Jugendschutzfilter bzw. Jugendschutzprogramme laufen im Hintergrund und überprüfen, ob Web-Angebote für die jeweilige Altersstufe freigeschaltet sind. Dementsprechend werden die aufgerufenen Internetseiten angezeigt oder blockiert.
Das Programm JusProg arbeitet mit den Altersstufen ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren und verwendet neben altersdifferenzierten Negativlisten (Blacklists), welche unzulässige und nicht altersgerechte Internetangebote sperren, auch die Positivliste (Whitelist) der Kindersuchmaschine fragFINN, welche zu unbedenklichen Internetangeboten führt.
Im Prinzip gilt zu dieser "Jugendschutz"-Software noch immer die 2009 von der Bundesregierung geübte Kritik: "Im Prüflabor der KJM werden von der länderübergreifenden Stelle „jugend-schutz.net“ (vgl. § 18 JMStV) Systeme im Modellversuch auf ihre Fehlerquoten getestet. Nach Aussagen der KJM zeigte bislang keines der getesteten Systeme eine akzeptable Wirksamkeit. Zu viele zulässige Inhalte würden blockiert und zu viele ungeeignete Angebote würden durchgelassen."
AntwortenLöschensiehe http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/137/1613744.pdf
Und tatsächlich: Harmlose Humorwebseiten werden gesperrt - seit 2009 hat der Verein hinter Jusprog also nichtmal halbe Arbeit geleistet, um die von der Bundesregierung beanstandteten Mängel zu beheben.