Nach all den Postings zu den Gefahren des Web 2.0 wird es höchste Zeit, dass wir uns auch mit den schönen Dingen beschäftigen, die das Web (2.0) für die politische Bildung zu bieten hat. Und hier gilt es zu berichten, dass der Verein e-politik einen neuen Animationsfilm veröffentlicht hat. Der neue Clip aus der Reihe "WissensWerte" führt in das Thema "Menschenrechte" ein. Dabei handelt es sich um den bislang sechsten Animationsclip:
1) Vereinte Nationen / 2) Islamismus / 3) Welthandel / 4) Globalisierung / 5) DDR / 6) Menschenrechte
Die Filme sind durchweg hervorragend gelungen und können auf der WissensWerte-Website oder im YouTube-Kanal des Vereins angesehen werden. Hier nun der aktuelle Film zum Thema "Menschenrechte":
Freitag, 22. Juli 2011
Rechtsextremismus im Web (2.0)
Gestern (21.07.2011) hat jugendschutz.net den Jahresbericht zum Thema Rechtsextremismus im Internet vorgestellt - Titel: "Neonazis 2.0: Wie Rechtsextreme im Internet Jugendliche ködern". Zu diesem Thema gab es im letzten Semester (Seminar "Politische Bildung und neue Medien") ein eigenes, informatives Referat. In diesem Semester kommt das Thema nur am Rande vor. Umso wichtiger ist es, einen Blick in den Bericht und die begleitende Berichterstattung zu werfen. Ausgehend von der Seite http://hass-im-netz.info/ kann der Bericht als pdf heruntergeladen werden...
Nachtrag zum Problem der Verherrlichung von Essstörungen im Web (2.0)
Pro-Ana und Pro-Mia Communities waren ein Unterthema der letzten Sitzung zu "Gefahren des Web 2.0". Das Gefährdungspotenzial wird deutlich, wenn man sich die Rubrik "Die Welt in Zahlen" der aktuellen Ausgabe (Juli 2011) des Wirtschaftsmagazins brand eins anschaut. Dort ist zu lesen:
"Anteil der Mädchen zwischen 11 und 17 Jahren in Deutschland, die sich selbst zu dick finden, in Prozent: 55
Anteil der Mädchen zwischen 11 und 17 Jahren in Deutschland, die übergewichtig sind, in Prozent: 18
Anteil der Mädchen zwischen 11 und 17 Jahren in Deutschland, die schon eine Diät gemacht haben, in Prozent: 49"
[brand eins 07/2011, S. 12]
Die Ausgabe widmet sich übrigens dem Schwerpunktthema Transparenz, passt also ausgezeichnet zur kommenden Sitzung zu Wikileaks. Ein Artikel zu "Wikileaks in Zahlen" findet sich auf den Seiten 90ff.
"Anteil der Mädchen zwischen 11 und 17 Jahren in Deutschland, die sich selbst zu dick finden, in Prozent: 55
Anteil der Mädchen zwischen 11 und 17 Jahren in Deutschland, die übergewichtig sind, in Prozent: 18
Anteil der Mädchen zwischen 11 und 17 Jahren in Deutschland, die schon eine Diät gemacht haben, in Prozent: 49"
[brand eins 07/2011, S. 12]
Die Ausgabe widmet sich übrigens dem Schwerpunktthema Transparenz, passt also ausgezeichnet zur kommenden Sitzung zu Wikileaks. Ein Artikel zu "Wikileaks in Zahlen" findet sich auf den Seiten 90ff.
Dienstag, 19. Juli 2011
Web 2.0 - mit Vorsicht zu genießen
Heutzutage surfen/chatten viele Kinder und Jugendliche im Internet, ohne zu wissen, auf welche Gefahren sie stoßen können - Cyberbullying, sexuelle Belästigung oder Verherrlichung von Essstörungen sind nur einige wenige davon.
Broschüren, Flyer und Informationen, wie man diese Themen am besten im Unterricht integriert oder wie Eltern ihre Kinder über Gefahren aufklären und welche Regeln bei der Nutzung des Internets beachtet werden sollten, finden Sie u.a. bei klicksafe.de. Einige Materialien können umsonst bestellt werden, außerdem stehen sie größtenteils als pdf zur Verfügung.
Broschüren, Flyer und Informationen, wie man diese Themen am besten im Unterricht integriert oder wie Eltern ihre Kinder über Gefahren aufklären und welche Regeln bei der Nutzung des Internets beachtet werden sollten, finden Sie u.a. bei klicksafe.de. Einige Materialien können umsonst bestellt werden, außerdem stehen sie größtenteils als pdf zur Verfügung.
Sonntag, 17. Juli 2011
Nachtrag zur Sitzung Politik 2.0
In der Sitzung zu Politik 2.0 und Regieren 2.0 haben wir uns auf der Grundlage des entsprechenden Abschnitts aus dem Online-Lehrbuch Web 2.0 u.a. mit der Open Government Initiative der Obama-Administration beschäftigt. Aktuell ist im Spiegel Online ein Artikel hierzu unter der Überschrift "Besser regieren mit dem Internet" erschienen. Der Beitrag bestätigt unsere Erkenntnis, dass Deutschland in Sachen Government 2.0 hinterherhinkt, v.a. im Vergleich mit den USA, aber auch gegenüber Großbritannien. Außerdem macht er auf eine interessante deutsche Initiative aufmerksam, die genau das ändern möchte: Government 2.0 Netzwerk Deutschland.
Die Mitbegründerin des Netzwerks, Anke Domscheit-Berg, wird in dem Artikel mit den Worten zitiert: "Wir wollen, dass alle nicht-personenbezogenen und nicht-sicherheitsrelevanten Daten sofort und umfassend für jeden einfach abrufbar ins Netz gestellt werden."
Die Mitbegründerin des Netzwerks, Anke Domscheit-Berg, wird in dem Artikel mit den Worten zitiert: "Wir wollen, dass alle nicht-personenbezogenen und nicht-sicherheitsrelevanten Daten sofort und umfassend für jeden einfach abrufbar ins Netz gestellt werden."
Samstag, 16. Juli 2011
BpB: Dossier zum Urheberrecht
Die Bundeszentrale für politische Bildung bietet in ihrem Internetauftritt ein interessantes Dossier zum Thema Urheberrecht an. Themen sind u.a.:
Bis hierher - und nicht weiter? Wie das Urheberrecht unser Leben beeinflusst (Till Kreutzer)
Geschichte des Urheberrechts (Robert Gehring)
Urheberrecht heute (Till Kreutzer)
Außerdem sind in der Schriftenreihe der BpB zwei einschlägige Sammelbände erschienen:
Wissen und Eigentum
Urheberrecht im Alltag
Beide Bücher können ausgehend von dieser Seite als pdf heruntergeladen werden. Alle Texte in den Büchern unterliegen der Creative Commons-Namensnennung-Keine Bearbeitung-Lizenz 2.0 Deutschland. Das heißt, sie können bei Namensnennung der Autorin oder des Autors vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden. Sie dürfen aber nicht bearbeitet werden.
Hinzu kommt die Monographie von Volker Grasmuck:
Freie Software. Zwischen Privat- und Gemeineigentum (Website mit dem Inhalt des Buches)
Weitere Literatur zum Thema (teilweise im Volltext zugänglich) und eine kommentierte Linkliste runden das Dossier ab.
Bis hierher - und nicht weiter? Wie das Urheberrecht unser Leben beeinflusst (Till Kreutzer)
Geschichte des Urheberrechts (Robert Gehring)
Urheberrecht heute (Till Kreutzer)
Außerdem sind in der Schriftenreihe der BpB zwei einschlägige Sammelbände erschienen:
Wissen und Eigentum
Urheberrecht im Alltag
Beide Bücher können ausgehend von dieser Seite als pdf heruntergeladen werden. Alle Texte in den Büchern unterliegen der Creative Commons-Namensnennung-Keine Bearbeitung-Lizenz 2.0 Deutschland. Das heißt, sie können bei Namensnennung der Autorin oder des Autors vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden. Sie dürfen aber nicht bearbeitet werden.
Hinzu kommt die Monographie von Volker Grasmuck:
Freie Software. Zwischen Privat- und Gemeineigentum (Website mit dem Inhalt des Buches)
Weitere Literatur zum Thema (teilweise im Volltext zugänglich) und eine kommentierte Linkliste runden das Dossier ab.
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Donnerstag, 14. Juli 2011
Urheberrecht und Datenschutz in der Schule
Die baden-württembergische Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen hat auf Ihrer Website einen eigenen Bereich für die Probleme, die an Schulen im Zusammenhang mit Datenschutz und Urheberrecht auftreten können, eingerichtet. Die URL lautet http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/index.htm.
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Urheberrecht und Schule
Mit dieser Thematik beschäftigte sich das Titelthema der Zeitschrift bildung & wissenschaft (Ausgabe April 2008) auf sehr praxisnahe Weise, wie schon die Überschrift verrät: "Was ist zulässig, was illegal?". Die Artikel sind auf der Website des Landesverbands Baden-Württemberg der GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) als pdf hinterlegt.
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Dienstag, 12. Juli 2011
Unterrichtsmaterial: Datenschutz und Privatsphäre im Web 2.0
Die Ausgabe 2-3/2010 der Zeitschrift "Politik & Unterricht" (hg. v. der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg) widmet sich dem Thema "Leben im Netz - die digitale Gesellschaft". Das Heft besteht aus vier Unterrichtsbausteinen mit zugehörigen Unterrichtsmaterialien:
Baustein A: Die digitale Revolution
Baustein B: Nackt im Netz - Datenschutz und Privatsphäre
Baustein C: Wer hat Angst vor Google?
Baustein D: Demokratie 2.0 - Politik im Netz
Der zweite Baustein eignet sich zur Vertiefung der Thematik der vergangenen Sitzung, der vierte ergänzt die Ausführungen von Michael zu Politik 2.0.
Das Heft kann hier kostenlos als pdf heruntergeladen werden.
Baustein A: Die digitale Revolution
Baustein B: Nackt im Netz - Datenschutz und Privatsphäre
Baustein C: Wer hat Angst vor Google?
Baustein D: Demokratie 2.0 - Politik im Netz
Der zweite Baustein eignet sich zur Vertiefung der Thematik der vergangenen Sitzung, der vierte ergänzt die Ausführungen von Michael zu Politik 2.0.
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Urheberrecht im Web 2.0
Als Grundgedanke des Urheberrechts (UrhG) lässt sich „zunächst das subjektive und absolute Recht auf Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht“[1] bezeichnen. Es schützt damit „den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes“[2] und sichert diesem zugleich eine angemessene Vergütung „für die Nutzung des Werkes“[3] zu. Somit stellt sich vor Einbindung von Fotos, Videos, Musik etc. im Kontext des Web 2.0 immer die Frage nach möglichen Urheberrechtsansprüchen bzw. Lizensierungsbestimmungen. Kompliziert wird es vor allem dann, wenn der Nutzer davon ausgeht, dass sich die Situation als völlig unproblematisch darstellt. Anhand zweier Beispiele sei diese Feststellung vertieft:
Um sich zu bewerben, benötigt Person (A) ein Passbild. Dieses lässt er bei einem ortsansässigen Photographen anfertigen. Er erhält vier Abzüge. Nachdem er sich bei einigen Firmen erfolglos beworben hat, möchte er nun eine eigene Internet-Präsenz entwerfen, um so seine Aussichten auf eine erfolgreiche Bewerbung zu erhöhen. Aus diesem Grund hat sich (A) vorgenommen, das angefertigte Passbild zu digitalisieren und auf der Homepage zu publizieren.
Problematisch ist dieser Fall, da (A) zwar das Recht am eigenen Bild nach §22, S.1 KunstUrhG besitzt, das Bild jedoch an sich ein Werk des Photographen ist und dieser aus diesem Grund urheberrechtliche Ansprüche darauf erheben könnte (umgehen ließe sich dieses Problem, indem sich der Kunde vom Photographen schriftlich bestätigen lässt, dass dieser die Rechte zugunsten des Kunden abtritt).
Beispiel 2 zeigt, dass auch bei Berücksichtigung des UrhG Probleme entstehen können. Lehrer (B) fotografiert mit seinem eigenen Apparat eine größere Schülergruppe (50 Schülerinnen und Schüler, alle bereits volljährig). Um dieses Foto publizieren zu dürfen, müsste er eigentlich nicht jeden einzelnen Schüler um Erlaubnis fragen, da in diesem Fall §23, 1, S. 3 KunstUrhG vorsieht, dass „Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben“ auch „ohne die nach §22 erforderliche Einwilligung“ verbreitet und zur Schau gestellt werden dürfen. Jedoch sehen manche Schulgesetze eben genau diese Einwilligung als Voraussetzung für eine öffentliche Publikation vor.
Vor der Veröffentlichung von Werken ist somit grundsätzlich die Frage nach dem Urheberrecht und möglichen Lizensierungsbestimmungen zu stellen.
Um sich zu bewerben, benötigt Person (A) ein Passbild. Dieses lässt er bei einem ortsansässigen Photographen anfertigen. Er erhält vier Abzüge. Nachdem er sich bei einigen Firmen erfolglos beworben hat, möchte er nun eine eigene Internet-Präsenz entwerfen, um so seine Aussichten auf eine erfolgreiche Bewerbung zu erhöhen. Aus diesem Grund hat sich (A) vorgenommen, das angefertigte Passbild zu digitalisieren und auf der Homepage zu publizieren.
Problematisch ist dieser Fall, da (A) zwar das Recht am eigenen Bild nach §22, S.1 KunstUrhG besitzt, das Bild jedoch an sich ein Werk des Photographen ist und dieser aus diesem Grund urheberrechtliche Ansprüche darauf erheben könnte (umgehen ließe sich dieses Problem, indem sich der Kunde vom Photographen schriftlich bestätigen lässt, dass dieser die Rechte zugunsten des Kunden abtritt).
Beispiel 2 zeigt, dass auch bei Berücksichtigung des UrhG Probleme entstehen können. Lehrer (B) fotografiert mit seinem eigenen Apparat eine größere Schülergruppe (50 Schülerinnen und Schüler, alle bereits volljährig). Um dieses Foto publizieren zu dürfen, müsste er eigentlich nicht jeden einzelnen Schüler um Erlaubnis fragen, da in diesem Fall §23, 1, S. 3 KunstUrhG vorsieht, dass „Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben“ auch „ohne die nach §22 erforderliche Einwilligung“ verbreitet und zur Schau gestellt werden dürfen. Jedoch sehen manche Schulgesetze eben genau diese Einwilligung als Voraussetzung für eine öffentliche Publikation vor.
Vor der Veröffentlichung von Werken ist somit grundsätzlich die Frage nach dem Urheberrecht und möglichen Lizensierungsbestimmungen zu stellen.
[1] Schack, Haimo: Urheberrecht und Urhebervertragsrecht. Tübingen, 2009. Rd. 2.
[2] §11 UrhG
[3] Ebda
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Wissen 2.0 - Urheberrecht im Web 2.0
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Aus Politik und Zeitgeschichte" (28-30/2011) geht es um Gemeingüter (Allmende). Sie umfasst auch einen lesenswerten Artikel zu der Frage, ob sich Wissen im Zeitalter des Web (2.0) zu einem Gemeingut entwickelt (Open Source, Open Access, Wikipedia etc.). Zur Nachbereitung und Vertiefung der letzten Sitzung zum Thema Urheberrecht sei die Lektüre nachdrücklich empfohlen. Die Online-Version des Aufsatzes findet man auf der Website der Bundeszentrale für politische Bildung.
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