Montag, 3. Oktober 2011

Praxistipps: Fotos veröffentlichen

An dieser Stelle haben wir uns unter der Überschrift "Gefahren des Web (2.0)" schon mehrfach mit dem Thema Urheberrecht auseinandergesetzt (z.B. hier und hier). Dazu zählt natürlich auch das Recht der Fotografin an ihrem Bild. Will man Fotos in Blogs oder auf der Schulhomepage veröffentlichen, ist allerdings noch weitaus mehr zu berücksichtigen, nämlich das Recht am eigenen Bild der auf dem Foto abgebildeten Person(en).

Diese Thematik ist auch deshalb bedeutsam, weil vielen Fällen von Cybermobbing (so auch in dem im Rahmen dieses Blogs analysierten Film Netzangriff) die Veröffentlichung von Fotos anderer Personen zugrundeliegt.

Der #pb21-Blog widmet dem Thema zwei Postings, die zusammengefasst und praxisnah die Rechtslage darlegen und anhand von Beispielfotos verdeutlichen, wann man ein Foto veröffentlichen darf und wann nicht:

1) Das Recht am eigenen Bild, Teil I: Die Theorie ...mehr
2) Das Recht am eigenen Bild, Teil II: Die Graustufen der Praxis ...mehr




In diesem Fall ist es denkbar einfach: Fotografiert habe ich selber und Personen sind keine zu sehen - ergo: Das Foto darf veröffentlicht werden...

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