Donnerstag, 17. September 2015

Videoüberwachung - Ein Diskurs zwischen Freiheit und Sicherheit

Ich stehe an der S-Bahn Station und die Kamera läuft im Hintergrund. Ich stehe im Supermarkt und die Kamera läuft im Hintergrund. Ich gehe zur Bank und die Kamera läuft im Hintergrund. Ich esse Fastfood und die Kamera läuft im Hintergrund. Ich fahre auf der Autobahn und die Kamera ist über mir. Ich gehe auf die Toilette und ... 

Das Gefühl der ständigen Überwachung durch Kameras in Städten ist längst kein Einzelfall mehr. Zunehmend werden Videokameras zur Überwachung oder zur Verbesserung der Sicherheit (an öffentlichen Plätzen) aufgestellt. Jedoch stellt sich die Frage: Führt eine flächendeckende Überwachung durch Kameras zu höherer Sicherheit der Bürger? 

Andersherum: Inwieweit wird die Freiheit der einzelnen Bürgerin eingeschränkt, wenn man immer und überall im Auge einer Kamera agiert? Welche Chancen und welche Gefahren gehen von einer flächendeckenden Videoüberwachung aus? 

Diesen Fragen soll im Folgenden nachgegangen werden. Zunächst werden die Vor- und Nachteile bzw. Chancen und Gefahren von Überwachungskameras betrachtet, um einen Überblick zu bekommen.

Chancen und Gefahren von Videoüberwachung

Videoüberwachung hat einige Vorteile, aus denen sich Chancen ergeben können, welche im Folgenden kurz erläutert werden.

Zunächst einmal scheint es so, dass durch Kameras eine flächendeckende Überwachung zur Förderung der Sicherheit gewährleistet werden soll. Dies stellt eine „technische Verlängerung der konventionellen/personalen optischen Überwachung“[1] dar, welche zur Sicherheit in Form von Überwachung gefährlicher Orte beitragen soll.[2] Zu beachten ist hierbei, dass die Videoüberwachung eine deutlich kostengünstigere Alternative zur konventionellen/personalen optischen Überwachung ist, vor allem aus dem Grund, dass weniger Personal benötigt wird.[3]

„Durch die visuelle Beobachtung besteht für potentielle Störer und Rechtsbrecher das Risiko des Erkannt- und Erfasstwerdens.“[4] Dieser Zustand kann dazu führen, dass es erst gar nicht zu Verbrechen kommt, d.h. die Videoüberwachung führt zu einer Prävention von Straftaten, da sich die Täter beobachtet fühlen und dadurch abgeschreckt werden.

Außerdem kann durch die optische Überwachung (zumindest in der Theorie) schneller interveniert werden, da das Problem früher erkannt werden kann. Oder aber, der dritte und letzte Fall kann eintreffen, die Repression, bei der durch die genaue Auswertung des Bildmaterials die Straftäter schneller identifiziert und überführt werden können.[5]

Anzumerken ist, dass die Videoüberwachung nicht immer zu einem der gewünschten Ziele führt. Vor allem die Intervention von Straftaten existiert nahezu nur in der Theorie. Genau dieser Aspekt zeigt auch den größten Nachteil der Videoüberwachung auf: Keine wissenschaftliche Studie bestätigt, dass es durch die Videoüberwachung zu einer grundlegenden Verbesserung der Sicherheitslage an den jeweiligen Orten gekommen ist.[6]

Im Folgenden wird die These aufgestellt, dass Videoüberwachung oft kontraproduktiv ist, da andere Prozesse in Gang gesetzt werden können[7] (es folgt eine kurze Auflistung[8]): 
1. „Straftäter weichen auf unbeobachtete Bereiche aus. Eine vollständige technische Überwachung sämtlicher möglicher Risikoorte ist nicht möglich.
2. „Durch Fehlalarme und unbegründete Interventionen können Sicherheitsrisiken erst ausgelöst werden.
3. „Die technische Kontrolle gewährleistet nicht, dass in Gefahrensituationen kurzfristig Hilfe kommt. Voraussetzung hierfür ist ein jederzeit verfügbares, personell aufwändiges Alarmsystem. Existiert dieses nicht, so erweist sich ein eventuell bestehendes subjektives Sicherheitsgefühl als trügerisch. Durch eine solche Fehleinschätzung können Risikosituationen erst provoziert werden.
4. „Der Eindruck, eine Gefahrensituation werde durch Videoüberwachung technisch kontrolliert, führt u.U. dazu, dass dringend notwendige, vor Ort verfügbare nichtprofessionelle Hilfe unterbleibt, auch aus Angst vor der Dokumentation unsachgemäßer Hilfeleistung.“ 
5. „Der Beweiswert von (v.a. digitalen) Bildaufnahmen ist wegen der äußerst einfachen Manipulationsmöglichkeiten fragwürdig.
Die Gefahren der Videoüberwachung liegen bei den Einschränkungen in den Freiheiten der einzelnen Menschen. Durch die Videoüberwachung wird die Unbefangenheit der Menschen und deren Recht auf Selbstbestimmung eingeschränkt.[9] Außerdem können auch andere Freiheitsrechte beeinträchtigt werden.[10]

Dies ist auch der Ansatzpunkt für die rechtlichen Grundlagen der Videoüberwachung. Hierbei geht es um die gegensätzlichen Positionen der Menschen, die sich in ihrem Handeln eingeschränkt fühlen, und der Menschen, die für eine Videoüberwachung zu Gunsten der Sicherheit oder aus anderen Gründen sind. 

Ob bei der Videoüberwachung die Vor- oder Nachteile überwiegen, kommt auf den Standpunkt an, aus dem man sie betrachtet. Fest steht: Kameras dürfen nicht einfach installiert werden, sondern es gibt Rechte und Vorgaben, die beachtet und eingehalten werden müssen. Diese werden im Folgenden genauer betrachtet. 

Privacy/Datenschutz

Allgemein gilt das Grundgesetz. Hier hervorzuheben sind hinsichtlich der Videoüberwachung vor allem: Artikel 1 (1): „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ und auch Artikel 2 (1): „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“[11]

Rund um diese beiden Gesetzesartikel des Grundgesetzes drehen sich im Wesentlichen auch die Diskussionen über Videoüberwachung. Es geht immer darum, ob Freiheits- oder persönliche Rechte (s. Grundgesetz) oder die gegenübergestellte Seite, z.B. zur Wahrung der Sicherheit überwiegen. In welchen Fällen Videoüberwachung genehmigt werden kann, wird nachfolgend genauer betrachtet.

Ob eine Videoüberwachung gestattet wird, wird anhand des Bundesdatenschutzgesetzes geregelt. Hier gelten vor allem: § 6b BDSG , §§ 32 bzw. §§ 28 Abs. 1 und Abs. 2
„Nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ist die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Darunter versteht man z.B. Hotel- und Bahnhofshallen, Schalterhallen von Banken und Sparkassen, Kundenbereiche von Kaufhäusern und Tankstellen oder Zuschauerräume von Theatern, nicht hingegen Treppenhäuser oder private Wohnungen bzw. Grundstücke.“[12]
Videoüberwachung kann in einzelnen Fällen genehmigt werden und unterliegt immer dem „Erforderlichkeitsprinzip“, das je nach Fall immer neu überprüft werden muss.[13] Wesentliche Aspekte hierbei sind:[14]

1. das berechtigte Interesse 
2. die schutzwürdigen Interessen 
3. Risikoanalyse
4. Hinweisschilder 
5. Benachrichtigungspflicht 
6. Aufbewahrung 
7. Attrappen 
8. Intimzonen 
9. Kassenbereiche und Bargeldbeträge
10. Freizeitbereiche 
11. „Dome-Kameras“ 
12. Gebäudeaußenwände 

Zu beachten ist bei den Erforderlichkeitsprinzipen, „dass der Zweck – und zwar für jede eingesetzte Videokamera – vorab festgelegt und dokumentiert wird (Wozu dient die Maßnahme?), um dies bei einer Kontrolle durch den Datenschutzbeauftragten bzw. der Aufsichtsbehörde nachvollziehbar zu machen.“[15]

Allgemein gilt, dass verdeckte, nicht kenntlich gemachte Kameras (z.B. durch Schilder) nicht gestattet sind.[16] Jegliche Tonaufnahmen sind in keinem Fall zulässig.[17]

Bei der Videoüberwachung an sich muss die sog. Datensparsamkeit gelten. Ziel ist es, unnötige Datenerhebungen zu vermeiden. Laut Aufsichtsbehörden dürfen die Aufnahmen maximal 72 Stunden gespeichert werden, in Ausnahmefällen bis zu 10 Tagen. Danach sind die Daten unverzüglich zu löschen. [18] Für die Speicherdauer generell gilt: „Fällt der konkrete Zweck der Erhebung weg, sind die Daten unverzüglich zu löschen.“[19]

Lohnenswert ist auch ein Blick auf die rechtlichen Grundlagen von „Kamera-Attrappen“. Hierbei ist zu beachten, dass die gleichen Rechte wie auch bei richtigen Kameras gelten, denn die Betroffenen können nicht erkennen, ob es sich um echte Aufnahmegeräte handelt oder nicht. Durch das bloße Dasein von Kameras kann es zu einem „Überwachungsdruck“[20] kommen, bei dem sich die Menschen beobachtet fühlen und anders agieren oder sich unter Druck gesetzt fühlen, sich „richtig“ zu verhalten. 

Kamerainstallation ja oder nein? 

Trotz der Studienergebnisse[21], die zeigen, dass Videoüberwachung zu keiner Verbesserung bzw. Prävention von Straftaten beigetragen hat, sind immer mehr Menschen in Deutschland für eine flächendeckende Überwachung zur Wahrung der Sicherheit. Diese Statistik[22] zeigt, dass 76% der deutschen Bürger eine stärkere Videoüberwachung befürworten, obwohl es keine nachweislich bessere Sicherheit gibt. 

Auch folgendes Zitat zeigt die Problematik noch einmal anhand Großbritanniens Hauptstadt auf. London gilt als eine der am dichtesten überwachten Städte der Welt[23]. Ist diese umfassende Videoüberwachung eine Hilfe zur Verbesserung der Sicherheit in dieser Millionenstadt?

„Trotz der weltweit umfangreichsten Videoüberwachung wurden in London bislang nur drei Prozent der Fälle, bei denen es Aufzeichnungen gibt, dank der allgegenwärtigen visuellen Kontrolle gelöst.“[24] Auch andere Quellen berichten, dass es zu keiner deutlichen Besserung der Sicherheit oder zu Konfliktenprävention etc. kommt.[25] Warum geht die Tendenz trotzdem zu immer mehr Videoüberwachung? Die Aussagen zeigen, dass zumindest drei Prozent der Fälle gelöst werden konnten. Ist das nicht ein Wert, um mehr Videoüberwachung zu befürworten? 

Zu kritisieren ist an diesen Aussagen, dass die Studien wahrscheinlich ungenau ausfallen, denn bevor es die starke Videoüberwachung in den Städten überhaupt gab, um Prävention etc. zu betreiben, lag die Dunkelziffer der Straftaten wahrscheinlich viel höher, als die Richtwerte von heutzutage es angeben, denn es wurden sicher nicht alle Straftaten gemeldet und registriert, und ohne eine Videoüberwachung ist es schwierig, dies festzuhalten bzw. zu dokumentieren. Demnach scheint es naheliegend, die Videoüberwachung auszuweiten:
„Die Forderung nach einer Ausweitung der Videoüberwachung ist ein Dauerbrenner, weil Politiker mit ihr öffentlich und für jeden sichtbar beweisen wollen, daß [sic!] sie etwas für die Sicherheit der Bürger »tun«. Die Videoüberwachung wird als Allheilmittel gegen Kriminalität im allgemeinen und Terrorismus im besonderen gepriesen, ungeachtet der Tatsache, daß keine unabhängige Studie den Nutzen dieser Maßnahme belegt.“[26]
Die Videoüberwachung ruft wahrscheinlich ein subjektives Empfinden bei den Menschen auf, welches signalisiert, dass objektive Maßnahmen (in Form von Kameras) zur Kriminalitätsbekämpfung bestehen und lässt dadurch ein Gefühl von Sicherheit entstehen. Eine logische Schlussfolgerung ist also die Ausweitung der Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen. 

Warum wird jedoch die Freiheit der Einzelnen aufs Spiel gesetzt, um mehr Sicherheit zu gewährleisten? Es gibt verschiedene Ansätze, um diese Frage zu beantworten. Zunächst scheint es so, dass sich Menschen in ihren Freiräumen und ihrer Privatsphäre eingeschränkt fühlen, sobald eine Überwachungskamera in Sicht ist. Diese Personen sind natürlich strikt gegen eine Ausweitung der Überwachung. Jedoch gibt es sicherlich auch Personen, denen es gleich ist, ob eine Kamera vorhanden ist oder nicht. Andere wiederum freuen sich über eine umfassende Videoüberwachung, da diese ein Sicherheitsgefühl vermitteln kann.

Die Frage: „Ist der Gewinn an Sicherheit die Einschränkung der Privatsphäre wert?“[27] muss in jedem Fall neu gestellt und beantwortet werden und daher kann auf diese Frage pauschal keine Antwort gegeben werden, denn es geht immer um ein subjektives Empfinden von (persönlicher) Freiheit bzw. Freiheitseinschränkung. 

Ein Beispiel hierfür wäre die Videoüberwachung auf der Reeperbahn in Hamburg. Hier sind beide Standpunkte vertreten, auf der einen Seite die Polizei, die sich durch die Videoüberwachung mehr Sicherheit erhofft, auf der anderen Seite Anwohner, bei denen mit Hilfe der Kameras bis in die Wohnungen gefilmt werden könnte.[28]

Obwohl es eine sog. „Schwarzschaltung“ gab, die gewährleistete, dass nicht in Fenster oder Türen von Wohnhäusern gefilmt wird, gab es hier massive Beschwerden von Anwohnern, nicht mehr genug Privatsphäre genießen zu können, nachdem einige Videokameras in unmittelbarer Nähe zum Haus installiert wurden. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Kameras abgeschaltet werden müssen. Heute können diese nur noch zu bestimmten Anlässen eingeschaltet werden.[29]

Exkurs: Chilling Effekt 

Oftmals verhalten sich Menschen in kameraüberwachten Orten anders als im „normalen“ Leben, beispielsweise an Flughäfen oder Bahnhöfen. Hier ist meistens ein „gedämpfteres“, teilweise ganz anderes Verhalten als in Alltagssituationen zu beobachten. Dieses Phänomen wird als „Chilling Effekt“ bezeichnet.

Das Wort „Chilling“ kommt aus dem Englischen und bedeutet „abschreckend“, d.h. es gibt einen „abschreckenden Effekt“ auf das Verhalten der Menschen. Dies gilt jedoch nicht nur an besonderen Stellen, wie z.B. dem Flughafen, sondern tritt teilweise auch auf, wenn man nur das Gefühl hat, es könnte sich eine Kamera verstecken, z.B. auf Bahnhofsvorplätzen oder an Plätzen, wo man eine Kamera vermutet. Nachfolgendes Zitat fasst dieses Phänomen noch einmal zusammen:
„Das alles führt zur Einschüchterung der Nutzer. "Chilling Effects" nennt man es, wenn allein das Wissen, dass Überwachung, zumal flächendeckende, stattfinden könnte, zu vorauseilendem Gehorsam führt. Wenn sich Nutzer fragen, ob die Nachricht, die sie schreiben, das Video, das sie anschauen, die Lektüre des Textes, den sie lesen, nicht irgendwann gegen sie verwendet wird. Und dann die Nachricht nicht schreiben, den Text nicht lesen, das Video nicht gucken. Wer so aus Angst vor Folgen handelt, ist fremd im eigenen Haus.“[30]

Exkurs: Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Videoüberwachung an Arbeitsplätzen wird häufig in den Medien diskutiert. Sie ist ein Problem, da durch das Ziel „den Betrieb zu schützen“ automatisch die Mitarbeiter überwacht werden.[31] Sobald das „Prinzip der Erforderlichkeit“ erfüllt ist, dürfen Videokameras angebracht werden.[32] Dadurch kann es in Einzelfällen zu Videoüberwachungen an Arbeitsplätzen kommen.

Bei heimlicher Beobachtung der Mitarbeiter ohne triftigen Anlass o.ä. haben die Mitarbeiter das Recht auf Bußgelder oder Entschädigung. Des Weiteren besteht in Extremfällen ein Leistungsverweigerungsrecht, bei dem die Mitarbeiter, obwohl sie nicht arbeiten müssen, bezahlt werden.[33]

Allerdings ist zu vermerken, dass heimliche Beobachtungen von Mitarbeitern durch Kameras dann gestattet sind, wenn ein „konkreter Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers [vorliegt]“[34].In Sozialräumen darf generell nicht videoüberwacht werden, da hier das Recht auf Privatsphäre überwiegt.[35]

Allgemeines (zum Anwendungsbereich von Videoüberwachung)

Der Diskurs um Videoüberwachung wurde schon in zahlreichen Büchern und Fernsehserien etc. aufgegriffen, da sich damit verschiedene Szenarien entwerfen lassen, die real erscheinen bzw. in Zukunft vielleicht sogar real sein können. Nachfolgend ein paar Beispiele:

In Fernsehserien, wie z.B. „Person of Interest, aber auch in neu erschienenen Romanen findet das Thema Videoüberwachung einen Platz: 


„Was hinderte die Leute daran, mit diesen Dingern ihre Nachbarn auszuspionieren und deren privaten Lebensraum zu überfliegen? Ihre paranoide Seite erwachte, und sie stellte sich den nächsten Schritt vor: Winzige Drohnen von der Größe eines Insekts, die unbemerkt die Privatsphäre der Menschen ausspähen und ihre Gespräche aufnehmen könnten. Eine Welt der allgemeinen Überwachung.“[36]

Dieser Ausschnitt zeigt, dass das Thema zunehmend an Bedeutung gewinnt, da es auf der einen Seite stark verhindert werden möchte, auf der anderen Seite nützlich erscheint. 

Auch der berühmte Roman „Nineteen Eighty-Four“ von George Orwell greift dieses Problem auf und thematisiert es auf drastische Art und Weise. Es folgt eine kurze Zusammenfassung zur Übersicht des Romans und des Themengebietes:
„George Orwells 1948 erschienener Roman »1984« (im Original »Nineteen Eighty-Four«) schildert als Dystopie die düstere Vision eines totalitären Überwachungsstaats. Ort der Handlung ist London, die wichtigste Stadt von Landefeld Eins, dem früheren England, das jetzt ein Teil von Ozeanien ist. Der Protagonist Winston Smith soll getötet werden, weil er die Funktionsweise der herrschenden Oligarchie durchschaut. Zuvor unterzieht ihn sein Gegenspieler O’Brien einer Gehirnwäsche, um nicht nur Winston, sondern auch sein Gedankengut auszulöschen. Mit Hilfe von »Teleschirmen« werden alle Parteimitglieder Ozeaniens von der »Gedankenpolizei« kontrolliert und überall erinnern Plakate mit dem überlebensgroßen Gesicht des »Großen Bruders« die Bürger an die allgegenwärtige Überwachung.[37]
Quelle: http://www.theeverythingpages.org/blog/wp-content/uploads/bb.png
Auf Grundlage dieses Romans kam es zu der Idee der Fernsehreihe „Big Brother“ (Großer Bruder) die (bis heute) großen Erfolg feiert.[38] Auch bei „Big Brother“ geht es um die große Frage: „Freiheit oder Überwachung?“ Da man unter Kameraeinfluss stark eingeengt ist, gibt es für die Person, die am längsten im „Big Brother-Haus“ wohnt, sehr viel Geld, sozusagen als Ausgleich der Freiheitseinschränkung „auf Zeit“. Allerdings lässt sich hier auch eine Form des „Chilling Effects“ beobachten, denn es ist für die Zuschauer spannend zu rätseln, ob die Personen in Wirklichkeit so sind, wie sie sich dort geben, oder alles Show für die Kamera ist, d.h. ob sich die Person im „wahren Leben“ anders verhalten würde.

Zuletzt stellt sich die Frage: Wie wird das Thema Videoüberwachung in der Zukunft aussehen? Es gibt viele Verfahren und Techniken, die die Videoüberwachung ausweiten und verbessern sollen und sicherlich ist die Überwachung noch nicht an einem Endpunkt angekommen. Ein Beispiel hierfür wäre die Identifikation durch Mustererkennung, welche nachfolgend kurz beschrieben wird:
„Der öffentliche Raum wird überwacht und soll noch viel stärker überwacht werden. Nicht allein mit Kameras. Der nächste Schritt sind Bildauswertungsverfahren, die automatisch Menschen identifizieren und verfolgen können, anhand der Geometrie ihres Gesichtes, anhand ihres Ganges, anhand des Faltenwurfs ihrer Kleidung. In Verbindung mit Fotodatenbanken der Meldebehörden und mit Facebook und Flickr wird daraus ein Panoptikum, ein Ort, an dem von wenigen alles überwacht werden kann.Neben Staaten sammeln längst auch Unternehmen zentralisiert Videobilder. Geräte wie Google Glass werden das noch verschärfen.“[39]

Fazit 

Was bedeuten nun in diesem Zusammenhang Freiheit und Sicherheit? Es ist natürlich klar: „Freiheit lässt sich nicht opfern, um mehr Sicherheit zu erlangen, wie auch umgekehrt Freiheit ohne Sicherheit nicht denkbar ist.“[40]

Genauso verhält es sich auch bei der Videoüberwachung. Eine Überwachung zu Gunsten der Sicherheit (die sich natürlich jeder wünscht) bringt unausweichlich eine Einschränkung der Freiheit mit sich (und zwar von jedem, der sich in diesen Bereichen aufhält). Da jedoch nicht gewährleistet werden kann, dass die Sicherheit verbessert wird, sondern dieses Theorem (bis auf Ausnahmen) nur in der Theorie besteht, entsteht ein Ungleichgewicht zwischen der Sicherheit und der Freiheit. Eine Garantie über Sicherheit kann niemals gewährleistet werden. 

Da die Freiheit eigentlich überwiegt, jedoch alle Menschen mehr Sicherheit wollen, gibt es hier ordentlich Konfliktpotential und Diskussionen. Wie sich die Videoüberwachung in den nächsten Jahren entwickelt, ist fraglich, jedoch geht die Tendenz zu noch mehr Überwachung und besseren Auswertungsverfahren. Zu Gunsten der Sicherheit – auf Kosten der Freiheit. 

Kritik 

Abschließend möchte ich an dieser Stelle Kritik zum Diskurs der Videoüberwachung äußern. Festzustellen war bei meiner Recherche, dass die Videoüberwachung überwiegend negativ konnotiert wurde. Wieso werden jedoch immer mehr Videokameras installiert? Ein Zitat beschreibt passend, was ich während meiner Recherche erlebt habe: 
„Die Debatte zur digitalen Überwachung ist nach wie vor stark emotionalisiert. Gegner wie Befürworter greifen gerne zu drastischen Metaphern und starken Worten und sind auch im Umgang mit Fakten lange nicht mehr objektiv. [...] Überwachungsgegner sehen oft nicht weniger als Frieden und Freiheit schlechthin gefährdet, sie malen in den dunkelsten Farben und fühlen sich mit entsprechendem Feuer zu allen möglichen Alleingängen und Bevormundungen berechtigt. [...] Überwachungsbefürworter dagegen sind entsprechend stark in der Defensive und tendieren ihrerseits zu Irrationalitäten. Denn jeder ihrer Schritte kann zu einem Pressedebakel führen, Wählerstimmen oder Beförderungen kosten.[41]
Aus diesen Gründen treten die Befürworter der Videoüberwachung oft in den Hintergrund und lassen so die Videoüberwachungs-Gegner im Vordergrund stehen. 

Des Weiteren bin ich bei meiner Recherche oftmals über den Namen „Videoüberwachung“ gestolpert und habe mich gefragt, warum man nicht von einer „Beobachtung“ spricht. Folgendes Zitat greift diesen Gedanken auf und bestätigt meine Vermutung des negativen Images der Videoüberwachung:
„Die Verknüpfung des Begriffs "Video" mit dem Begriff "Überwachung" führt zu Assoziationen wie "Heimlichkeit", "Überwachungsstaat", "gläserner Bürger" usw. Damit ist jede Diskussion, die sich noch anschließen kann, negativ geprägt. Von diesem begrifflichen Vorgehen sind auch gesetzliche Regelungen nicht frei. So verwendet etwa § 6b Abs. 1 BDSG zunächst sehr exakt
• anstelle des Begriffs "Video" die präzisere Bezeichnung "optisch-elektronische Einrichtung" und
• spricht anstatt von "Überwachung" zunächst von "Beobachtung".
Dann jedoch definiert die Bestimmung durch einen Klammerzusatz, dass "die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen" als "Videoüberwachung" anzusehen ist. Damit erhalten entsprechende Aktivitäten von vornherein eine negative Vorprägung.“[42]
Die Angst vor einem „Überwachungsstaat“ oder ähnlichem steht bei vielen Videoüberwachungs-Gegnern im Vordergrund. Wäre dieser Extremfall ausgeschlossen, würde sich die Lage evtl. beruhigen. Insgesamt ist festzustellen, dass Videoüberwachung im Konflikt zwischen Freiheit und Sicherheit viel Diskussionsbedarf liefert und jeder für sich selbst entscheiden muss, welche Seite überwiegt. 

Literaturverzeichnis 

Biermann, Kai (2013): „Mehr Kamera, gleich viel Unsicherheit“, unter: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2013-04/videoueberwachung-panopticon [eingesehen am: 03.09.2015]

Boie, Johannes: „Das Internet ein überwachtes Zuhause“ (2013), unter: http://www.sueddeutsche.de/digital/privatsphaere-das-internet-ein-ueberwachtes-zuhause-1.1746611 [eingesehen am: 24.08.2015]

www.bundestag.de/grundgesetz [eingesehen am: 18.08.2015] 

Dr. Datenschutz (2014): „Videoüberwachung und Datenschutz“, unter: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/videoueberwachung-und-datenschutz/ [eingesehen am: 24.08.2015]

Dr. Ehmann, Eugen (2015): „Rechtliche Grundlagen der Videoüberwachung“, unter: http://www.channelpartner.de/a/rechtliche-grundlagen-der-videoueberwachung,3043180 [eingesehen am 08.09.2015]

Gaycken, Sandro (2013): Jenseits von 1984. Datenschutz und Überwachung in der fortgeschrittenen Informationsgesellschaft. Eine Versachlichung. Bielefeld: transcript Verlag


Musso, Guillaume (2014): Vielleicht morgen. München: Pendo Verlag in der Piper Verlag GmbH

Riescher, Gisela (2013): Spannungsfelder der Politischen Theorie. Stuttgart: Kohlhammer GmbH

Statistica (2015): „Sind Sie für eine stärkere Videoüberwachung öffentlicher Plätze zur Vermeidung von Straftaten?“ http://de.statista.com/statistik/daten/studie/2003/umfrage/staerkere-videoueberwachung-von-oeffentlichen-plaetze/ [eingesehen am: 30.08.2015] 

„Studie: Videoüberwachung kaum von Nutzen“ (2006): http://www.daten-speicherung.de/index.php/studie-videoueberwachung-kaum-von-nutzen/ [eingesehen am: 30.08.2015]


Trojanow, Ilija; Zeh, Julia (2009): Angriff auf die Freiheit. Sicherheitswahn, Überwachungsstaat und der Abbau bürgerlicher Rechte. München: Carl Hanser Verlag 

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) (2009): „Videoüberwachung und Webkameras. Alles was Recht ist: Fragen und Antworten zum Einsatz von Videoüberwachung“, unter: https://www.datenschutzzentrum.de/blauereihe/blauereihe-videoueberwachung.pdf [eingesehen am: 22.08.2015] S.9 ff.

vgl. Utler, Simone (2012): „Öffentliche Videoüberwachung: Mit Sicherheit weniger Freiheit“, unter: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/oeffentliche-videoueberwachung-mit-sicherheit-weniger-freiheit-a-811192.html [eingesehen am: 25.08.2015]

Volkery, Carsten (2010): „Kameraüberwachung in London: Big Brother sieht sich satt“, unter: http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/kameraueberwachung-in-london-big-brother-sieht-sich-satt-a-704269.html [eingesehen am: 02.09.2015]

Dr. Weichert, Thilo (2000): „Videoüberwachung im öffentlichen Raum“, unter: https://www.datenschutzzentrum.de/video/videoibt.htm [eingesehen am: 20.08.2015]

Vivo (2009): „Mehr Sicherheit durch Videoüberwachung?“, unter: https://www.youtube.com/watch?v=C3vybvmMvyw (4.37 Minute) [eingesehen am: 15.08.2015]

Fußnoten

[1] Dr.Weichert,T.: „Videoüberwachung im öffentlichen Raum“, unter: https://www.datenschutzzentrum.de/video/videoibt.htm [eingesehen am: 20.08.2015] 

[2] vgl. Dr.Weichert,T.: „Videoüberwachung im öffentlichen Raum“, unter: https://www.datenschutzzentrum.de/video/videoibt.htm [eingesehen am: 20.08.2015] 

[3] vgl. Dr.Weichert,T.: „Videoüberwachung im öffentlichen Raum“, unter: https://www.datenschutzzentrum.de/video/videoibt.htm [eingesehen am: 20.08.2015] 


[5] vgl. Dr.Weichert,T.: „Videoüberwachung im öffentlichen Raum“, unter: https://www.datenschutzzentrum.de/video/videoibt.htm [eingesehen am: 20.08.2015] 

[6] vgl. Dr.Weichert,T.: „Videoüberwachung im öffentlichen Raum“, unter: https://www.datenschutzzentrum.de/video/videoibt.htm [eingesehen am: 20.08.2015] 

[7] Auflistung von: Dr.Weichert,T.: „Videoüberwachung im öffentlichen Raum“, unter: https://www.datenschutzzentrum.de/video/videoibt.htm [eingesehen am: 20.08.2015]übernommen 

[8] vgl. Dr.Weichert,T.: „Videoüberwachung im öffentlichen Raum“, unter: https://www.datenschutzzentrum.de/video/videoibt.htm [eingesehen am: 20.08.2015] 

[9] vgl. Dr.Weichert,T.: „Videoüberwachung im öffentlichen Raum“, unter: https://www.datenschutzzentrum.de/video/videoibt.htm [eingesehen am: 20.08.2015] 

[10] vgl. Dr.Weichert,T.: „Videoüberwachung im öffentlichen Raum“, unter: https://www.datenschutzzentrum.de/video/videoibt.htm [eingesehen am: 20.08.2015] 

[11] www.bundestag.de/grundgesetz [eingesehen am: 18.08.2015] 

[12] Anmerkung: hier nur Betrachtung Schleswig-Holsteins, eingesehen unter: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) (2009): „Videoüberwachung und Webkameras“, unter: https://www.datenschutzzentrum.de/blauereihe/blauereihe-videoueberwachung.pdf [eingesehen am: 22.08.2015] 

[13] vgl. Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) (2009): „Videoüberwachung und Webkameras“, unter: https://www.datenschutzzentrum.de/blauereihe/blauereihe-videoueberwachung.pdf [eingesehen am: 22.08.2015] S.9 ff. 

[14] vgl. Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) (2009): „Videoüberwachung und Webkameras“, unter: https://www.datenschutzzentrum.de/blauereihe/blauereihe-videoueberwachung.pdf [eingesehen am: 22.08.2015] S.9 ff. 

[15] Dr.Datenschutz (2014): „Videoüberwachung und Datenschutz“, unter: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/videoueberwachung-und-datenschutz/ [eingesehen am: 24.08.2015] 

[16] Dr.Datenschutz (2014): „Videoüberwachung und Datenschutz“, unter: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/videoueberwachung-und-datenschutz/ [eingesehen am: 24.08.2015] 

[17] Dr.Datenschutz (2014): „Videoüberwachung und Datenschutz“, unter: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/videoueberwachung-und-datenschutz/ [eingesehen am: 24.08.2015] 

[18] vgl. Dr.Datenschutz (2014): „Videoüberwachung und Datenschutz“, unter: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/videoueberwachung-und-datenschutz/ [eingesehen am: 24.08.2015] 

[19] vgl. Dr.Datenschutz (2014): „Videoüberwachung und Datenschutz“, unter: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/videoueberwachung-und-datenschutz/ [eingesehen am: 24.08.2015] 

[20] vgl. Dr.Datenschutz (2014): „Videoüberwachung und Datenschutz“, unter: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/videoueberwachung-und-datenschutz/ [eingesehen am: 24.08.2015] 

[21] vgl. „Studie: Videoüberwachung kaum von Nutzen“ (2006): http://www.daten-speicherung.de/index.php/studie-videoueberwachung-kaum-von-nutzen/ [eingesehen am: 30.08.2015] 

[22] vgl. Statistica (2015): „Sind Sie für eine stärkere Videoüberwachung öffentlicher Plätze zur Vermeidung von Straftaten?“ http://de.statista.com/statistik/daten/studie/2003/umfrage/staerkere-videoueberwachung-von-oeffentlichen-plaetze/ [eingesehen am: 30.08.2015] 

[23] vgl. Volkery, C. (2010): „Kameraüberwachung in London: Big Brother sieht sich satt“, unter: http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/kameraueberwachung-in-london-big-brother-sieht-sich-satt-a-704269.html [eingesehen am: 02.09.2015] 

[24] Trojanow, I., Zeh, J. (2009) S.61 

[25] vgl. Volkery, C. (2010): „Kameraüberwachung in London: Big Brother sieht sich satt“, unter: http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/kameraueberwachung-in-london-big-brother-sieht-sich-satt-a-704269.html [eingesehen am: 02.09.2015 

[26] Trojanow, I.; Zeh, J. (2009) S.60 

[27] Vivo (2009): „Mehr Sicherheit durch Videoüberwachung?“, unter: https://www.youtube.com/watch?v=C3vybvmMvyw (4.37 Minute) [eingesehen am: 15.08.2015] 

[28] vgl. Utler, S. (2012): „Öffentliche Videoüberwachung: Mit Sicherheit weniger Freiheit“, unter: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/oeffentliche-videoueberwachung-mit-sicherheit-weniger-freiheit-a-811192.html [eingesehen am: 25.08.2015] 

[29] vgl. Utler, S.(2012): „Öffentliche Videoüberwachung: Mit Sicherheit weniger Freiheit“, unter: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/oeffentliche-videoueberwachung-mit-sicherheit-weniger-freiheit-a-811192.html [eingesehen am: 25.08.2015] 

[30] Boie, J.: „Das Internet ein überwachtes Zuhause“ (2013), unter: http://www.sueddeutsche.de/digital/privatsphaere-das-internet-ein-ueberwachtes-zuhause-1.1746611 [eingesehen am: 24.08.2015] 

[31] vgl. Dr.Datenschutz (2014): „Videoüberwachung und Datenschutz“, unter: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/videoueberwachung-und-datenschutz/ [eingesehen am: 24.08.2015] 

[32] vgl. Dr.Datenschutz (2014): „Videoüberwachung und Datenschutz“, unter: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/videoueberwachung-und-datenschutz/ [eingesehen am: 24.08.2015] 

[33] vgl. Dr.Datenschutz (2014): „Videoüberwachung und Datenschutz“, unter: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/videoueberwachung-und-datenschutz/ [eingesehen am: 24.08.2015] 

[34] vgl. Dr.Datenschutz (2014): „Videoüberwachung und Datenschutz“, unter: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/videoueberwachung-und-datenschutz/ [eingesehen am: 24.08.2015] 

[35] vgl. Dr.Datenschutz (2014): „Videoüberwachung und Datenschutz“, unter: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/videoueberwachung-und-datenschutz/ [eingesehen am: 24.08.2015] 

[36] Musso, G. (2014) S. 154 

[37] „1984“, unter: https://www.inhaltsangabe.de/orwell/1984/ [eingesehen am: 02.09.2015] 

[38] vgl. „Die Entstehung von Big Brother“, unter: http://www.bigbrotherthailand.com/die-entstehung-von-big-brother/ [eingesehen am: 02.09.2015] 

[39] Biermann, K. (2013): „Mehr Kamera, gleich viel Unsicherheit“, unter: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2013-04/videoueberwachung-panopticon [eingesehen am: 03.09.2015] 

[40] Riescher, G. (Hrsg) (2013): Freiheit und Sicherheit. In: Spannungsfelder der Politischen Theorie, S. 28 

[41] Gaycken, S. (2013): Jenseits von 1984. Datenschutz und Überwachung in der fortgeschrittenen Informationsgesellschaft. Eine Versachlichung. Bielefeld: transcript Verlag 

[42] Dr. Ehmann, E. (2015): „Rechtliche Grundlagen der Videoüberwachung“, unter: http://www.channelpartner.de/a/rechtliche-grundlagen-der-videoueberwachung,3043180 [eingesehen am 08.09.2015] 

1 Kommentar:

  1. Hallo,
    danke für die ausführliche Gegenüberstellung. Mir wurde von einem Trickbetrüger Geld gestohlen. Im Nachhinein war ich dann also froh darüber, dass der Mann in der Kaufhalle in Osnabrück von der Videoüberwachung aufgenommen wurde, da er am nächsten Tag erneut mit seinem Tisch in der Nähe der Grünpflanzen stand und so festgenommen werden konnte.

    AntwortenLöschen