Mittwoch, 29. Juni 2016

Filesharing - ein Straftatbestand, jedoch gängige Art, an die neueste Musik zu gelangen

Die Klägerinnen ließen den Beklagten durch Anwaltsschreiben abmahnen; sie behaupteten, es seien über seinen Internetanschluss fast 4.000 Musikaufnahmen, an denen sie die ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte besäßen, in einer Internet-Tauschbörse zum Herunterladen verfügbar gemacht worden.

Der Stiefsohn des Beklagten gestand, dass er mit dem Tauschbörsenprogramm „BearShare“ Musik auf seinen Computer heruntergeladen habe. Auf den Beklagten kommen nun Abmahnkosten zu, die sich fast auf die gleiche Zahl der heruntergeladenen Musikaufnahmen belaufen.

Dies ist kein Einzelfall. Seit Anfang 2007 wurden 25.000 Strafanzeigen gegen Internetnutzer gezählt, die sich illegal Musik heruntergeladen haben und diese im Netz anbieten. Die meisten Menschen wissen, dass der Musiktausch illegal ist, aber das nötige Unrechtsbewusstsein fehlt. Es ist ein Straftatbestand und der Großteil der Tatverdächtigen sind Jugendliche.

Rechtlicher Hintergrund und Nutzerverhalten

,,Eltern haften für ihre Kinder‘‘. Inwieweit dieses Motto greift, hängt von der Beurteilung der Gerichte ab. Mit dem Urteil des Landgerichts Frankfurt gilt seit Ende 2007, dass für Erziehungsberechtigte die sogenannte „Störerhaftung“ nicht greift. Damit können die Eltern nicht ohne weiteres dafür haftbar gemacht werden, was ihre Kinder online tun. Sie müssen auch nicht ständig die Internetnutzung ihrer Kinder überwachen. Folglich gibt es keine Haftung für ungeschütztes WLAN.

Man müsse den Kindern klarmachen, dass die Nutzung von Filesharing Programmen wie BearShare, Limewire, Frostwire und andere Programme verboten ist. Überwachungspflicht bestehe aber nur, wenn man konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass es zu Verstößen gegen das Urheberrecht kommen könnte.

Demgegenüber hat das Landgericht München entschieden, dass in Fällen von Filesharing Eltern für ihre Kinder haften, da sie ihre Kontrollpflichten verletzt haben. Die Eltern müssten hinreichende Sicherheitsvorkehrungen treffen, damit es nicht zum Missbrauch kommen kann.

Tipps

Es sollte eine Firewall installiert sein, um so das Herunterladen von Filesharing-Software zu verhindern. Aufgabe der Musikindustrie ist es, die User aufzuklären sowie Angebote für legale Nutzungsformen zu machen und zu propagieren. Darüber hinaus sollten Eltern ihre Kinder zu einem medienbewussten Umgang erziehen und vor diesen Gefahren warnen. Strafverfolgung trägt jedenfalls nicht zur vollständigen Lösung des Problems bei.

Den ganzen Artikel kann man hier nachlesen: http://medienbewusst.de/musik-und-hoerbuecher/20081130/musik-download-risiko-oder-chance.html

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