell möglich, gezieltere Reflexionsanregungen zu geben.

Die Medienkunde scheint von der rechtlichen Situation in Baden-Württemberg nur wenig beeinträchtigt zu sein. Viele Schüler:innen wissen bereits, wie sie die Endgeräte bedienen und was Social Media ist. Im Zweifel könnte dies jedoch auch im Unterricht vermittelt werden, ohne dass der Datenschutz verletzt würde. Die Mediennutzung kann im Unterricht in Baden-Württemberg zwar theoretisch besprochen und an Beispielen auch aufgezeigt werden, jedoch scheint ein intensives Einüben einer gezielten Nutzung von Social Media für das Lernen schwierig, da die gängigen Plattformen nur begrenzt zur Verfügung stehen.

Bei dem Vermitteln der Social Media-Gestaltung ergeben sich durch die Gesetzgebung in Baden-Württemberg eingeschränkte Möglichkeiten. Hier ist es denkbar, datenschutzkonforme Blogs zu Hilfe zu nehmen, um die Möglichkeiten und Regeln der Gestaltung zu vermitteln. Natürlich ist auch das Erlernen von Programmierung im Rahmen des Unterrichts möglich.

Durch die eingeschränkte Nutzung von Social Media im Kontext des Unterrichts wird einigen Risiken vorgebeugt. Auf der Hand liegt der Schutz der personenbezogenen Daten, aber auch die Gefahr des Verschwimmens von Grenzen und des Missbrauchs von Schüler:innen über Social Media sinkt, wenn es Lehrer:innen verboten ist, über diesen Weg mit Schüler:innen zu kommunizieren. Was die Störung der gerichteten Aufmerksamkeit durch Social Media angeht, kann noch nicht sicher gesagt werden, ob eine Vermeidung von Social Media in der Schule oder das intensive Einüben der Nutzung dieser Plattformen in der Schule unter Anleitung eine geeignete Maßnahme darstellt.

Fazit

Diese Arbeit beschäftigte sich mit der Frage, welche Möglichkeiten des Umgangs mit und Einsatzes von Social Media im Kontext des Unterrichts bestehen, inwiefern sie in Baden-Württemberg rechtlich umgesetzt werden dürfen und welche Vor- und Nachteile sich hieraus ergeben. Hierfür wurde zunächst kurz der Begriff „Social Media“ näher beleuchtet. Im anschließenden Kapitel wurde die rechtliche Situation in Bezug auf den Einsatz von Social Media in Baden-Württemberg erläutert und dann auf die grundsätzlichen Möglichkeiten und Risiken des Einsatzes von und der Beschäftigung mit Social Media eingegangen. Schließlich wurde aufgrund der gesammelten Informationen analysiert, welche der genannten Möglichkeiten in Baden-Württemberg zulässig erscheinen und welche Vor- und Nachteile sich hieraus ergeben.

Die Analyse ergab, dass an Schulen in Baden-Württemberg Social Media eingeschränkt sowohl als Hilfsmittel für Lernprozesse als auch mit dem Ziel der Förderung der Medienkompetenz eingesetzt werden kann. Die größte Einschränkung, die sich hierbei ergibt, ist, dass die herkömmlichen und weit verbreiteten Social Media-Netzwerke nicht aktiv und als alltägliches „Arbeitswerkzeug“ in den Unterricht eingebunden werden können.

Überraschend war jedoch zu sehen, dass die Möglichkeit besteht, dass Schüler:innen und Lehrer:innen bestehende Social Media-Profile freiwillig zu Lernzwecken nutzen und somit der „Einsatz“ von Social Media nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist. Die Begründung für die Beschränkungen ist die Einhaltung des Datenschutzes, hieraus ergeben sich weitere Vorteile. So sinkt die Gefahr des Missbrauchs von Schüler:innen durch Lehrpersonen über Social Media und es besteht möglicherweise ein geringeres Ablenkungspotenzial durch Soziale Medien im Unterricht.

Eine Frage, die sich im Verlauf dieser Arbeit immer wieder aufdrängte, ist, ob zur Vermittlung von Medienkompetenz ein intensiver und alltäglicher Gebrauch der herkömmlichen Social Media-Netzwerke notwendig ist. Letztendlich kann diese Arbeit diese Frage nicht klären. Hier finden sich in der Literatur stark widersprüchliche Stimmen und es bedarf sicherlich weiterer Forschung auf diesem Gebiet.

Bei Durchsicht der Literatur war zudem auffällig, dass sich nur wenige Konzepte finden, wie Social Media überhaupt sinnvoll in den Unterricht integriert werden könnte. Auch hier besteht weiterhin Forschungsbedarf bzw. eventuell eine höhere Sensibilisierung für das Thema „Lernen und Social Media“, welches in Zukunft sicherlich weiter an Bedeutung gewinnen wird.

Literatur

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