Anbei ein kleiner Artikel, den ich beim Stöbern gefunden habe. Der Artikel beschäftigt sich mit den Regeln, die verschiedene Arbeitgeber ihren Mitarbeitern für die Nutzung von sozialen Netzwerken auferlegen.
Arbeitgeber untersagen es sogar ausdrücklich Bilder von der Arbeitsumgebung bei Facebook oder sonstigen social networks zu posten, unter der Androhung einer fristlosen Kündigung. Ein Beispiel in meinem Bekanntenkreis, war wie folgt. Auf der Baustelle wurde ein Bild von einem Auto, welches an einem Bagger hing auf Facebook gepostet. Über Umwege hat die Berufsgenossenschaft davon Wind bekommen und bei der Firmenzentrale angerufen und Druck gemacht. Meine Folgerungen sind, dass die Nutzung für viele zu verlockend ist, etwas interessantes zu teilen, ohne sich über die Folgen im Klaren zu sein.
Eine interessante Übersicht als PDF, könnt über meinen Link erreichen. Es wird sich auch über die Reglungen "Social Media" am Arbeitsplatz und auch die Nutzung dieser Plattformen bei der Bewerberauswahl auseinandergesetzt. In meinen Augen eine sehr gelungene Zusammenfassung.
Arbeitgeber untersagen es sogar ausdrücklich Bilder von der Arbeitsumgebung bei Facebook oder sonstigen social networks zu posten, unter der Androhung einer fristlosen Kündigung. Ein Beispiel in meinem Bekanntenkreis, war wie folgt. Auf der Baustelle wurde ein Bild von einem Auto, welches an einem Bagger hing auf Facebook gepostet. Über Umwege hat die Berufsgenossenschaft davon Wind bekommen und bei der Firmenzentrale angerufen und Druck gemacht. Meine Folgerungen sind, dass die Nutzung für viele zu verlockend ist, etwas interessantes zu teilen, ohne sich über die Folgen im Klaren zu sein.
AntwortenLöschenEine interessante Übersicht als PDF, könnt über meinen Link erreichen. Es wird sich auch über die Reglungen "Social Media" am Arbeitsplatz und auch die Nutzung dieser Plattformen bei der Bewerberauswahl auseinandergesetzt. In meinen Augen eine sehr gelungene Zusammenfassung.
Link:
http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_geschaeftsfelder/recht/Anhaenge/Social-Media-Arbeitgebersicht-Grimm.pdf